Schadenfreiheits-Klasse übertragen So fahren auch junge Fahrer mit hohem Rabatt

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du bislang keine eigene Autoversicherung, baust Du auch keinen eigenen Scha­den­frei­heits­ra­batt auf.

  • Um bei Abschluss eines eigenen Vertrags dennoch nicht bei Null zu starten, kannst Du Dir die Scha­den­frei­heits­klas­se eines Verwandten übertragen lassen. Dadurch zahlst Du weniger für Deine Kfz-Versicherung. Mit unserer Checkliste gehts richtig.

  • Achtung: Die Übertragung ist endgültig. Aber es gibt drei Fälle, in denen sie in aller Regel sinnvoll ist.

So gehst Du vor

  • Prüf zuerst, ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt.
  • Bekommst Du auch beim Versicherer Deines Verwandten einen günstigen Tarif: Frag den Versicherer, ob er Dir den Rabatt anrechnet.
  • Hat ein anderer Versicherer ein besseres Angebot: Frag bei diesem Versicherer nach, was die Bedingungen für eine Rabattübertragung sind.
  • Finanztip empfiehlt: Berechne zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.

In der Kfz-Versicherung dreht sich alles um Schäden. Wer selbst wenig Schäden verursacht, klettert in eine hohe Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) und wird mit einem Rabatt belohnt. Jedes Jahr, in dem Du ohne Schaden fährst, baust Du so SF-Klassen auf. Allerdings nur, wenn Du einen eigenen Ver­si­che­rungsvertrag hast.

Schließt Du einen Vertrag ab und willst Du nicht bei Null einsteigen, kannst Du Dir Schadenverlauf und entsprechende SF-Klasse einer anderen Person übertragen lassen. Dafür muss diese Person in der Regel eine unwiderrufliche Rabattverzichtserklärung unterschreiben.

Die Rabattübertragung kommt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung in Betracht. Denn im System der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung unterliegst Du keinen SF-Klassen - daher gibt es auch keinen SF-Rabatt.

Teure Fehler beim Übertragen des SF-Rabatts

Streitigkeiten in der Kfz-Autoversicherung drehen sich häufig darum, dass Kunden sich in eine falsche Scha­den­frei­heits­klas­se eingestuft fühlen – und damit um ihren Rabatt betrogen. Das zeigt auch der aktuelle Jahresbericht 2022 der Streitschlichtungsstelle für Ver­si­che­rungsangelegenheiten, dem Ver­si­che­rungs­om­buds­mann. Damit Dir das nicht passiert, haben wir Dir in diesem Ratgeber die häufigsten Fehler und Irrtümer zusammengestellt, die Du nicht begehen und denen Du nicht aufsitzen solltest.

So klappt die Übertragung des SF-Rabatts ohne Probleme.

Irrtum 1: Vorschnelle Übertragung

Eine Übertragung der SF-Klasse ist vor allem unter Verwandten möglich. Und um Familienstreit zu vermieden – egal ob mit Tante, Mutter oder Opa –, muss eines klar sein: Dein Verwandter verliert seine SF-Klasse endgültig, wenn er sie überträgt. Es gibt kein zurück. Lass Dir den Scha­den­frei­heits­ra­batt nur übertragen, wenn der andere ihn selbst definitiv nicht mehr nutzt.

Ein typischer Fall, in dem die SF-Klasse ohne Übertragung verloren ginge: Du bist bislang bisher den Zweitwagen Deiner Eltern gefahren und sie brauchen die Scha­den­frei­heits­klas­se für das Auto nicht mehr. Der Vorteil für Dich liegt auf der Hand. Du zahlst weniger, als würde der Wagen neu eingestuft. Zudem baust Du Deinen eigenen Rabatt aus, sofern Du schadenfrei unterwegs bist. Deine Eltern hingegen verlieren nur die SF-Klasse für den Zweitwagen. Der Ver­si­che­rungsvertrag für den Erstwagen bleibt davon unberührt.

Häufig geben Eltern oder Großeltern ihren Scha­den­frei­heits­ra­batt auch aus Altersgründen auf, wenn sie selbst nicht mehr Auto fahren möchten. Diese Scha­den­frei­heits­klas­se kann meist noch innerhalb von zwölf Monaten auf eine Person aus der Familie übertragen werden, nachdem der Vertrag gekündigt wurde.

Eine Übertragung ist auch dann möglich, wenn der bisherige Besitzer der SF-Klasse verstorben ist und die Kinder beispielsweise das Auto erben. Dann benötigst Du die Sterbeurkunde, um den Tod des ehemaligen SF-Berechtigten nachzuweisen.

Irrtum 2: Zu wenig Jahre Fahrerlaubnis

Der Empfänger kann immer nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie er selbst seit Führerscheinbesitz hätte einfahren können. Hast Du erst seit drei Jahren Deine Fahrerlaubnis, kannst Du maximal einen Scha­den­frei­heits­ra­batt für drei Jahre übernehmen. Daher lohnt es sich als Anfänger nicht, Rabatte zu übernehmen. Die überschüssigen SF-Klassen verfallen. Du solltest warten, bis Du bereits einige Jahre den Führerschein besitzt.

Irrtum 3: SF-Klasse ist nicht gleich SF-Rabatt

Übertragen wird immer nur die Scha­den­frei­heits­klas­se (zum Beispiel SF 12), nicht der eigentliche Rabatt (zum Beispiel 30 Prozent). Die Tabellen der Versicherer zu SF-Klassen und damit der Rabatt unterscheiden sich von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung. Das bedeutet, Du bekommst bei einem Versicherer eventuell mehr Rabatt als beim anderen. Du musst daher auf die Rabatt-Systeme und Rabatt-Tabellen der Versicherer achten.

