Bankberatung
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Wenn Sie bei einer klassischen Hausbank 20.000 Euro in einen gemanagten Fonds investieren, kann über die Jahre einiges an Kosten zusammenkommen: Abschlussprovision, Kaufkosten, Verwahrungskosten, Verwaltungsgebühren. In den ersten fünf Jahren werden schnell bis zu 4.000 Euro fällig. Bislang konnte Ihnen das leicht entgehen, weil diese Kosten so klar nicht  ausgewiesen wurden.

Das ändert sich nun: Am 3. Januar trat die neue EU-Richtlinie namens Mifid II in Kraft. Sie soll Kunden besser schützen vor Falschberatung und Abzocke. Bankberater dürfen Ihnen nur noch geeignete Produkte verkaufen und müssen sämtliche Kosten ganz genau aufschlüsseln. Telefonische Beratungen werden aufgezeichnet und müssen fünf Jahre gespeichert werden. Außerdem dürfen Banker die sogenannten Bestandsprovisionen nicht mehr ohne Gegenleistung einsacken.

Die wichtigsten Neuerungen durch Mifid II

1. Kostenübersicht – keine bösen Überraschungen mehr

Will der Bankberater Ihnen das neueste, heiße Produkt in der Filiale verkaufen, muss er Ihnen ab sofort eine Kostenübersicht aushändigen. Darin sind zum Beispiel Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Depotkosten aufgelistet – und zwar in Prozent und in Euro und Cent, fürs erste sowie hochgerechnet über fünf Jahre. Besonders anschaulich: Sie sehen auch, um wie viel Prozent sich durch die Kosten Ihre Rendite mindert.

Wer Fonds und ETFs selbst bei der Onlinebank oder dem Broker kauft, ist schon immer günstiger unterwegs. Depotanbieter müssen jetzt neben den laufenden Kosten auch Kauf- und Verkaufskosten genau ausweisen. Darin inbegriffen: sämtliche Gebühren des Brokers und des Börsenplatzes. Böse Überraschungen wegen hoher Orderkosten sollten Sie so nicht mehr erleben.

2. Geeignetheitsprüfung – das Wertpapier muss passen

Ihr Bankberater und auch die Onlinebank oder der Broker müssen künftig belegen, dass der Fonds oder ETF, den Sie kaufen wollen, auch zu Ihren Anlagezielen, Vorkenntnissen und Risikovorstellungen passt. Vor allem Bankberater haben dadurch künftig Arbeit: Sie müssen eine sogenannte Geeignetheitserklärung verfassen, die das Beratungsprotokoll ersetzt. Wer sich telefonisch beraten lässt, muss sich einverstanden erklären, dass das Telefonat aufgezeichnet wird. Die Aufnahme muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

Bei Onlinebanken und Brokern läuft es etwas anders: Kunden hinterlegen im persönlichen Bereich einmal bestimmte Angaben, unter anderem zu Vorkenntnissen und Risikotoleranz. Sollten der Sparer dann ein Wertpapier ordern, das diesen Zielen nicht entspricht, muss die Bank aktiv vor dem Geschäft warnen. Außerdem muss sie künftig alle Wertpapierkäufe und -verkäufe der Finanzaufsicht Bafin melden.

3. Bestandsprovision für die Bank – nur bei besserem Service

Bisweilen bekommen Banken Bestandsprovisionen von Fondsanbietern. Diese dürfen sie künftig aber nur noch dann behalten, wenn Banken nachweislich die Servicequalität für Kunden erhöhen. Das könnte beispielsweise heißen, dass Ihr Berater Sie über die Entwicklung Ihres Depots regelmäßig informiert oder die Bank Ihnen einen sogenannten Research-Zugang anbietet.

4. Veränderte AGB – Kunden sollen auf Provisionen verzichten

Vielleicht haben Sie auch schon Post bekommen: Manche Banken haben zum Jahreswechsel ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Ungeachtet der Mifid-II-Richtlinie fordern sie darin einen Verzicht ihrer Kunden auf Bestandsprovisionen. Wer nicht einwilligt, dem droht die Kündigung. Ob Banken tatsächlich verweigern dürfen, Provisionen weiterzugeben, ist rechtlich aber strittig.

Unser Rat: Lassen Sie es erst gar nicht darauf ankommen. Verzichten Sie ganz auf provisionsschwere, aktiv gemanagte Fonds und kaufen Sie stattdessen breit gestreute, günstige Aktien-Indexfonds (ETFs). Dafür brauchen Sie lediglich ein (kostenloses) Online-Depot. Haben Sie einer AGB-Änderung widersprochen? Berichten Sie uns, was dann passiert ist!

Fazit: Die Idee von Mifid II ist gut. Doch bewähren sich die neuen Regeln auch? Ist die Kostenaufstellung, die Ihnen Ihr Bankberater oder Depotanbieter zur Verfügung stellt, für Sie verständlich? Welche Serviceleistungen bietet Ihre Bank an, um Bestandsprovisionen zu rechtfertigen? Ist die Geeignetheitserklärung individuell – oder stehen darin nur Standard-Textbausteine? Helfen Sie mit und berichten Sie uns! Hier als Kommentar oder per E-Mail.

Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

2 Kommentare

  1. Seit Jahresanfang 2018 können diverse Anleihen in Deutschland nicht mehr erworben werden, weil den Banken die notwendigen MIFID-Informationen fehlen.
    Die Hälfte der Anleihen, die ich in den letzten Tagen versucht habe zu kaufen, waren aus diesem Grund nicht handelbar! Im Dezember war dies alles noch kein Problem.
    Nachdem vor einiger Zeit bereits die Prospektpflichen bei Anleihen verschärft wurden, so daß die meisten Anleihen nur noch mit Mindestsummen von 100.000,- handelbar sind, ist dies ein weiterer Schritt, um Privatanleger davon abzuhalten, Anleihen zu erwerben.
    Ich sehe keinen objektiven Grund, warum ein Privatanleger keine Anleihen kaufen sollte.
    Hier wurde der Gesetzgeber wieder mal von der Bankenlobby benutzt, denn die Banken haben kein Interesse daran, daß Kunden Anleihen kaufen. Die Banken verdienen an Fonds und Zertifikate viel besser.
    Die Banken werden aus diesem Grund auch kein gesteigertes Interesse haben, die fehlenden MIFID-Informationen zu beschaffen.

    Hier wurde mal wieder ein Gesetz unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes gemacht, zum großen Schaden der Privatanleger!

  2. Warum spricht die Überschrift hier von Aktien-Kauf? Es geht doch gerade nicht um den Kauf von Aktien, denn der ist abgesehen von den Entgelten und Provisionen nicht von Nebel umgeben. Es geht doch in der Richtlinie MIFID um den Verkauf von Instrumenten wie Fonds, Hebeln und anderem Spielzeug, was ein Privatinvestor der nicht der Spielsucht unterliegt sicherlich gar nicht braucht! Warum soll ich das Rasenmähen selber machen, aber meine Aktien durch einen unfähigen Fondsmanager kaufen lassen?? Und dann auch noch dafür horrende Entgelte bezahlen. Dann mache ich es doch lieber umgekehrt: lasse den Rasen mähen und nutze diese Zeit meine Investitionen selbst und effektiv durchzuführen. Ja eigentlich noch viel mehr: Kündige meinen Job und verdiene nicht weniger aber mit mehr Spaß durch eigenes Trading!

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