
Diese Woche gab es gleich zwei wichtige Gerichtsentscheide zum Abgasskandal: Zum einen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals dazu geäußert. In einem Hinweisbeschluss erklärte das Gericht am Freitag, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung Ansprüche von VW-Besitzern nach Kaufrecht berechtigt sein können. „Bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, dürfte vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein.“ Das schreibt die Pressestelle des Gerichts. Eigentlich sollte kommende Woche die Verhandlung vor dem BGH beginnen, doch nach dem Hinweis des Gerichts schloss der Volkwagen-Händler einen Vergleich mit dem Kläger.
Auf Kläger, die Schadensersatz nach Deliktsrecht vom VW-Konzern selbst fordern, hat der BGH-Beschluss jedoch keinen unmittelbaren Einfluss. Diesen Weg sind zum Beispiel der Rechtsdienstleiter Myright und der Verbraucherverband VZBV mit der Musterfeststellungsklage gegangen. Neue Klagen nach Kaufrecht sind kaum noch sinnvoll, weil die allermeisten Fälle inzwischen verjährt sind.
Zum anderen erlitt Myright am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig gerade erst eine Schlappe (im Bild von rechts nach links: die Myright-Anwälte Kohl und Beulke sowie VW-Anwalt Schroeder). Die Richter verneinten einen Anspruch auf Schadenersatz für den klagenden VW-Besitzer. Das ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) im Diesel-Skandal. Allerdings gibt es einen Hinweis-Beschluss des OLG Köln sowie zahlreiche Urteile von Landesgerichten in anderen Regionen, die zugunsten der Kläger gegen VW ausfielen.
Myright hat bereits angekündigt, nun mit dieser Klage vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Seine Schadensersatzklage endlich vor den BGH zu bekommen oder sogar vor den Europäischen Gerichtshof, ist schon länger erklärtes Ziel von Myright. Volkswagen hat dagegen schon häufiger Urteile nach Deliktsrecht in höheren Instanzen abgewendet, indem das Unternehmen sich außergerichtlich mit den Klägern einigte.
Finanztip hat unter anderem auch Myright empfohlen für alle, die ohne Prozesskostenrisiko gegen VW vorgehen wollten. Und zwar in der Zeit, als es noch nicht den Weg der Musterfeststellungsklage gab. Insgesamt vertritt Myright 35.000 Kläger im Abgasskandal.
Vor dem OLG Braunschweig wird auch die Musterklage des VZBV verhandelt, denn so eine Klage beginnt direkt beim Oberlandesgericht. Viel spricht dafür, dass auch die Musterklage dann vor dem BGH landet.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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