Schulweg
Bild: MilosStankovic / GettyImages

Wenn Du vom Homeoffice aus Dein Kind in den Kindergarten oder die Schule bringst und dabei verunglückst, bist Du seit dem Sommer versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung springt dann ein, als ob Du auf dem Weg in den Betrieb Dein Kind wegbringst. Bislang war schlechter gestellt, wer zu Hause arbeitet. Offenbar hat die Corona-Pandemie ein Umdenken ausgelöst.

Voraussetzung ist, dass Dein Kind mit Dir im gemeinsamen Haushalt lebt und dass Du den direkten Hin- und Rückweg zwischen Betreuung und heimischem Schreibtisch nimmst. Wer zwischendrin einkaufen geht, ist nicht mehr abgesichert.

Auch insgesamt bist Du bei der Arbeit daheim jetzt besser abgesichert: Nicht mehr nur der Gang zum Drucker ist versichert, sondern auch der Weg zum Klo oder in die Küche, wenn Du Dir beim Arbeiten etwas zu essen oder zu trinken holst.

Die Unterschiede zur Arbeit im Büro sind angesichts des zunehmenden mobilen Arbeitens nicht mehr zeitgemäß, so der Gesetzgeber. Ein paar Lücken bleiben aber: Nicht abgesichert bist Du, wenn Du zwischendurch ein privates Paket im Treppenhaus annimmst.

Hattest Du einen Unfall im Homeoffice, auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin, musst Du Dich von einem sogenannten Durchgangsarzt untersuchen lassen. Informiere außerdem Deinen Arbeitgeber, damit dieser der Versicherung den Unfall melden kann. Für Beschäftigte ist der gesetzliche Unfallschutz kostenlos.

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Nina C. Zimmermann
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