
[Stand: 14. Oktober 2021, ursprünglich veröffentlicht am 11. Dezember 2020]
Noch ist nicht absehbar, wann Du im Fitnessstudio wieder trainieren kannst. Bund und Länder haben angekündigt, dass bis zum 11. Januar die Studios weiter zu bleiben. Zahlen musst Du nichts für die Zeit des Lockdowns, so viel ist klar. Aber was ist mit der Laufzeit Deines Vertrags?
Wir meinen, dass das Studio den Vertrag ohne Deine Zustimmung nicht verlängern kann (wie wir schon im Newsletter vor dem Teil-Lockdown geschrieben haben). Der gleichen Meinung sind die Verbraucherzentralen.
Anders sahen das allerdings die Richter am Landgericht Würzburg (Az. 1 HK O 1250/20). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Inhaber geklagt, der auf Facebook angekündigt hatte, die Verträge um die trainingsfreie Zeit zu verlängern – und verloren. Die Covid-19-Pandemie treffe die ganze Gesellschaft, habe massive Auswirkungen auf die Durchführung vieler Verträge und erfordere solidarisches Handeln, so das Gericht.
Durchaus möglich, dass auch andere Gerichte auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch Corona abstellen (§ 313 Abs. 1 BGB). Gewissheit wird es erst nach Urteilen zu konkreten Verträgen geben. Du kannst Deine Zahlungen zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende einstellen, wenn Du die Konfrontation nicht scheust. Oder Du sparst Dir den Ärger und gibst nach.
NEU: Es gibt ein neues, nunmehr verbraucherfreundliches Urteil von einer anderen Kammer des Landgerichts Würzburg vom 24. August 2021 (Az. 11 O 684/21 nicht rechtskräftig). Das Gericht verbot der VK Bodyfit GmbH, seinen Mitgliedern mitzuteilen, dass sich ihr Vertrag um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängert. Ein solches Anschreiben ist irreführend, so das Gericht. Es stellte sich damit bewusst gegen die Entscheidung aus dem Jahr 2020, die wir als Rückschlag gewertet hatten.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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Nachdem ich die E-Mail von meinem Fitnessstudio erhalten hatte, war ich sehr verunsichert. Dieser Artikel hat mir Klarheit über meine Rechte als Verbraucherin gegeben. Es ist beruhigend zu wissen, dass solche Vertragsverlängerungen als irreführend angesehen werden können. Ich werde mich nun direkt an mein Studio wenden und auf mein Recht pochen. Jeder, der in einer ähnlichen Situation ist, sollte diesen Artikel lesen. Danke für die hilfreichen Informationen!
Guten Tag allerseits den von den Fitnesstudiobetreibern Geplagten.
Ich bin durch Recherchen im Internet auf diesen Blog gestoßen. Auch wenn sich zum momentanen Zeitpunkt wohl die große Welle der Streitigkeiten und Mahnungen,gelegt hat, gibt es noch Leute( mich.z.B.) die sich nunmehr seit ca 2.6.2021 ( Beendigung des zweiten Lockdowns ein erbittertes Gefecht abwechsend mit dem Studiobetreiber und dessen Mitgliedsverwaltung, gleichzeitig Inkassofirma liefert. Derzeit habe ich mal wieder eine 1.Mahnung obwohl ich vor zwei Monaten bereits eine letzte Mahnung bekam.
Sofern hier noch jemand mitliest/liest, wäre ich an einem Austausch und entsprechenden Tipps sehr interessiert. Ich habe nicht die Absicht, in dieser Sache einfach so vor wirtschaftlich und strukturell überlegenen Gegnern die Segel zu streichen. Dieser Fitnessstudiobetreuiber, der wie viele dieser Branche während der Schließzeiten geradezu mit Wohltaten aus Steuermitteln überhäuft wurde, baute während der Pandemie ein weiteres niegelnagelneues Studio, während er während der Lockdowns barmte, welch schwierige Zeiten er durch machen müsste und unablässig auf das unbedingte Angewiesensein weiterlaufender Beiträgszahlungen angewiesen sei, um den Fortbestand der Arbeitsplätze erhalten zu können.
Würde mich freuen, wenn hier die Diskussion um diese Sache wieder aufgenommen würde
Für alle die über google auf diese Seite landen.
Aktuell sieht es in der Rechtssprechung anders aus das Urteil hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale erstritten:
LG Würzburg, 24.08.2021 – 11 O 684/21 UWG
https://www.vzbv.de/sites/default/files/2021-09/LG%20W%C3%BCrzburg_24.08.2021.pdf
Hallo Tobi,
das ist richtig. Ich habe das Urteil auch in diesem Blog-Beitrag schon eingefügt: https://www.finanztip.de/blog/finanztip-leser-erstreitet-urteil-gegen-fitness-studio/
Das Urteil ist sehr gut für alle Betroffenen, die die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren wollen.
