
Jeder hat so seine Strategie, wie er sich wieder an den Pfandbon erinnert, wenn er an der Supermarkt-Kasse steht: Die einen legen ihn zu Milch und Butter in den Einkaufswagen. Andere stecken ihn halb heraushängend ins Portemonnaie, damit sie ihn beim Zahlen bloß nicht vergessen. Trotzdem findet man regelmäßig einen alten Pfandbon, wenn man zum Saisonwechsel wieder die alte Jacke hervorkramt.
Supermärkte nehmen alte Bons oft nur ungern an. Häufig wird behauptet, ein Bon sei nur 30 Tage gültig. Das ist Quatsch: Mit dem Pfandbon halten Sie eine Forderung gegen den Supermarkt in der Hand. Die verjährt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch erst am Ende des dritten Kalenderjahres, nach dem Sie ihn erhalten haben. Der einzige Grund, die Rücknahme zu verweigern, wäre ein unleserlicher Bon.
Wenn die Presse bei Supermarktketten nachhakt, bestätigen die dies. In der Praxis kann das in der Filiale anders laufen. Wenn Ihr Pfandbon an der Kasse nicht angenommen wird, beschweren Sie sich beim Filialleiter. Funktioniert das nicht, melden Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder dem Handelsunternehmen selbst. Der Druck kann helfen, denn wer will schon wegen ein paar Euro vor Gericht ziehen.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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2 Kommentare
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Die Erfahrungen kann ich so nicht bestätigen. Ich hatte bereits zweimal recht ausgeblichene Pfandbons, die ich wiederfand und abgab. Einmal ca. anderthalb und einmal über zwei Jahre alt. Im ersten Fall ging das Ding einfach über die Kasse, im zweiten Fall hat die Kassierin den Bon gemustert, drübergezogen und mich mit fragendem Blick angeschaut. Ich, schulderzuckend: „Erst jetzt wiedergefunden.“ Sie: „Tjoa, ist ja ihr Euro, der hier ewig rumlag. Bitteschön.“
Schön zu hören, dass sich manche doch an Recht und Gesetz halten