
Firmen und Arbeitnehmer dürfen künftig ihre Ausgaben rund um den beruflich genutzten Computer unbegrenzt und auf einen Schlag steuerlich absetzen. Das Bundesfinanzministerium hat die Abschreibungsregeln rückwirkend geändert. Schon für dieses Jahr gilt, dass die Abschreibungsdauer von Computern und Zubehör wie Drucker, Monitor oder Software einheitlich nur noch ein Jahr beträgt. Bislang konntest Du einen Computer nur dann sofort abschreiben, wenn er weniger als 800 Euro (plus Mehrwertsteuer) kostete.
Wenn Du also kommendes Jahr Deine Steuererklärung machst, kannst Du als Arbeitnehmer davon profitieren. Ein Beispiel: Du arbeitest im Homeoffice und kaufst dieses Jahr einen Laptop für 1.200 Euro. Dann kannst Du den gesamten Betrag als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung 2021 ansetzen.
Bislang mussten die Kosten auf drei Jahre verteilt werden. Im Anschaffungsjahr musste sogar monatsgenau abgeschrieben werden. Nehmen wir an, Du hast Deinen Laptop schon im Juli 2020 gekauft. Dann kannst Du für die Steuer 2020 nach der alten Regel nur 200 Euro anteilig ansetzen. Die Rechnung geht so: Pro Jahr beträgt die Abschreibung 400 Euro (1.200 Euro geteilt durch 3 Jahre). Für ein halbes Jahr also 200 Euro.
Besonders praktisch: Die neue Abschreibungsregel gilt auch für Geräte, die Du schon vor 2021 gekauft hast. Bleiben wir beim Beispiel: Vom 2020 gekauften Laptop sind nur 200 Euro abgeschrieben, dann kannst Du die restlichen 1.000 Euro komplett bereits 2021 abschreiben. (Und nicht bloß 400 Euro.)
Beachte aber: Falls Du die Geräte auch privat nutzt, darfst Du in der Regel nur die Hälfte absetzen.
Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.
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13 Kommentare
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Hallo, ich bin Rentner (BfA-Rente, Betriebsrente, Vermietung & Verpachtung) und bekam gerade meine EK-Steuer Bescheid 2022 mit ELSTER übermittelt. Ich benutze zur EK-Steuererklärung seit langem das WISO-Programm zur elektronischen Übermittlung. Ich wundere mich sehr das keinerlei Werbungskosten bezüglich der gekauften elektronischen Hardware (Computer, Monitor, Software, Internetzugang etc.) vom FA für Rentner angerechnet werden (für Arbeitnehmer ja).
E r l ä u t e r u n g e n z u r F e s t s e t z u n g
Die Aufwendungen für die Werbungskosten wurden nicht berücksichtigt, da Sie in
keinem aktiven Dienstverhältniss mehr stehen. Die Aufwendungen stellenKosten
der privaten Lebensführung dar ( § 12 EStG).
Meine Frage ist nun: Habe ich etwas falsch eingetragen, oder meint das FA das Rentner sich das Equipment zur Steuererklärung und zur Datenübertragung sowie Software und Internetzugang aus den Rippen Schneiden sollen?
Könnte mir vorstellen das ich nicht der Einzige bin mit dieser Fragestellung. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
Ich möchte mich herzlich für den tollen Artikel bedanken. Es war unglaublich interessant zu lesen und ich habe viele neue Informationen zu diesem Thema für mich mitnehmen können. Grüße Jens
Ich habe mir im November 2021 einen Laptop gekauft der 799.00 Euro gekostet hat. Diesen benutze ich fast hauptsächlich für die Hochschule an der ich studiere. Damals habe ich mich leider noch nicht mit dem Absetzen der Steuer auseinandergesetzt. Ist es möglich im Jahr 2023 den Laptop den ich 2021 gekauft habe noch abzusetzen oder ist dies nicht mehr möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Kann ich mir jedes Jahr nun einen Computer nur fürs Abendstudium zulegen und ihn immer komplett abschreiben?
Ich hatte noch die 3 Jahresregel im Kopf.