Wer von Ihnen hat denntatsächlich geklagt, wurde verklagt, bzw. ist aktuell noch vor Gericht wegen der Vertragsverlängerung seines Studios?
Hallo,
gibt da vielleicht Neuigkeiten zu diesem Thema? Habe jetzt auch Ärger mit Fitnessstudio, die mein Vertrag um den ganzen Lockdown verlängern möchte. Habe dem widersprochen, aber die haben geantwortet, dass die Gebrauch machen von dem §313 BGB.
Ich würde gerne die Sache an einem Anwalt übergeben, aber mache mir Gedanken um die Anwalt Kosten- ob das unter dem Strich nicht teuer wird als die Beitrage an Fitnessstudio.
Hallo Yvonne,
genau das ist das Kalkül der Studios, Verträge nicht einhalten und hoffen, das nicht geklagt wird. Eine Klage in erster Instanz ist nicht so teuer und der § 313 BGB ist nicht anwendbar.
Mein Fitnesstudio hat erst versucht, mir eine Vertragsverlängerung aufzuzwingen. Ich habe durch die Lockdowns bereits sechs Monate lang umsonst gezahlt. Nachdem ich nun der Vertragsverlängerung widersprochen habe, hat mir das Studio die Rückzahlung meiner Beiträge in Raten angeboten. Drei Monate nach Wiedereröffnung soll ich von den sechs Monatsbeiträgen e i n e n zurückerstattet bekommen. Zu den restlichen Beiträgen wurde nichts gesagt. Jetzt klage ich das Geld für sechs Monate ein, nach einer solchen Unverschämtheit wohl nicht zu vermeiden.
Ich möchte hier auch mal was Positives beitragen:
Fitnessstudio CleverFit im Januar 2020 fristgerecht gekündigt. Bestätigung für den 31.10.2020 innerhalb von 10 Tagen erhalten. CleverFit wollte Vertrag auch um 3 Monate einseitig verlängern. Während des Lockdowns 1 hatte ich keine Beiträge entrichtet.
Habe mir eine Anwältin genommen, nachdem mit Inkasso gedroht wurde. Anwältin hat mit dem Justiziar der Gegenseite telefoniert und die haben sich auch auf das LG Würzburg berufen. Hatte jedoch kein Belang, da dass Fitnessstudio während des Lockdowns Soforthilfen erhalten hat und Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt wurden. Somit Hilfe vom Staat. Entspricht daher dem kassieren eines doppelten Beitrages.
Im Gespräch ist der Justiziar der CleverFit eingebrochen und hat die Kosten meiner Anwältin übernommen und auch meine ordnungsgemäße Kündigung bestätigt.
Lasst euch nicht verarschen und einlullen, die Betreiber haben keinen Anspruch auf die einseitige Verlängerung der Mitgliedschaft.
Im übrigen gilt §313 BGB für beide Seiten, so dass die Grundlage des Urteils des LG Würzburg auch für das Mitglied des Studios gilt. Sicherlich hättet ihr als Mitglied unter diesen Umständen bzw. Einarbeitung dieses Passus den Vertrag auch nicht gezeichnet.
Also Anwalt*in nehmen und dagegen halten. Bin mir sicher, dass alle Fitnessstudios einknicken.
Hallo Matthias,
positiv wäre wenn das Studio deine Kündigung ohne Anwalt akzeptiert hätte, das ist Recht und Gesetz.
Hallo Zusammen,
mein Vertrag wurde schon letztes Jahr wegen Lockdown/ um entsprechende Zeit der Schliessung verlängert ( ich hatte auf März 21 gekündigt ) . Nun wird es wohl zum zweiten Mal in Verlängerung gehen.
In meinem Vertrag steht, dass wegen Schliessung durch höhere Gewalt, sich entsprechend die Dauer verlängert im Anschluss, aber das kann sich ja auch nicht ewig ziehen lassen dürfen ? Steht in euren Verträgen diese Klausel auch ? Außerdem wurde der Vertrag letztes Jahr wegen massiv verkürzter Öffnungszeiten etc. (Sept /Okt), nicht vollumfänglich erfüllt.
Hallo Nicole,
den Vertrag würde ich so nicht abschließen aber wenn du unterschrieben hast und der Vertrag nicht sittenwidrig ist (sieht nicht so aus) musst du ihn erfüllen.
Hallo Wolfgang,
herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg. Das Urteil vom Amtsgericht in Papenburg
gibt einen Mut. (Az. 3 C 337/2).
