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Schon im Frühling wurde sie angekündigt, jetzt ist sie endlich da: die Energiepreispauschale. Um die hohen Energiekosten abzufedern, bekommen Erwerbstätige einmalig 300€. Immerhin.

Aber kommt das Geld automatisch? Was ist mit Rentnern, Studenten und Minijobbern? Und was hat es mit dem 1. September auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Energiepreispauschale und geben Dir wichtige Tipps.

Wer bekommt die 300€?

Um die Pauschale zu erhalten, musst Du zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Du musst im Jahr 2022 in Deutschland wohnen und ein Arbeits-Einkommen haben. Die Art Deiner Beschäftigung ist dabei egal: Die Pauschale erhalten Angestellte, Beamte, Azubis, Freiwillige, Werkstudenten und Minijobber. Selbst wenn Du ausschließlich steuerfreie Einkünfte hast, hast Du einen Anspruch.

Gehen Rentner leer aus?

Die Pauschale bekommt nur, wer ein Arbeits-Einkommen hat. Das bedeutet: Wenn Du als Rentner 2022 keine Einkünfte z. B. aus einem Nebenjob hast, bekommst Du kein Geld. Wenn Du die Pauschale dennoch haben möchtest, könntest Du noch bis Ende des Jahres z. B. einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Aber Vorsicht: Zum Mindestlohn ein paar Stunden die Enkel zu betreuen, nur um die Energiepreispauschale zu kassieren, reicht nicht und gilt als Gefälligkeit, wie uns die Minijob-Zentrale auf Anfrage mitgeteilt hat. Um sicherzugehen, dass Deine Beschäftigung auch anerkannt wird, sollte der Umfang Deiner Anstellung wohl etwas größer sein. Eine konkrete Stundenzahl, die Du für den Erhalt der 300€ erfüllen musst, hat uns die Minijob-Zentrale leider nicht genannt.

Welche Bedeutung hat der 1. September?

Der 1. September ist der Tag, an dem der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht. Wichtig: Er ist kein Stichtag! Du musst die Voraussetzungen für die Pauschale also nicht zwingend am 1. September erfüllen, sondern an einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr 2022. Hattest Du z. B. nur im März ein Einkommen, im September aber nicht, dann hast Du trotzdem Anspruch auf die 300€.

Was muss ich tun, um die 300€ zu bekommen?

Wenn Du Arbeitnehmer bist: In der Regel nichts! Wenn Du am 1. September in einem Arbeitsverhältnis bist, bekommst Du die Pauschale automatisch mit Deiner nächsten Gehaltsabrechnung. Wenn Du Dein Einkommen nicht über einen Arbeitgeber beziehst, also z. B. als Selbstständige, kannst Du Dir die 300€ über Deine Steuererklärung holen. Das gilt auch, wenn Du 2022 zwar angestellt warst, aber nicht am 1. September. Als Selbstständiger kannst Du auch jetzt schon Deine Vorauszahlung ans Finanzamt im dritten Quartal um 300€ kürzen.

Was muss ich als Minijobber beachten?

Auch wenn Du nur einen Minijob hast, bekommst Du die Energiepreispauschale. Dafür musst Du Deinem Arbeitgeber schriftlich versichern, dass der Minijob Deine einzige Beschäftigung ist – das sog. „erste Dienstverhältnis“. Wenn Deine Chefin das weiß, bekommst Du die 300€ auch als Minijobber mit Deiner nächsten Abrechnung. Hast Du mehrere Minijobs, musst Du den ersten benennen, denn nur für den gibt es die Pauschale.

300€, um die hohen Energiepreise auszugleichen – ist das nicht ein Tropfen auf den heißen Stein? Was Du jetzt schon tun kannst, um Dich auf hohe Rechnungen vorzubereiten, erfährst Du auf unserem Blog.

Finanztip-Redaktion
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21 Kommentare

  1. Moin,

    ich war vom vorherigen Arbeitgeber unwiderruflich bis zum 15.08 freigestellt. Dann das ganze organisatorische Vorbereitung, damit der Vertrag beim neuen Arbeitgeber unterschreiben durch den Covid-19 Ausbruch im Pflegeheim und dadurch verursachte Abwesenheit meiner PDL-Leiterin hatte dazu geführt, dass mein Arbeitsverhältnis erst am 05. September 2022 begonnen konnte.
    Mir wurde das Geld nicht ausgezahlt geworden, ohne Antwort auf meine Fragen warum und wie soll es jetzt nachholen.

    Vielleicht jemand hatte ähnliche Erfahrung, dann gerne hätte ich mich erkundigen über Möglichkeiten.

    Mit freundlichen Grüßen 🙋‍♀️

    Johanna

  2. Ich arbeite im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland, bin also Grenzpendler.
    Die Steuern werde auch im Ausland abgeführt, habe ich auch ein Anspruch auf die Pauschale ?
    Wenn ja, Wie und Wo kann ich das geltend machen?

  3. Ich arbeite im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland, bin also Grenzpendler.
    Die Steuern werde auch im Ausland abgeführt, habe ich auch ein Anspruch auf das EPP ?
    Wenn ja, Wie und Wo kann ich das geltend machen?

  4. Guten Abend,
    ich war bei meinem letzten Arbeitgeber in 2022 bis zum 31.05 unwiderruflich freigestellt und hab mein normales Gehalt bezogen. Vom 01.06.2022 bis 04.09.2022 hab ich ALG1 bezogen und bin ab 05.09.2022 bei einem neuen Arbeitgeber angestellt.

