
Die Corona-Krise hat Tourismus und Freizeit zum Erliegen gebracht. Bislang konnten Sie sich wenigstens darauf verlassen, für abgesagte Events oder Reisen Ihr Geld zurückzubekommen. Um zu verhindern, dass Veranstalter pleitegehen, hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Kunden während der Corona-Krise auch Gutscheine akzeptieren müssen. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Mai verabschiedet, gilt dann aber rückwirkend für alle Veranstaltungen, die vor dem 8. März gebucht wurden.
Folgendes soll für Tickets aus dem Bereich Kultur, Sport und Freizeit (inklusive Monats- und Jahreskarten) gelten:
- Die Gutscheine können Sie für einen Nachholtermin oder eine andere Veranstaltung des Anbieters einlösen – falls es den Veranstalter dann noch gibt. Ein Insolvenzschutz ist bei Event-Tickets nicht geplant.
- Die Gutscheine sind bis Ende 2021 befristet. Haben Sie bis dahin Ihren Gutschein nicht eingelöst, sollen Sie doch Ihr Geld zurückerhalten.
Wichtig: Hat Ihnen der Veranstalter bereits den Ticketpreis erstattet, kann er den Betrag nicht zurückverlangen.
Ausnahmen: Sind Sie ohne die Auszahlung nicht in der Lage, wichtige Lebenshaltungskosten wie die Miete zu bezahlen, müssen Sie keinen Gutschein annehmen. Ebenso wenn Sie eine Veranstaltung im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen wollten und für einen Nachholtermin hohe Reisekosten entstehen würden.
Für Reisen und Flüge könnten bald ähnliche Regelungen kommen. Bestehen Sie schriftlich auf die Auszahlungsfristen für stornierte Pauschalreisen (14 Tage) und annullierte Flüge (7 Tage). Ist die Frist bereits verstrichen, können Sie online ein Mahnverfahren starten oder einen Anwalt beauftragen. Bei annullierten Flugtickets können Sie sich auch an Fluggasthelfer wenden.
Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.
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