Parship
Bild: Jürgen Ritter / IMAGO

Klageregister gegen Parship offen

Wer Kunde einer Partnervermittlung ist, sollte den Vertrag jederzeit kündigen können – weil das Thema Partnersuche eine besonders vertrauensvolle Angelegenheit ist. So sieht es zumindest der Verbraucherzentrale Bundesverband und hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen den Anbieter Parship angestrengt (wir berichteten). Als Betroffene, etwa weil Du Deinen Vertrag nicht frühzeitig gekündigt hast und dadurch in eine teure Abofalle geraten bist, kannst Du Dich jetzt kostenlos ins Klageregister eintragen. Du solltest außerdem Deinen Parship-Vertrag fristlos kündigen. Ist die Klage erfolgreich, rechnet der Verband mit mehreren Hundert Euro an Rückerstattungen pro Klage-Teilnehmer.

Negativzinsen von Volksbank Rhein-Lippe unzulässig

Lässt Du größere Beträge einfach auf Deinem Girokonto liegen, darf Dir Deine Bank dafür kein gesondertes Entgelt berechnen. Das geht zumindest in Bezug auf ein Kontomodell der Volksbank Rhein-Lippe aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az. 12 O 34/21, Urteil als PDF). Die Bank verlangte auf Girokonto-Einlagen von mehr als 10.000 Euro 0,5 Prozent Negativzinsen im Jahr – neben den normalen Kontogebühren.

Ähnlich geurteilt hatte bereits das Landgericht Berlin gegen die Sparda-Bank Berlin (Az. 16 O 43/21). In beiden Fällen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt; beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, im Fall der Volksbank haben beide Seiten Berufung eingelegt. Klarheit dürfte es erst geben, sobald der Bundesgerichtshof (BGH) über das Thema entschieden hat. Verlangt auch Deine Bank ein extra Entgelt für Girokonto-Einlagen, kannst Du ihr mitteilen, dass Du das für unzulässig hältst. Bis zu Klärung durch den BGH solltest Du aber trotzdem zahlen und Dir die Rückforderung vorbehalten.

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Klarna: Neues Festgeld per App

Der schwedische Zahlungsdienst Klarna hat sein Festgeld-Angebot renoviert. Bisher konntest Du bei dem Payment-Riesen nicht per Online-Banking anlegen. Seit dieser Woche ist „Festgeld+“ aktiv – ausschließlich über die Klarna-App zu eröffnen und zu verwalten. Die aktuellen Zinsen sind im Vergleich zu anderen Anbietern gut, beispielsweise 0,5 Prozent für ein Jahr oder 1,05 Prozent pro Jahr für 36 Monate. Ein Euro genügt als Mindestanlage. Ein gebührenfreies Girokonto gibt es automatisch dazu. Die früher abgeschlossenen Festgelder laufen normal weiter, bis Du sie kündigst. Wie bei vielen schwedischen Banken musst Du Dich selbst um die Versteuerung der Zinsen kümmern. Das Klarna-Angebot über Weltsparen ist von den Änderungen nicht betroffen.

Gekündigte Verträge: Staatsanwalt und Politik greifen ein

Im Dezember und Januar wurden vielen Kunden günstige Strom- und Gasverträge gekündigt – teils unter fragwürdigen Umständen, wie bei Stromio (Marken gas·de und Grünwelt). Nun ermittelt einem Bericht zufolge die Staatsanwaltschaft. Auch Robert Habecks Wirtschaftsministerium nimmt sich jetzt der Sache an: Der grüne Minister plant eine Novelle des Energierechts. Neue Regeln sollen verhindern, dass Anbieter wie Stromio über Nacht die Lieferung aufkündigen können. Auch ein Folgeproblem soll angegangen werden: Weil die betroffenen Kunden in der Ersatzversorgung landeten, führten viele Stadtwerke höhere Preise nur für Neukunden ein (wir berichteten). Das soll laut Ministerium ebenfalls unterbunden werden. Hier findest Du unsere aktuellen Tipps, falls es Dir auch so ergangen ist.

Finanztip-Redaktion
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