Hallo Frank,
falls du eine Rechtschutz hast, frag dort mal nach einer Mediation, die war bei der HUK kostenlos. Seitdem läuft es für mich viel entspannter mit dem Fitnessstudio und dem Inkassobüro. Ausserdem ist der Rechtsanwalt /in dann schon mit dem Sachstand vertraut und die andere Partei sieht, dass du dir nicht auf der Nase herumtanzen lässt.
Den Vergleich, den mir das Inkasso angeboten hat (Monatsbeiträge vorab ohne Mahngebühren) habe ich abgelehnt und ihnen jetzt auch Wolfgangs Urteil zuschicken lassen. Mal schauen was sich tut.
Hallo Wolfgang,
meine Beiträge habe ich mir zurück geholt. Laut meiner Bank kann ich den Betreiber auf die schwarze Liste setzen lassen. Ich müsse der Bank allerdings den Beleg erbringen, das ich dem Lastschriftverfahren / Einzugsermächtigung widersprochen habe. Soweit kein Problem.
Aber was passiert dann? Das Traue ich mir noch nicht zu.
Ich bin nicht einer Meinung mit dem Studio, dennoch gibt es den §313 BGB. Ich versuche die ewigen Briefe / Widersprüche und evtl. lange Gerichtsverfahren zu verhindern. Ich bin seit 2019 in diesem Fitnessstudio und möchte nur noch weg. Die anderen Leistungen die dort auch Angeboten werden, wie Ergotherapie, Physiotherapie, Massagen und Reha- Sport in Gruppe habe ich bereits vor längerer Zeit beendet.
Hallo Zusammen,
ich habe die gleichen Probleme mit dem Fitness Studio wie Ihr. Fristgerechte Kündigung am 4. März 2020 abgegeben. Am 7. April 2020 und nach mehrmaliger Aufforderung kam die Bestätigung zum 4. Juni 2021 darf ich das Studio verlassen. Am 10. April 2020 widersprach die einseitige Entscheidung den Vertrag so zu verlängern. Ich hatte dem Fitness Studio eine alternative angeboten, einen kleinen Teil des monatlichen Mitgliedbeitrag zu entrichten z.B. 1/3 der Monatsgebühr. Habe leider keine Antwort erhalten. Einschreiben mit Rückantwort: Im November habe ich schriftlich dem Lastschrift Verfahren / der Einzugsermächtigung widersprochen und auf meine fristgerechte und von Seiten des Studios bestätigte Kündigung hingewiesen. Trotzdem wird seit November bis jetzt abgebucht. Es kommen Rechnungen / Mahnungen. In einem weiteren Schreiben (vom 3. Februar 2021 Einschreiben mit Rückantwort) habe ich dem Fitness Studio nochmals angeboten 1/3 des monatlichen Mitgliedbeitrages (Nutzungsgebühr) zu überweisen, wenn mein Kündigungstermin (4. Juni 2021) bestehen bleibt. Eine Stellungnahme vom Fitness Studio: Fehlanzeige. Dafür eine Rechnung.
Ich hatte mich an die folgenden Zeilen orientiert.
Bei einem zwischen dem Fitnessstudio und den Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen sog. typengemischten Vertrag mit einem Schwerpunkt im Mietrecht, da die Dienst- und Werkleistungen nur von einer untergeordneten Bedeutung sind. Vorliegend gingen die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss davon aus, dass das Fitnessstudio ganzjährig benutzbar ist. Haben sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderungen vorausgesehen hätten, so kann nach § 313 ABS. 1 BGB Anpassung des Vertrages verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Das Fehlen oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage führen grundsätzlich nicht zur Auflösung des Vertrages, sondern zur Anpassung seines Inhaltes an die veränderten Verhältnisse. Das maßgebliche Kriterium für die Anpassung ist die Zumutbarkeit.
Erforderlich ist eine umfassende Interessenabwägung und anzustreben ist ein optimaler Interessenausgleich bei einem möglichst geringeren Eingriff in die Ursprünglichkeit.
Die Entscheidung enthält grundsätzlich Überlegungen zu den wirtschaftlichen folgen der Corona- Krise, so Gogger. Diese treffe „die Gesellschaft als ganzes und er fordert daher auch ein solidarisches handeln. Die Risiken können nicht einer Seite einseitig zugewiesen werden.
Vielmehr gilt es, eine gerechte Lastenverteilung zu finden.
Hallo Frank,
wenn du die Einzugsermächtigung widerrufst (dein gutes Recht meine ich) dann sind die weiteren Abbuchungen rechtswidrig und du musst aber auch die Beträge zurückbuchen lassen, sonst ist das Geld weg.