Die Voraussetzungen zur Übertragung von SF-Klassen

Viele Fahranfänger versichern ihr Auto erstmal über die Eltern. In der niedrigsten SF-Klasse müssten sie sonst einen hohen Beitrag zahlen. Damit bauen sie keinen eigenen Scha­den­frei­heits­ra­batt auf. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Scha­den­frei­heits­klas­se eines Verwandten zu übernehmen und so einen Rabatt zu bekommen. Das kann sich für Dich lohnen, wenn Du schon ein paar Jahre einen Führerschein hast.

SF-Klassen lassen sich in der Regel nur innerhalb der Familie weitergeben. Fast immer ist es möglich, die SF-Klasse auf die eigenen Kinder, den Ehepartner oder auf die Eltern zu übertragen. Viele Versicherer lassen zudem den Lebensgefährten, nicht leibliche Kinder oder Enkel zu.

Drei typische Fälle, in denen eine Übertragung der SF-Klasse sinnvoll ist:

  1. Zweitwagen der Eltern
  2. Übertragende Person gibt Führerscheins auf (zum Beispiel aus Altersgründen)
  3. Ursprünglicher SF-Berechtigter ist verstorben. Dann ist eine Übertragung bis zu zwölf Monate nach dem Tod möglich. Du musst dem Antrag dann die Sterbeurkunde beifügen.

Weitere Bedingung für einen Rabattübertrag ist häufig – aber nicht immer –, dass der Empfänger vorher regelmäßig mit dem Auto gefahren ist. Einige Anbieter verlangen zusätzlich, dass der Empfänger als Hauptfahrer gemeldet war.

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Nutz Deine neue SF-Klasse beim Versicherer-Wechsel

Nicht nur die bisherige Ver­si­che­rung erkennt übertragene SF-Klassen an. Auch wenn Du den Anbieter wechselst, kannst Du einen fremden Scha­den­frei­heits­ra­batt nutzen. Daher solltest Du auf einem Vergleichsportal prüfen, ob Du durch einen Wechsel der Ver­si­che­rung Geld sparen kannst. Sieh dazu auf der Website des potenziellen Versicherers nach, ob es auch möglich ist, dass Du eine fremde SF-Klasse zum neuen Versicherer mitbringst.

Das sind die richtigen Daten fürs Vergleichsportal

Für den Vergleich, ob sich ein Wechsel der Ver­si­che­rung lohnt, empfehlen wir Dir, zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24 zu suchen. Und dann den Gegencheck bei der Huk24 zu machen.

Wichtig: Auf vielen Vergleichsportalen musst Du die SF-Klasse angeben, die zum Start der Laufzeit des neuen Vertrags gilt. Wenn Du zu Jahresbeginn einen neuen Vertrag abschließt, gibst Du in der Regel also eine höhere oder niedrigere SF-Klasse an – je nach dem, ob das aktuelle Jahr schadenfrei verlaufen ist oder nicht.

Lass Dir im Zweifel vom Versicherer bestätigen, dass Du die SF-Klasse mitbringen darfst. Worauf Du sonst bei der Auswahl einer Autoversicherung achten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung.

Nach der Tarifauswahl forderst Du von der alten Ver­si­che­rung das Formular für den Antrag zur Rabattübertragung an. Viele Anbieter stellen dieses Formular zum Download bereit. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse vom Vorversicherer ab und überträgt diese auf Deinen neuen Vertrag.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

SF-Klasse Deines Firmenwagens übertragen?

Wer sich nicht nur von seinem Arbeitgeber, sondern auch vom Dienstwagen verabschiedet, steht mitunter danach ohne Auto und ohne eigene SF-Klasse da. Ein neues Auto zu versichern, ist dann oft recht teuer. Denn trotz jahrelanger Fahrpraxis und Schadenfreiheit müssen Dienstwagenfahrer mit den SF-Klassen wieder von vorne anfangen, da sie mit dem Rabatt der Firma gefahren sind.

Das kannst Du umgehen, wenn Du mit Deinem Chef von vornherein eine Vereinbarung triffst, dass Du die SF-Klasse Deines Dienstwagens später mitnehmen darfst. Dem muss auch die Ver­si­che­rung des Firmenwagens zustimmen, weil sie dann Deine individuellen Daten pflegen muss.

Manchmal ist es sogar möglich, die privaten Scha­den­frei­heits­ra­batte zuerst auf den Dienstwagen zu übertragen und später dann wieder für das eigene Auto zu nutzen. Doch Vorsicht: Dann wird Dein Scha­den­frei­heits­ra­batt natürlich auch herabgestuft, sobald Du einen Unfall verursachst. Vielleicht ist es dann günstiger, Du lässt Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt ruhen und reaktivierst ihn erst dann, wenn Du keinen Dienstwagen mehr fährst.

SF-Rabatt aus Carsharing-Zeit übernehmen?

Hast Du Deine Fahrpraxis ausschließlich mit Carsharing erlangt, kannst Du in Ausnahmefällen diese Jahre für Dich nutzen, wenn Du nun doch ein eigenes Auto brauchst. Wenn Dir Dein Carsharing-Anbieter die Nutzungszeiten bestätigt, dann kannst Du bei Deinem eigenen Vertrag unter Umständen deutlich besser einsteigen als mit der üblichen SF-Klasse 1/2 über die Führerscheinregelung.

Das ist oftmals die einzige Möglichkeit, wenn Fahranfänger nicht auf den Zweitwagen der Eltern zurückgreifen können oder aus der Familie einen Scha­den­frei­heits­ra­batt erhalten können.

Sollte bei Dir keine dieser Varianten möglich sein, findest Du im Ratgeber zu den Scha­den­frei­heits­klas­sen noch Alternativen.

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