Das Finanztip-Siegel: FAQs

Warum hat Finanztip das Siegel eingeführt?

Die Experten von Finanztip empfehlen Produkte und Dienstleistungen in etwa 80 unterschiedlichen Bereichen – von Aktienfonds über Telefontarife bis zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Anbieter, deren Produkte oder Dienstleistungen von Finanztip emp­foh­len wurden, wollten diese Emp­feh­lung gern in der Öffentlichkeit verwenden. Deshalb hat Finanztip das Finanztip-Siegel eingeführt.

Firmen, deren Produkte Finanztip empfiehlt, können das streng kontrollierte Finanztip-Siegel nutzen, um auf diese Emp­feh­lungen zu verweisen. Die Nutzung des Siegels ist nur online (auf der Website, in sozialen Medien, in Online-Werbeauftritten und Newslettern) sowie im Fernsehen gestattet. Die Nutzung wird grundsätzlich für ein Kalenderquartal, also drei Monate, gestattet. Das Nutzungsrecht kann sich verlängern.

Wann wurde das Finanztip-Siegel eingeführt?

Das Siegel wurde erstmals am 14. Januar 2016 vergeben.

Welche Informationen enthält das Siegel?

Das Siegel enthält die Information, welches Produkt oder welche Dienstleistung emp­foh­len wird und seit wann die aktuelle Emp­feh­lung gültig ist.

Welche Kriterien müssen für die Verwendung des Siegels erfüllt sein?

Grundlage für die Verwendung des Finanztip-Siegels ist, dass das Produkt oder die Dienstleistung des Anbieters schon von den Finanztip-Experten auf der Finanztip-Website als Emp­feh­lung genannt ist.

Woran erkenne ich, dass das Siegel/die Emp­feh­lung noch aktuell ist?

Anbieter dürfen das Siegel nur für aktuell gültige Emp­feh­lungen einsetzen. Heben die Finanztip-Experten eine Emp­feh­lung auf, muss der Anbieter das Siegel innerhalb von 30 Tagen entfernen.

Wann verlieren Firmen das Recht, das Siegel zu nutzen?

Entziehen die Finanztip-Experten die Emp­feh­lung, muss der Anbieter das Siegel aus allen Werbemitteln entfernen – innerhalb von 30 Tagen, nachdem er über den Verlust der Emp­feh­lung informiert worden ist.

Wie lange darf ein Anbieter mit dem Siegel werben?

Solange die Emp­feh­lung besteht und ein Nutzungsvertrag vorliegt. Den Nutzungsvertrag können sowohl der Anbieter als auch Finanztip ordentlich kündigen. Wird das Produkt während der Vertragslaufzeit von drei Monaten nicht mehr von Finanztip emp­foh­len, spricht Finanztip eine außerordentliche Kündigung aus. Sobald ein Produkt oder eine Dienstleistung keine Emp­feh­lung mehr ist, fehlt die Voraussetzung dafür, dass der Anbieter das Siegel verwenden darf.

Wie lange darf mit dem Siegel noch geworben werden, wenn die Finanztip-Redaktion die Emp­feh­lung aufgehoben hat?

Der Lizenznutzer muss das Finanztip-Siegel innerhalb von 30 Tagen aus allen Werbemitteln entfernen, nachdem Finanztip ihn über den Wegfall der Produktempfehlung informiert hat. Das gilt sowohl für die Online-Nutzung als auch für die Nutzung im TV.

Wo darf mit dem Siegel geworben werden?

Das Finanztip-Siegel darf ausschließlich in den folgenden Medien verwendet werden:

  • auf der eigenen Website,
  • in sozialen Netzwerken,
  • in Online-Werbeanzeigen,
  • in TV-Werbung.

Eine Verwendung des Finanztip-Siegels in Print-Medien ist ausgeschlossen.

Prüft die Finanztip-Redaktion die Anbieterwerbemittel mit dem Siegel, bevor diese verwendet werden dürfen?

Der Anbieter ist für die Lauterkeit seiner Werbung selbst verantwortlich. Finanztip übernimmt keine wettbewerbsrechtliche Überprüfung.

Darf der Anbieter das Siegel verändern oder anpassen?

Der Lizenznutzer ist nicht berechtigt, das Finanztip-Siegel in einer Form zu benutzen, die von der registrierten und zur Verfügung gestellten Form abweicht, insbesondere darf er keine grafischen Veränderungen vornehmen.

Wie finanziert Finanztip die Erstellung und Kontrolle des Siegels?

Für die Nutzung des Siegels erhebt Finanztip von den Anbietern eine Nutzungsgebühr. Mit den Einnahmen sollen die Kosten der GmbH für die Einrichtung, Vergabe und Kontrolle der Siegel gedeckt werden.