Wenn du selbst dich an §313 BGB orientierst dann bist du ja einer Meinung mit dem Studio.
Ich habe in 1. Inst gewonnen, jetzt geht es zum Landgericht.
Glückwunsch zur 1. Instanz, habt ihr schon einen Termin beim LG?
Hallo,
es beruhigt mich das ich nicht alleine bin mit dem Fitness Studio Problem.
Ich habe meinen Vertrag auch vor dem Corona Lockdown fristgerecht gekündigt, die Kündigung wurde zum 28.5.2021 bstättigt.
Während der Schließungszeiten habe ich keine Beiträge gezahlt, aber der Studiobetreiber will meinen Vertrag verlängern.
Ich musste sogar die Servicpauschale zahlen (wofür es gab ja keinen Servive und eine Getränkeflatrate ).
So ist das beim Aktiv Sportpark in Moers.
Gestern habe ich die erste Mahnung bekommen, und alles dem Rechtsanwalt gegeben.
ich habe Angst vor den Kosten aber ich fülle mich von dem Betreiber so ungerecht behandelt das ich nicht anders handeln kann.
Wir alle haben Einbussen durch Corona!
Hört sich genauso an wie bei Lifefit in Dinslaken! Hauptsache der Inhaber hat noch seinen protzigen Sportwagen..!
Hallo R. Klein, wir haben das gleiche Problem in dem gleichen Studio. Wir möchten nun ebenfalls einen Anwalt einschalten. Es wäre super wenn Sie mir die Adresse Ihres Anwalts nennen können, dann werden wir uns ebenfalls an dieses wenden, da er ja bereits durch ihren Fall mit dem Studio Erfahrungen gemacht hat.
Danke vorab.
Hallo Herr Klein,
bin auch mit Aktiv Sportpark auf Kriegsfuss. Hab die ab Oktober erneut 22 Monate an der Backe, wurde mir im April angeboten, war auch okay soweit, bloß ab 11.10. wird es richtig teuer. Die haben wohl gute RA.
Dürfte ich auch Ihren RA kontaktieren dürfen, vllt geht ja auch Sammelklage, Danke
Ärztlicher Verordnung Rehasport aus 1/19 wurde von mir in 3/19 abgesagt keine Stunde in Anspruch genommen auch keine Zahlung durch die DAK
Aus einem erbetenen Zusatzbeitrag mit Geräten wurden mir 39 90 für 15 Monate -Rehasport und folgend 79,90 mal
Abgebucht für Gesundheitssportgesamt 1700 Eu
Also ohne jegliche Nutzung wurde dauernd abgebucht und Vertrag verlängert
Auch während Corina
Was mach ich wer kennt versierten Anwalt
Hei ich suche einen Anwalt im Raum Oberhausen eG Rehasport Vertrag
Danke
Heute hat sich das Inkassobüro über meineAnwäktin gemeldet. Diese hatte ja eine Stellungnahme eingefordert. Sie boten einen Vergleich an, die „ausstehenden“ Fitnessgebühren ohne die Inkassogebühr.
Erst hab ich mich nicht mehr einbekommen vor lachen, dann hab ich die Anwältin angerufen und gefragt ob das tatsächlich deren ernst ist – lächerlich.
Wir sind jetzt so verblieben, dass wir Freitag den Newsletter abwarten, darin soll Wolfgangs Urteil veröffentlicht werden, dann sehen wir mal weiter. Es bleibt spannend, ach ja das Angebot gilt netterweise bis zum 25.02. mal schauen ob sie sich zu einem Mahnbescheid hinreissen lassen.
Mein Vertrag ist am 10.02.2021 abgelaufen. Seit 31.12.2020 habe ich den Lastschrifteinzug gestoppt.
Die 3. Mahnung mit Beauftragung eines Inkassounternehmens habe ich auch schon bekommen. Bin schon gespannt was jetzt weiter passiert.
Wie soll ich mich hier bitte verhalten?
Ich habe einen Vertrag Ende Oktober 2020 abgeschlossen und diesen sofort gekündigt (vor dem Lockdown), da ich das Angebot NUR 1 Jahr nutzen wollte. Die Kündigungsbestätigung ist auch eingetroffen (vor dem Lockdown). Im Schreiben steht als Vertrags- Trainingsende der 31. Oktober 2021.
Mir wurde bis jetzt auch kein Geld abgebucht: keine Monatliche Zahlung, keine Hygiene- Pauschale oder Anmeldegebühr.
Nun will das Studio den Vertrag um die Zeit des Lockdowns verlängern, was mir aber überhaupt nicht passt, da ich ja ohnehin nur bis Ende Oktober 2021das Angebot nutzen wollte.