    Muss ich wegen der 300 EUR jetzt beim letzten Arbeitgeber an die Tür klopfen oder beim Amt f. Arbeit?

    Vielen Dank im Voraus
    Hans

  5. EPP
    Hallo Matthias,
    meiner langjährigen Minijobberin (Reinigungskraft im privaten Haushalt) werde ich im September die Energiepreispauschale auszahlen. Sie verdient monatlich bei mir 100 Euro.
    Sie übt keine steuerpflichtige Tätigkeit aus, und ich habe sie von Beginn an bei der
    Minijob-Zentrale angemeldet.
    Ich möchte gern wissen, wo und mit welchem Betrag ich eine mögliche Erstattung an mich beantragen kann.

  6. Mein Chef will mir die 300€ beim Minijob nicht auszahlen, da er dann für mehrere tausend Euro in vorkasse gehen würde, da er mehrere Angestellte hat. Außerdem hat er seine nächste Lohnsteuererklärung erst nächstes Jahr, weshalb es nicht möglich ist das Geld später dieses Jahr auszuzahlen. Was soll ich tun?

  7. Guten Tag,

    meine Frau befand sich bis zum Feb. 2022 in Mutterschutz, danach bis einschließlich Feb. 2023 in Elternzeit und bezieht deshalb im Kalenderjahr 2022 keinen Lohn/Gehalt.
    Mutterschaftsgeld kam vom Bundesversicherungsamt, das Elterngeld ist der Mindestsatz i.H.v. 300€ von der Elterngeldstelle. In 2022 kam und kommt also kein Geld vom Arbeitgeber. Zudem hatte sie während der Elternzeit ja kein aktives Dienstverhältnis (wie das während des Mutterschutzes aussah, weiß ich so leider gar nicht?)

    Hat meine Frau trotzdem Anspruch auf die Prämie, sodass wir sie im nächsten Jahr in der Steuererklärung angeben können?

    1. Hi Matthias, in den FAQs des Budnesfinanzministeriums steht dazu: „Beschäftigte in Elternzeit erhalten ebenfalls die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber, erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022“

      Wir hoffen das hilft Dir weiter

      1. Hi,

        Vielen Dank für die Antwort! Diese hatte ich auch schon in den FAQ gefunden, mich hat es nur gewundert, dass bei den Voraussetzungen explizit von einem aktiven Dienstverhältnis gesprochen wird, was meine Frau während der Elternzeit ja nicht hat.

        Da widersprechen sich die Aussagen der offiziellen Stellen irgendwie…

  8. Hallo
    Ich beziehe neben der staatlichen Rente auch noch eine Rente aus einer betrieblichen Altersvosorge. Diese ist z. T. Steuerfrei aber ein deutlicher Anteil, knapp 50 % wird versteuert. Erhalte ich die 300 € ?

    1. Leider nein. Dazu müssten Sie einen steuerpflichtigen Job ausüben.
      Eine betriebliche Rente ist auch eine Rente, kein Gehalt.

  9. Guten Tag, eine Frage: Mein Mann ist bereits Rentner, arbeitet aber noch selbständig als Musiker und Musiklehrer. Hat er dann Anspruch auf die Energiepauschale? Wie wird diese dann gezahlt?
    Danke für Ihre Antwort.

  10. Hallo,
    Meine Frau und ich leben seit 2005 in Deutschland. Unsere Kinder sind in Deutschland geboren und gehen hier auch zur Schule. Allerdings arbeiten meine Frau und ich in den Niederlanden und müssen daher auch in den Niederlanden eine Steuererklärung abgeben. Wir geben in Deutschland keine Steuererklärung ab. Wenn ich jetzt die Auflagen bezüglich der Energiepreispauschale sehe, dann erfüllen wir sie. (leben in Deutschland und arbeiten). Da wir aber in Deutschland keine Steuererklärung abgeben und auch keinen deutschen Arbeitgeber haben, weiß ich nicht, ob uns die Energiepreispauschale zusteht und wenn ja, wie wir sie beantragen. Kann mir jemand helfen?
    Grüße Raymond

    1. Hi Raymond,
      schwierig. Wenn dann müsstest Du wahrscheinlich eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Das ist die einzige Möglichkeit. Siehe dazu auch die FAQs des Bundesfinanzministeriums zur Energiepauschale

  11. Wie bekommen kurzfristige Minijobber die EPP, wenn diese nicht am 1. September 2022 das Arbeitsverhältnis haben? Über eine Einkommensteuererklärung? Wie genau?

    1. Hi Dirk,
      auch als Minijobber kannst Du Dir die 300€ über Deine Steuererklärung holen. Das gilt auch, wenn Du 2022 zwar angestellt warst, aber nicht am 1. September.
      Unser Steuerexperte Jörg Leine geht davon aus, dass es in den Formularen der Steuererklärunng 2022 es ein zusätzliches Feld genau dafür geben wird. Aber da heißt es geduldig bleiben, denn die Formulare gibt es natürlich erst im nächsten Jahr 😉

      1. Wie so viele, bin ich in der Freistellungsphase und beziehe bis zur Rente einen Ruhegeldzuschuss, also bin nicht im aktiven Beschäftigungsverhältnis. Bekomme ich wenigstens über die Steuererklärung die Energiepauschale?

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