Wohngeldantrag: Bescheinigung vom Vermieter keine Pflicht

Einige Wohngeldämter verlangen beim Antrag, dass Du eine sog. Vermieterbescheinigung vorlegst. Dein Vermieter würde so zwangsläufig mitbekommen, dass Du Wohngeld beantragst. Tatsächlich ist diese Bescheinigung aber gar keine zwingende Voraussetzung für den Wohngeldantrag. Das hat uns auch das Bundesbauministerium nochmal bestätigt. Beim Wohngeldantrag musst Du nur nachweisen, wie viel Miete Du zahlst. Dafür reicht Dein Mietvertrag oder das letzte Erhöhungsschreiben. Lass Dich also nicht einschüchtern.

Energiepauschale für Studierende: So bekommst Du die 200€ schneller

Wenn Du am 1. Dezember 2022 Studierende oder Studierender oder an einer Berufs- bzw. Fachschule warst, bekommst Du im Frühling die einmalige Energiepreispauschale von 200€. Den Antrag kannst Du voraussichtlich ab Mitte März unter einmalzahlung200.de stellen. Du kannst Dich aber schon jetzt registrieren, damit es dann schneller geht. Du brauchst dafür eine sog. BundID – die kannst Du z. B. mit Deinem elektronischen Personalausweis oder Deinem Elster-Zertifikat anlegen.

Nachtschicht: Unterschiedliche Zuschläge sind ok

Nachtzuschläge müssen nicht für alle Beschäftigten in einem Unternehmen gleich sein, das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden (10 AZR 332/20). Geklagt hatte eine Mitarbeiterin von Coca-Cola, weil ihr Tarifvertrag einen Zuschlag von 50% zum Stundenlohn für gelegentliche Nachtarbeit und 20% für regelmäßige Nachtarbeit vorsieht. Das Gericht sieht darin jedoch keine Ungleichbehandlung. Der Grund: Gelegentliche Nachtarbeit ist schlechter planbar, der höhere Zuschlag ist gerechtfertigt.

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