Leider übersteigt das Verhalten des Studios (der Kette) mein Verständnis. Ich habe doch vor der Schließung gekündigt, warum dürfen die dann einfach diesen Vertrag verlängern, ich verstehe es leider einfach nicht…
Die Einzugsermächtigung habe ich dem Studio zum 31.10.2021 entzogen. Es geht mir hier nicht um 20 Euro im Monat, ich verstehe nur dieses Verhalten nicht und würde es gerne verstehen.
Hallo Alexander,
das Verhalten der vielen Studios ist mies und das kann man nicht verstehen. Lass dich nicht einschüchtern. Du musst nur reagieren falls ein Mahnverfahren gegen dich eingeleitet würde. Aber das wird nicht passieren. Die Fitnessdiscounter drohen und wollen einschüchtern, sind aber nicht im Recht. Ich habe mein positives Urteil vom Amtsgericht der Autorin dieser Seite geschickt, sie wird wohl demnächst darüber berichten. Nicht aufgeben!!
Hallo Wolfgang,
ich bin sehr gespannt auf Dein Urteil. Aktuell bin ich in der gleichen Situation wie Alexander. Mein Vertrag läuft nach 12 Monaten zum 01.03.2021 aus. Ich habe fristgerecht gekündigt und meine Einzugsermächtigung entzogen. Das Studio ist nicht gut und dazu leider teuer. Beim ersten Lockdown habe ich weiterbezahlt und auf eine kostenfreie Vertragsverlängerung um den Zeitraum des Lockdowns verzichtet. Seit Beginn des zweiten Lockdown ab November 2020 habe ich keine Beträge mehr bezahlt. Mir wurde allerdings für einen Gesundheitskurs im September 100 Euro Gebühren abgezogen, der nicht stattgefunden hat. Jetzt hat mir der Betreiber ( keine Kette ) ebenfalls geschrieben, dass die Vertragslaufzeit kostenpflichtig um die Zeit des zweiten Lockdowns verlängert wird. Er beruft sich auf §313 BGB und auf ein Urteil des Amtsgerichts Torgau mit dem Aktenzeichen 2 C 382/19. Die Aussagen der Verbraucherzentralen sind z.Z. nicht eindeutig: „Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage liegt bislang noch nicht vor. Wer es also auf einen Gerichtsprozess zu dieser Frage ankommen lässt, geht derzeit ein gewisses Risiko ein.“ Ich möchte diesem Studio keinen Cent mehr bezahlen!
Noch einen schönen Abend, Gabriele
Hallo Wolfgang,
ich danke Dir sehr.
Bei mir ist in der Tat auch noch etwas Zeit, bis dahin wird es sicher noch mehr Urteile geben.
Besten Dank und bleib gesund.
Hallo Wolfgang, könntest Du uns vielleicht Dein Aktenzeichen schreiben? Das würde sicher einigen weiterhelfen. Viele Grüße, Gabriele
Hallo Gabriele,
das Urteil wird demnächst hier veröffentlicht, nicht aufgeben!!
Alles klar…Danke Dir !!!
Hi Wolfgang, hab es im Newsletter gefunden! Vielen Dank und weiter alles Gute!
Schönes Wochenende, Gabriele
Bei mir sieht die Lage (leider) ähnlich aus. Ich habe meinen Vertrag im März 2020 zum Dezember 2020 ordentlich gekündigt und auch eine Woche später die Kündigungsbestätigung erhalten. (Wohl bemerkt habe ich gekündigt, bevor die ersten Studioschließungen eingeleitet wurden). Die Beiträge, die ich während der Schließzeiten gezahlt habe, wurden mir wieder auf mein Konto überwiesen. Im selben Zug wurde mir aber offeriert, dass sich mein Vertrag nun um die Zeit der Schließung verlängert und ich diese Zeit auch noch bezahlen soll. Dagegen habe ich widersprochen. Heute kam dann die nächste Mail, dass ich die Beiträge ab Öffnung des Studios überweisen soll, da ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe. So langsam bin ich einfach nur noch genervt. Mich trifft die Corona-Pandemie als Studentin doch nicht weniger, als dieses Unternehmen.
Da ich hier schon den ein und anderen Post geschrieben habe, will ich hier kurz mal meinen Sachverhalt schildern.
