
+++ Die erst im April verschärften Strafen für gefährliches Verhalten im Straßenverkehr sind offenbar ungültig. Der ADAC entdeckte im Gesetzestext einen Formfehler („unvollständiges Zitieren der Ermächtigungsgrundlage“); es gilt vielerorts bereits wieder der alte Bußgeldkatalog. Kurz zuvor wollte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sowieso einen Rückzieher machen und hatte angekündigt, die verschärften Fahrverbotsregeln zurücknehmen zu wollen. Jetzt muss wohl alles nochmal überarbeitet werden. Betroffene können Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einlegen. +++
+++ Die Corona-Hilfen für Solo-Selbständige und kleinere Unternehmen gehen in eine neue Runde. Seit Mittwoch können Betroffene einen Antrag über eine Internetplattform des Bundeswirtschaftsministeriums einreichen – aber nicht selbst, sondern nur indirekt über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die Zuschüsse sind zum Abfedern von Umsatzeinbrüchen zwischen Juni und August gedacht. Erstattet werden, je nach den Besonderheiten des jeweiligen Falles, zwischen 3.000 und 50.000 Euro pro Monat. Mehr dazu, wie Selbständige und kleine Unternehmen die Krise überbrücken, steht in unserem Ratgeber. +++
+++ Bis 20. Juli können Sie sich noch anmelden bei der Musterklage der Verbraucherzentrale VZBV gegen die insolvente Bayerische Energieversorgung (BEV). Am 21. Juli ist die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht München. Beteiligen können sich ehemalige Kunden der BEV, die nach der Insolvenz des Stromanbieters keine Bonuszahlungen zugesprochen bekamen und deshalb höhere Nachzahlungen leisten sollen. +++
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Liebes Finanztip-Team,
ist es sinnvoll sich der Musterklage anzuschließen, wenn meine Forderung bereits angemeldet ist? Ich war bis 01.11.2018 Kundin und habe einen Guthabenbetrag i.H.v. ca. 360€ offen.
Viele Grüße, Stefanie!