Rentner an der Werkbank
Bild: IMAGO / Andreas Prost

9.000 Euro extra: E-Auto-Prämie verlängert

Autofahrer aufgepasst: Die Ampelkoalition hat die Innovationsprämie für den Kauf eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids um ein weiteres Jahr verlängert. Steigst Du bis Ende 2022 auf Elektromobilität um, kannst Du bis zu 9.000 Euro Förderung bekommen. Danach will Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) die Förderung komplett neu aufstellen.

Und so funktioniert der aktuelle Zuschuss: Bis zu 3.000 Euro zahlt der Hersteller, die restlichen 6.000 Euro bekommst Du vom Staat. Den Umweltbonus gibt es übrigens auch für geleaste Autos und junge Gebrauchte. Mehr dazu im Ratgeber.

Prämiensparen: Weitere Musterklagen gegen Sparkassen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat weitere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen eingereicht, die zu wenig Zinsen für Prämiensparverträge berechnet haben. Die drei neuen Klagen richten sich gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland und Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal. Bei manchen betroffenen Kundinnen endeten die Sparverträge schon im Jahr 2018. Deren Nachzahlungsansprüche wäre Ende Dezember verjährt – die Klagen verhindern das, wenn Du Dich anschließt. Demnächst öffnen die Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Dann kannst Du Dich anmelden. Wir halten Dich auf dem Laufenden.

Sparkasse Köln-Bonn kassiert auch bei treuen Girokonto-Kunden

Die Sparkasse Köln-Bonn erhöht ihre Girokonto-Gebühren. Die höheren Preise sollen ab 1. Mai 2022 gelten und die meisten Betroffenen bis Anfang Januar darüber per Brief oder Nachricht im Online-Banking informiert werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksamen Bankgebühren müssen auch die Sparkassen von ihren Kunden eine aktive Zustimmung zu den Erhöhungen einholen.

Bislang weigert sich die Sparkasse Köln-Bonn, nach dem BGH-Urteil zu Unrecht erhobene Gebühren zu erstatten. Die Verbraucherzentralen haben daher eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Wir geben Bescheid, wenn Du Dich ins Klageregister eintragen kannst.

Frührentner dürfen weiter kräftig hinzuverdienen

Berufstätige Ruheständler, die ihr reguläres Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 erheblich mehr hinzuverdienen. Die Ausnahmeregel wegen der Corona-Krise wird nun bis Ende 2022 verlängert. Damit sind bis zu 46.060 Euro drin, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Ziel ist, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, etwa in Branchen, die durch die Corona-Pandemie arg gebeutelt sind. Das reguläre Rentenalter liegt derzeit bei 65 Jahren und neun Monaten für den Jahrgang 1955. Achtung: Bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten gilt weiter die normale Verdienstgrenze von 6.300 Euro.

Rechtsberatung bei Ärger in anderen EU-Staaten

Gibt es Ersatz, wenn Deine Kaffeemaschine aus Polen kaputt geht? Was tun, wenn Dein Zug nach Österreich Verspätung hatte? Bei solchen und ähnlichen Fragen zum europäischen Verbraucherrecht hilft Dir jetzt eine neue Website weiter. Sie ist ein englischsprachiges Angebot der 29 Europäischen Verbraucherzentren (EVZ). Zu finden sind dort konkrete Ratschläge bei grenzüberschreitenden Problemen unter anderem in den Bereichen Reisen, Einkaufen und Dienstleistungen – sowie eine kostenlose Rechtsberatung. Finanziert wird die Seite von der Europäischen Kommission sowie den EU-Mitgliedstaaten.

Finanztip-Redaktion
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