Abgeschlossen war ein 2-Jahres-Vertrag mit regulärem Ende 01/21, dieser wurde frist- und formgerecht im April 2020 gekündigt. Die Kündigung mit Ablauf des Januar ’21 wurde einige Tage später bestätigt. Im Verlauf des Lockdowns im Frühjahr ’20 habe ich den ersten Beitrag noch bezahlt und seitdem insgesamt 5 Monatsbeiträge zurückgefordert. Das Studio wollte das ich einen Ruhevertrag unterzeichne, den ich so ablehnte. Im November bekam ich dann einen Brief wonach sich meine Kündigung auf Grund der nicht entrichteten Beiträge zum März hin verschieben würde, dem habe ich schriftlich widersprochen und dargelegt dass für den Zeitraum des Lockdowns keine weiteren Beiträge abzubuchen sind. Im Dezember wurde dann doch abgebucht und auch auf mehrfache Aufforderung nicht zurückgezahlt, woraufhin ich zurückbuchte und die Lastschrift widerrief. Nachdem mit Inkasso gedroht wurde, zog ich über die Rechtsschutz eine Mediatorin hinzu, die vom Studio ignoriert wurde. Vorläufiges Ende vom Lied ist, dass heute der Inkassobescheid kam, wonach ich fünf Monatsbeiträge (02 – 05 ’21) bezahlen soll. Die üblichen Urteile wurden als Begründung genannt, auf meine Forderung auf Vorlage wurde nicht reagiert…
Hallo Alexander,
die Sache ist doch ganz einfach. Geh zum Anwalt, das Verhalten des Studios ist rechtswidrig und mir ist außer meinem Urteil kein weiteres relevantes Urteil bekannt. Ich veröffentliche , sobald es rechtskräftig ist.
Nicht aufgeben, das Recht ist auf deiner Seite.
Hallo Wolfgang, ich sehe dem weiteren Verlauf recht entspannt entgegen, u.a. auch, da der Inkassobescheid einige Fehler enthält. Es wurde eine Stellungnahme eingefordert auf die bisher noch nicht reagiert wurde. Sollte das Studio oder das Inkassounternehmen tatsächlich per Mahnbescheid einfordern, lassen wir das vor Gericht klären. Sehe die Chancen für die Gegenseite hier recht gering.
Ich finde es gut, dass es Blogs wie diesen hier gibt, in denen man sich bundesweit austauschen kann, da es so auch möglich ist, Kenntnis über Urteile zu bekommen, die sonst nicht öffentlich gestellt werden. Außerdem wird denen Mut gemacht, die sich sonst nicht wehren würden.
Hallo Alexander,
bei mir verhält es sich ebenso, nur würde mir bis jetzt nur mit einem Inkassounternehmen durch das Fitnessstudio gedroht. Ich habe die Zahlungen zum 31.12.2021 durch Lastschriftwiderruf eingestellt. Heute bekomme ich die 3. Mahnung mit dem Hinweis ein Inkassounternehmen einzuschalten. Vor der Pandemie habe ich bereits fristgerecht zum 10.02.2021 gekündigt.
Mich nervt mein Fitnessstudio mitlerweile auch. Und es verschwendet echt meine Zeit denen zu antworten und deren Forderungen zu widersprechen.
Und die Argumentieren mit einem Urteil das man garnicht finden kann.
Daher bin ich auch sehr gespannt was in dieser Sache hier heraus kommt.
Mein Vertrag ist fristgerecht zum 31.01.2021 gekündigt.
Bei mir wissen die Trainer schon seid mehr als 3/4 Jahr das ich kein Interesse an Gerätetraining mehr habe, daher ist es für mich auch uninteressant den Vertrag um die Zeit der Schließung zu verlängern. Vor allem da mir das Studio ja ausdrücklich „kein Datum für das Vertragsende nennen kann“. Die haben den Vertrag ruhen lassen, einfach so ohne einstimmung oder rücksprache(was mich wie die anderen hier auch sehr stört). Das Studio argumentiert bei mir aber so, das sie wegen des „24 Monate Vertrages“ auch 24 Monate Anspruch auf Geld hätten. Ich habe denen schon freundlich gesagt, sie möchten doch ihre angeblichen Ansprüche einklagen. Ähnlich wie Daniel habe ich vor einen Anderen Vertrag abzuschließen, bzw. einen Workshop auf Calimove (Calistenics, da mich das zurzeit sehr interessiert).
Nach Recherche bleibt für mich aber immer noch die Frage, ob dem Studio auf Pauschalen trotzdem zustehen. In meinem Vertrag sind es (für den Schließungszeitraum vom 01.11.2020 bis 31.01.2021) eine „Kartenpauschale“ in Höhe von 19€ einmal im Jahr und eine Trainerpauschale (pro Quartal) für die 3 Monate.
Also ich habe einen langem Atem, bin 27 und Rechtsschutzversichert. Verfolge das hier schon seit Ende Dezember.
Hallo Jan,
ich habe für die Öffnungszeit die auch bei mir vorhandene Servicepauschale anteilmäßig überwiesen. Aber nur für die Öffnungszeit. Ohne Leistung keine Zahlung.
