
Musterklage I: Daimler und der Abgasskandal
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eröffnet. Eintragen kannst Du Dich, wenn Du einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM651 besitzt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte diese Modelle zurückgerufen, weil sie unzulässig immer wieder die Abgasreinigung abschalten. Mit der Klage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Fragen zum Schadenersatz klären. Dafür müssen sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher registrieren – die Teilnahme ist kostenlos. Mehr erfährst Du beim vzbv und in unserem Ratgeber.
Musterklage II: Weitere Prämiensparer gesucht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant weitere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen, die zu wenig Zinsen für Prämiensparverträge gezahlt haben. Sie sucht daher Kunden der Sparkassen Märkisch-Oderland und Mansfeld-Südharz sowie der Kreissparkasse Stendal, deren Verträge im Jahr 2018 endeten. Nachzahlungsansprüche würden Ende Dezember verjähren – mit der Teilnahme an einer Musterklage lässt sich das verhindern. Bis spätestens Mittwoch, 10. November, solltest Du Dich hier angemeldet haben, damit die Klage noch in diesem Jahr erhoben werden kann. Auch hier sind mindestens 50 Klägerinnen und Kläger erforderlich.
Gegen die Sparkasse Mittelsachsen und die Kreissparkasse Bautzen sind Klagen in Vorbereitung. Bist Du betroffen, kannst Du Dich bei der Verbraucherzentrale Sachsen melden.
Musterklage III: Beiträge von Fitnessstudio zurückholen
Wir haben schon mehrfach über Verfahren gegen Fitnessstudios berichtet (unter anderem hier), die trotz Schließzeiten in der Corona-Pandemie Beiträge erhoben oder einseitig den Vertrag verlängerten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt nun Musterklage gegen den Betreiber der „Superfit Sportstudios“ – in Kürze können sich betroffene Studiomitglieder aus den acht Filialen in Berlin und Brandenburg ins Klageregister eintragen. Das Fitnessstudio soll Zahlungsverweigerer abgemahnt oder ihnen gar ein Inkassoverfahren aufgebürdet haben. Weitere Informationen findest Du hier. Wir geben Bescheid, sobald das Klageregister eröffnet ist. Die Teilnahme ist wie bei jeder Musterfeststellungsklage kostenlos.
Pauschalreisende bei Pleite besser abgesichert
Pauschalurlauber sind seit diesem Montag bei einer Veranstalterpleite besser geschützt. Anzahlungen erstattet ab sofort der neue „Deutsche Reisesicherungsfonds“ (DRSF); er kümmert sich auch um Deinen Rücktransport, falls Dein Anbieter während einer Reise pleitegeht. Bislang sind rund 150 Unternehmen im Fonds vertreten. Er wurde nach der Thomas-Cook-Insolvenz ins Leben gerufen und steht unter der Aufsicht des Justizministeriums. Ob Dein Anbieter schon Mitglied ist, erkennst Du auf dem Sicherungsschein, den Du nach der Reisebuchung erhalten hast. Dort finden sich auch die Kontaktdaten für den Fall einer Pleite.
Debatte um die Rentenerhöhung 2022
Im kommenden Jahr könnten die Renten so stark steigen wie seit gut vierzig Jahren nicht mehr. Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung erhöhen sich die Bezüge um 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten – möglicherweise. Denn dieser starke Anstieg ist politisch umstritten.
Die Rentenhöhe ist an die Lohnentwicklung des Vorjahres gekoppelt. In diesem Jahr hätten die Renten sinken müssen, weil durch die Corona-Krise die Löhne 2020 niedriger waren. Per Gesetz sind aber sinkende Renten ausgeschlossen; negative Entwicklungen wurden deshalb bislang mit einem späteren Plus verrechnet. 2018 allerdings drehte die Bundesregierung an diesem Mechanismus, und daher könnte es 2022 zum starken Anstieg kommen. Das würde bedeuten, dass die Erwerbstätigen durch Corona stärker belastet wurden als die Ruheständler.
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