Diese Heizungsförderung kannst Du jetzt beantragen
Du planst eine neue, klimafreundliche Heizung? Seit dem 27.02. kannst Du für Dein selbstbewohntes Einfamilienhaus im Portal Meine KfW einen Förderantrag dafür stellen. Das geht auch nachträglich, wenn Deine Heizung seit dem 29.12.23 schon eingebaut wurde oder Du sie noch bis zum 31.08.24 einbauen lässt. Wenn Du jetzt eine neue Heizung planst, empfehlen wir Dir aber, den Antrag zu stellen, bevor Du die neue Heizung einbaust. Nur so weißt Du sicher, ob Du die Zuschüsse wirklich bekommst.
Wie Du Schritt für Schritt vorgehst und Dir ergänzend zur Förderung auch noch einen neuen Kredit sichern kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Mehrwertsteuer auf Gas steigt: Was Du jetzt tun solltest
Ab April zahlst Du für Gas und Wärme wieder 19 statt 7% Mehrwertsteuer. Bei teuren Verträgen kostet das besonders viel. Du willst wechseln? Mit dem Finanztip-Gasvergleich (enthält Werbelinks) findest Du in wenigen Minuten einen günstigen Tarif. Lies außerdem am 31.03. oder 1.04. Deinen Zählerstand ab und meld ihn Deinem Gasversorger. So wird Dir Dein korrekter Verbrauch zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet. Sonst darf der Versorger ihn schätzen und Du zahlst ggf. zu viel.
Abzocke bei Energiepreisen? Neue Sammelklagen gestartet
Du heizt mit Fernwärme von E.ON Energy Solutions und hast in den letzten Jahren enorme Preiserhöhungen bekommen? Dann kannst Du Dich ab sofort einer kostenlosen Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen und so vielleicht etwas Geld zurückbekommen. Auch wenn Du einen Strom- oder Gasvertrag bei der ExtraEnergie GmbH (dazu gehören Anbieter wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie, Prioenergie) hattest, gibt es eine neue Sammelklage.
Übrigens: Anbieter, gegen die solche oder ähnliche Klagen bzw. Verfahren laufen, filtern wir aus unserem Finanztip-Stromrechner und Finanztip-Gasrechner (enthalten Werbelinks) raus.
Erwerbsminderungsrente: Das ändert sich ab Juli
Eigentlich sollte zum 01.07. ein Teil der Erwerbsminderungsrenten pauschal um 4,5 bzw. 7,5% erhöht werden. Stattdessen kommt jetzt vorerst ein pauschaler monatlicher Zuschuss. Keine Sorge: Auch der soll 4,5 bzw. 7,5% betragen – je nachdem, wann Du Deine EM-Rente das erste Mal bekommen hast. Der Unterschied: Der Zuschuss wird ab Juli immer Mitte des Monats und nicht mit der normalen EM-Rente ausgezahlt.
Die eigentliche EM-Erhöhung soll ab Dezember 2025 greifen. Erst dann überprüft die Rentenversicherung auch, ob Sie Dir vielleicht doch zu wenig Zuschuss überwiesen hat. Beantragen musst Du das nicht. Gut für Dich: Solltest Du zu viel Geld bekommen haben, musst Du es nicht zurückzahlen. Das hat uns die Rentenversicherung bestätigt.
Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.
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