Eine Vertragsverlängerung geht nur wenn man zustimmt (beiderseitige Willenserklärung). Alles andere vom Fitnessstudio ist rechtswidrig.
Hallo Wolfgang, habt ihr schon einen Termin für das Berufungsverfahren genannt bekommen?
Hallo Alexander,
ich warte noch, ob die Gegenseite überhaupt in Berufung geht. Termin ist bis Monatsende.
Da bin ich mal gespannt was sich tut. Ich habe heute die Inkassoforderung bekommen. Die mit der Mediation beauftragte Rechtsanwältin hat das Fitnessstudio kurzerhand ignoriert.
Leider berufen sich viele Studios jetzt auf dieses Urteil und sind der Meinung das sie im Recht sind Verträge zu verlängern. Nach 6.Monaten (2.Monate nach dem Urteil) hatte ich eine Rechnung in Bezug des ersten Lockdowns bekommen. Nachdem ich meine Zahlungen in dem Zeitraum der Schließung teilweise eingestellt hatte, wurde damals eine Ruhezeit meines Vertrages eingeleitet und somit sollte sich mein Vertrag um diese Zeit verlängern. Eine Vertragsverlängerung hatte ich ausdrücklich abgelehnt, da ich Anfang 2019 fristgerecht zu dem Zeitraum des Lockdowns gekündigt hatte. Meiner Meinung ist die Verlängerung unzumutbar, da ich zu dem Zeitpunkt des Vertragendes schon einen neuen Vertrag in einem anderen Studio im voraus abgeschlossen hatte. Und somit eine Doppelbelastung durch Beitragszahlungen hätte. Auch ich bin wegen Corona finanziell betroffen.
Nach dem ich meine Situation nochmal dem Betreiber ausführlich geschildert habe und Angeboten habe die bezahlten Beiträge zu behalten, bekam ich aktuell nur nochmal die Aufforderung die Rechnung zu begleichen. Eine Frechheit was sich manche Betreiber jetzt durch dieses Urteil herausnehmen!!!!
Hallo Daniel,
nicht aufgeben, notfalls auch mal vor Gericht ziehen. Das Urteil ist erstmal nicht relevant und bezieht sich auf die Klage einer Verbraucherzentrale und es geht um unlauteren Wettbewerb.
Nachdem ich AVB von McFit aufmerksam gelesen habe, sehe ich nur zwei Möglichkeiten ohne Schaden aus dem Vertrag herauszukommen:
– Umziehen in ein Gebiet, in dem meilenweit kein McFit-Studio vorhanden ist, oder
– Sterben.
Ich bin 81 Jahre alt. Keine der Optionen sagt mir so recht zu.
Hallo Herr Noeske,
es gibt noch eine dritte Möglichkeit: ordentlich Kündigen und während der Schließungszeit keine Beiträge zahlen.
Hallo
zwischenzeitlich habe ich ein Urteil vom Amtsgericht Papenburg. Das Gericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen und die Beklagte wie beantragt verurteilt. (Beiträge zurück und keine Vertragsverlängerung). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da das Gericht trotz des unterhalb der Berufungssumme liegenden Steitwertes die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat.
Hallo Wolfgang,
das freut mich. Ich würde mich freuen, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden hälst. Über die Zusendung des Urteils würde ich mich im Übrigen sehr freuen. (britta.schoen@finanztip.de). Viele Grüße, Britta
Hallo Britta,
ich werde über den Fortgang weiter berichten. Mit der Zusendung des Urteils würde ich gerne noch warten bis es rechtskräftig wird. Ich gehe davon aus, dass die Gegenseite in Berufung geht.
Hallo Wolfgang,
mit Spannung habe ich deinen Bericht gelesen. Ich bin in genau der gleichen Situation, der Vertrag wurde regulär gekündigt und im Nachgang verlängert. Heute kam die Inkasso-Drohung. Wäre es möglich, dass du das Aktenzeichen zu der Verhandlungssache hier einstellst?
Das wäre super.
Hallo Alexander,
ich werde das Urteil veröffentlichen sobald es rechtskräftig wird, eine Berufung zum LG wurde zugelassem.
Gibt es schon Updates?
Hallo Wolfgang,
kannst du das AZ trotz der Berufung veröffentlichen? Das würde uns schon helfen, um selbst in der 1. Instanz bessere Optionen zu haben.
Wissen Sie schon, ob die Gegenseite in Berufung geht?
Neuestes Updat, die Gegenseite ist in Berufung gegeangen, wir kämpfen weiter!
