
Musterklage gegen Sparkasse Köln-Bonn: Register geöffnet
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs kannst Du Gebühren zurückfordern, falls Deine Bank diese ohne Deine Zustimmung erhöht oder eingeführt hat. Viele Banken weisen die Forderungen zurück, so auch die Sparkasse Köln-Bonn. Sie begründet das mit der sogenannten Drei-Jahres-Lösung. Wir bezweifeln, dass das rechtens ist; ähnlich sehen es die Verbraucherzentralen. Sie haben daher eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn eingereicht. Ab sofort kannst Du Dich kostenlos ins Klageregister eintragen.
Vorsicht vor Phishing-Mails zu AGB-Zustimmung
Zurzeit bitten viele Banken ihre Kunden um die Zustimmung zu ihren aktuellen Geschäftsbedingungen. Das ist grundsätzlich in Ordnung, denn nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (siehe oben) muss Deine Bank das tun, wenn sich Bedingungen ändern – oder Du früheren Änderungen nicht aktiv zugestimmt hast. Allerdings musst Du genau schauen, wer Dich da fragt: Inzwischen verschicken auch Kriminelle gefälschte Mails, in denen es um Deine Zustimmung geht. Klickst Du die Links an, landest Du nicht bei Deiner Bank, sondern auf ebenfalls gefälschten Seiten. Ziel ist es, an Deine Log-in-Daten zu kommen. Melde Dich lieber direkt bei Deiner Bank an und prüfe, ob sie aktuell etwas von Dir will.
Keine neuen Riester-Fondsverträge mehr bei den Sparkassen
Sparkassenkunden bekommen bald keine Riester-Fondssparpläne mehr. Ende Mai stellt auch die Deka-Bank das Produkt „Deka-Zukunftsplan“ in den Varianten Select und Classic ein (bislang Finanztip-Empfehlung). Das teilt der Wertpapieranbieter der Sparkassen mit. Schon seit November würden die Deka-Zukunftspläne nicht mehr aktiv angeboten. Bestehende Riester-Verträge führt die Deka aber unverändert fort. Bereits seit August 2017 bieten die Sparkassen keine neuen „Deka-Bonusrenten“ mehr an. Die anhaltende Niedrigzinsphase macht Riester-Renten unattraktiv. Schon länger wird darüber debattiert, wie das System reformiert werden kann.
Keine Vorabpauschale auf ETF-Anteile
Nette Randnotiz für alle ETF-Sparer: Die jährliche Steuerzahlung auf den Wertzuwachs thesaurierender Fonds entfällt dieses Jahr. Die sogenannte Vorabpauschale für 2022 wird nicht erhoben, hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt – wie übrigens schon im vergangenen Jahr. Grund ist das allgemein niedrige Zinsniveau: Zuletzt, 2020, ging es um überschaubare Beträge. Damals fielen pro 10.000 Euro ETF-Bestand maximal 96 Cent Steuern an. Allerdings: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wenn Du irgendwann Deine ETFs verkaufst, wird der dann gültige Steuersatz angewandt. Die Vorabpauschale wird natürlich darauf angerechnet.
Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.