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Grundsätzlich ist für eine Abwägung immer für die Zukunft das zu erwartende "zu versteuernde Einkommen" zugrunde zu legen. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann zum Beispiel lohnend sein, wenn jemand kurz vor dem Ruhestand steht und in Zukunft einen deutlich geringen (Grenz-)Steuersatz haben wird.
Als Faustregel gilt: Wenn die Restlaufzeit des bestehenden Darlehens nur noch eine kurze Zeit (1-2 Jahre) umfasst, ist bei erwarteten Zinssteigerungen die vorzeitige Ablösung eines Darlehens unter Zahlung eines Strafzinses günstiger. Je höher die erwartete Zinssteigerung ausfällt, desto höher ist ein möglicher Gewinn. Außerdem: Der Darlehensnehmer sichert sich auf diese Weise für einen neuen Zeitraum (z.B. 5 oder 10 Jahre) die aktuell niedrigen Kreditzinsen.
Die Unterschiede und Auswirkungen können gravierend sein. Zusätzlich zur Höhe einer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung gibt es immer Streitigkeiten mit Banken über die Art der Berechnung und die Rechtsprechung ist dann gefragt. Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, wird verwiesen auf
Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung und Ratgeber Forward-Darlehen.
Finanztip.de erlaubt in einem speziellen Forwarddarlehen-Rechner die Ermittlung und den aktuellen Vergleich der besten Anbieter für Forwarddarlehen, zum Beispiel für eine Anschlussfinanzierung. Im Ergebnisteil können Sie auch in den meisten Fällen unverbindlich aktuelle Angebote zu Ihren Eingabedaten anfordern. Die Berechnung sowie der Vergleich mit der Verknüpfung von persönlichen unverbindlichen Angeboten darf als sehr komfortabel bezeichnet werden.
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