Ich bin bereit meine Beiträge weiterzuzahlen und dafür einen Gutschein zu erhalten, sehe aber keine Gründe, dass dadurch eine Vertragsverlängerung entsteht. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen, wegen eines Umzuges o.ä. meinen Vertrag termingerecht kündige (kündigen muss), nutzen mir diese Gutscheine gar nichts mehr, sie verfallen. Wenn ich diesen Gutschein während meiner Vertragslaufzeit, nach Corona, einlösen darf, bin ich ohne wenn und aber dabei.
Fitnessstudios nutzen im Moment die Möglichkeit ihre Mitarbeiter in bis zu 100% Kurzarbeit zu schicken, haben durch die geschlossenen Studios geringere laufende Kosten (z.B. Strom, Wasser, Heizung u.v.m.) weniger finanzielle Belastungen und erhalten von in Kurzarbeit stehenden oder arbeitslos gewordenen Mitgliedern trotzdem 100% Mitgliedsbeiträge!?
Liebes LG Würzburg, war das so gedacht?
Hallo Stefan,
nicht zu vergessen die vielen selbstständig arbeitenden Group-Fitness-Trainer, diese werden idR nur für geleistete Stunden bezahlt, die während der Pandemie ja weg fallen. Auch ein paar online-Kurse ersetzen für diese Selbstständigen Kursleiter keine regulären Honorare des Studios.
Wie sollte man damit umgehen, wenn das Fitnessstudio zwar die Zeit nach Vertragsende gutschreiben möchte, man jedoch den Vertrag gar nicht beenden, sondern weitertrainieren möchte? Wie bekommt man die Beiträge für die Zeit der Schließung dann erstattet?
Als ich meine monatliche Zahlung eingestellt hatte, erhob die deutschlandweit agierenden Kette „Fit/One“ eine Mahngebühr in Höhe von 7 Euro mit dem Hinweis auf das Urteil des Würzburger Landgerichts.
Auf der Facebook-Seite für das Fit/One-Studio in Fürth wird man wie folgt eingestimmt:
„Selbstverständlich versuchen wir weiterhin, dass Euch durch die behördlich angeordnete Schließung Eurer Studios kein Nachteil entsteht. Eure November und Dezember Beiträge werden als Guthaben für Trainingsmonate nach Vertragsende gutgeschrieben.“
Das ist eine gute Frage. Ich hatte vor, wenn ich gesund bleibe bis zum Alter von 80 Jahren zu trainieren um danach die Gutschrift für die trainingsfreie Zeit zu erhalten. Man könnte lachen wenn es nich ernst gemeint wäre.
Hallo Dieter,
in unserem Studio wird es so gehandhabt, dass die Zeitgutschrift direkt nach Ablauf des aktuellen Vertragsjahres angehangen wird (Mitgliedschaften bestehen aus automatisch verlängerten Verträgen und die dürfen sich in Deutschland immer nur um max. ein Jahr verlängern)!
Erst danach wird ein neues Vertragsjahr (mit Zahlungen) angeschlossen. Somit profitierst Du als Kunde recht zeitnah von der Zeitgutschrift.
Beste Grüße!
Hallo Dieter,
in unserem Studio wird es so gehandhabt, dass die Zeitgutschrift direkt nach Ablauf des aktuellen Vertragsjahres angehangen wird (Mitgliedschaften bestehen aus automatisch verlängerten Verträgen und die dürfen sich in Deutschland immer nur um max. ein Jahr verlängern)!
Erst danach wird ein neues Vertragsjahr (mit Zahlungen) angeschlossen. Somit profitierst Du als Kunde recht zeitnah von der Zeitgutschrift.
Beste Grüße!
Schade, dass, meiner Ansicht nach, das Landgericht Würzburg die Situation so einseitig betrachtet. Nicht nur Fitness-Studios befinden sich in einer besonderen Lage, sondern auch viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die in Kurzarbeit sind oder deren Einnahmen wegbrechen bzw. nicht mehr vorhanden sind. Wenn schon auf Solidarität gepocht wird, sollte diese beidseitig und nicht einseitig betrachtet werden.
Ausgleichsangebote von Fitness-Studios Zusatzleistungen nach Wiedereröffnung für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zu nutzen, oder bei Kündigung kostenlos Trainings-Monate anzuhängen sind nur bedingt als Ausgleich zu sehen, da sie weder mit Mitgliedern abgestimmt noch von manchen als sinnvoll empfunden werden.
Es ist leider wie in der Politik. Branchen werden als isolierte Einheiten betrachtet, sind aber mit anderen Branchen verbunden, die gleichfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Das ist für mich keine Solidarität, sondern der verzweifelte Versuch Branchen auf Kosten anderer zu retten.