Hat die Sofortabschreibung eigentlich schon eine Auswirkung auf den Computer-Leasingmarkt gezeigt? Leasingsonderzahlung monatlich in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend zu machen ist für PCs damit ja oftmals unnötig geworden, da sich die Kosten sofort absetzen lassen. Cyberport bietet z.B. jetzt ein sog. Abo an.
Gibt es bei Laptops eine finanzielle Grenze nach oben? Ich rede von einem Macbook mit den neuen M1 Prozessor, sagen wir mal 2500 Euro? Gerade wenn ich jetzt jährlich abschreibe? Kann ich denn trotzdem noch 3 Jahre die AFA abschreiben, oder ist ein „Muss“ mit dem 1 Jahr?
Hallo Herr Schulz, im BMF-Schreiben steht, dass es ein Wahlrecht ist. Sie können also statt der Sofortabschreibung auch eine driejährige Abschreibung (AfA) wählen – im Anschaffungsjahr dann aber monatsgenau, z.B. Kauf im Februar, dann nur 11/12 der Jahres-AfA. Bei der Sofortabschreibung können Sie immer den vollen betrag – ohne betragsmäßige Begrenzung absetzen. Manche Finanzbeamte haben auch hier monatsgenau abgerechnet, das halte ich für falsch. Es müsste auch bei einem Kauf im Dezember eine Sofortabschreibung in voller Höhe geben.
Freundliche Grüße
Udo Reuß
Steuerexperte und Steuerredakteur bei Finanztip
Wird die Regel auch für 2022 gelten?
Für mein Vorhaben (Computer mit spezieller Software für Unternehmen zu vermieten) müsste ich mehrere Computer kaufen die ich gerne von Privat z.B. Kleinanzeigen beziehen würde. Kann ich diese dann komplett abschreiben und als was gelten diese? Weiterhin als Werbungskosten?
Hallo,
vielen Dank für den Artikel.
3 Habe Fragen habe ich dazu:
1. Der Artikel muss wahrscheinlich direkt bezahlt werden? (Keine Finanzierung)
2. Kann ich den Artikel komplett abschreiben, auch wenn ich ihn erst im Oktober 2021 kaufe?
3. Wenn ich den Laptop 100% abschreiben kann (0% Privatnutzung) dann bekomme ich doch auch nur den steuerlichen Anteil wieder oder?
In einigen Artikel steht das leider etwas verwirrend.
Beispiel:
Laptop kostet 1400€ inkl. Ust.
Dann kann ich ja auch nur die rund 224€ Steuern vom Finanzamt wiederbekommen und nicht mehr oder?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
wie verhält es sich bei Aufrüstung eines vorhandenen PCs?
Kann ich einzelne Hardware, welche ich austausche bzw. ggf. austauschen würde (Mainboard, Prozessor, Ram) auch komplett ansetzen? Das Schreiben des BMF liest sich leider so, dass es nur für komplette Rechner, Laptops etc. gilt.
Allerdings würde ich, sofern ich unter den pauschalen Werbungskosten von 1000€ bleibe, vermutlich „nichts merken“, da ich die genannten 1000€ ohnehin bekomme?
Lieber Herr Reuss, vielen Dank fuer Ihren Beitrag! Koennen Sie vielleicht auch klaeren, wie es sich bei PCs ueber Abonnement verhaelt? Ich moechte mir einen iMac zulegen, der fuer 36 Monate quasi geleast werden kann. Kann man die Zahlungseinheiten (mtl. etwa 50 Euro) ebenso in die Steuererklaerung einbringen? Ich kann den Rechner nach Ablauf der Vertragslaufszeit entweder ausloesen und damit zu meinem Eigentum machen oder ein neues Geraet weiterleasen.
Eine Sofortabschreibung des Kaufpreises ist bei einem Kauf möglich. Leasing ist ja praktisch Miete und der Kaufpreis wird eben nicht gezahlt. Generell gilt in der Steuererklärung das Ab- und Zuflussprinzip im Jahr. Ich kann im Jahr 2021 nur das absetzen, was ich bis Ende 2021 ausgegeben habe. Leasinggebühren im Jahr 2022 könnten evtl. in 2022 absetzbar sein.