Vater und Sohn schauen Rechnungen durch
Credit: Martin Prescott / iStock.com

Ist Ihnen am Monatsende schon mal eine Lastschrift geplatzt? Das Geld auf dem Konto war knapp und die Abbuchung für Strom, Handy oder Versicherung ging nicht raus? Ärgerlich, wenn dann beim nächsten Versuch eine Gebühr für die sogenannte Rücklastschrift gleich mit abgebucht wird.

Wir haben uns schon so an die typischen 5 Euro Gebühr gewöhnt, dass wir sie gar nicht infrage stellen. Doch die 5 Euro oder manchmal sogar mehr sind schlicht nicht zulässig: Sie können das Geld mit unserem Musterschreiben zurückfordern.

Gleich mehrere Gerichte haben solche Pauschalen für unzulässig erklärt, zuletzt das Oberlandesgericht Koblenz gegen 1&1 Telecom sowie gegen 1&1 Mail & Media (GMX). Die Unternehmen dürfen zwar einen Ersatz für ihre Zusatzaufwände durch die fehlgeschlagene Lastschrift verlangen. Allerdings darf die Gebühr nicht über den durchschnittlich anfallenden Kosten liegen. Diese Kosten haben die beklagten Unternehmen bislang aber nie richtig ausgerechnet. 3 Euro berechnen Banken sich gegenseitig. Klar ist: Mehr als 4 Euro sind ganz sicher unzulässig. Auch bei vielen Mahnungen verlangen Firmen oft zu hohe Gebühren. Wehren Sie sich dagegen.

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Finanztip-Redaktion
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