
Die Banken sprechen lieber vom „Verwahrentgelt“ als vom Negativ- oder gar Strafzins. Gemeint ist aber immer dasselbe: Ab einem bestimmten Kontostand, zum Beispiel 50.000 Euro, kostet das Guthaben Geld. Vielleicht hast Du auch Post von Deiner Bank bekommen, in der Du einem Verwahrentgelt zustimmen sollst. Regelmäßig fragen Finanztip-Leser, wie sie reagieren sollen – zumal die Bank nicht selten mit Kündigung droht, falls sie nicht zustimmen.
Schön ist das nicht. Aber schauen wir nüchtern auf die Fakten: Ja, eine Bank darf grundsätzlich das Konto kündigen. Einen gesetzlichen Anspruch aufs Konto gibt es nur beim Basiskonto, nicht bei den üblichen Girokonten. Es ist also keine gute Idee, die Briefe der Bank zu ignorieren.
Postbank setzt ein Ultimatum für alle
Die DKB hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass sie „in äußerst wenigen Fällen“ Konten gekündigt habe. Die Stadtsparkasse Düsseldorf berichtet dasselbe. Die Postbank setzt den Kunden, von denen sie keine Rückmeldung bekommen hat, ein Ultimatum: Bis zum 21. Februar will sie noch warten und dann möglicherweise kündigen. Finanztip-Nutzer „Ka Fi“ schreibt in unserem Erfahrungen-Portal, dass ihm das bei der Comdirect just passiert ist.
Wichtig dabei: Die Banken dürfen kündigen, auch wenn Verwahrentgelte rechtlich umstritten sind. Bislang sind die Urteile nicht rechtskräftig. Und bis ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, dürfte mindestens noch ein Jahr vergehen. So lange solltest Du nicht mit Deiner Bank streiten. Allenfalls kannst Du vielleicht bessere Konditionen heraushandeln. Und natürlich die Bank wechseln – Zinsknüller gibt es aktuell aber nirgendwo.
Manche Banken gewähren den Freibetrag mehrfach
Negativzinsen fallen nicht auf das komplette Guthaben an, sondern nur auf den Teil oberhalb des Freibetrags. Sie werden taggenau berechnet. Bei einigen Banken, wie Postbank, DKB, ING oder Berliner Volksbank, gilt der Freibetrag pro Konto, nicht pro Kunde. Du kannst also möglicherweise zum Girokonto auch ein Tagesgeldkonto nutzen und so den Freibetrag verdoppeln. Und mit weiteren Konten für Tagesgeld und Festgeld bei anderen Banken kannst Du Guthaben auf mehrere Institute verteilen.
Weitere Meldungen:
Kreissparkasse Köln bewegt sich beim Prämiensparen
Die Kreissparkasse Köln will die Besitzer von 25.000 Prämiensparverträgen kontaktieren und gegebenenfalls Zinsen nachzahlen. Bankchef Alexander Wüerst sagte dem Handelsblatt: „Im ersten Schritt schreiben wir Kunden an und sichern ihnen zu, dass wir das BGH-Urteil umsetzen. Im zweiten Schritt werden wir Zinsausgleichszahlungen ermitteln.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die gängigen Zinsklauseln in Prämiensparverträgen mehrfach für ungültig erklärt. Aber die allermeisten Sparkassen spielen auf Zeit und gehen sogar gerichtlich gegen eine Anweisung der Bankenaufsicht vor, die Kunden zu informieren (wir berichteten). Finanztip fordert die Sparkassen in einer Online-Petition auf, endlich zu zahlen. Sie hat schon um die 12.000 Unterstützer. Du kannst Dich auch beteiligen.
Negative Bewertung: Onlinehändler schüchtern Kunden ein
Bevor Du online etwas kaufst, schaust Du wahrscheinlich auch auf die Bewertungen. Schon länger ist bekannt, dass ein Schnitt von 4,5 Sterne noch nichts heißen muss. Viele überfliegen deshalb zwei, drei Detail-Beiträge – gerade die negativen. Denn bekannt ist auch, dass viel des Lobes unter Produkten keine echten Bewertungen sind. Doch nicht nur das: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun herausgefunden, dass einige Händler Kunden mit Schadensersatzklagen drohen, um negative Bewertungen loszuwerden. Falls Du etwas Ähnliches erlebt hast, kannst Du auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands Beschwerde einreichen.
Redakteur im Team Bank und Versicherung. Vor seiner Zeit bei Finanztip berichtete er für die Radioprogramme des Hessischen, später des Westdeutschen Rundfunks über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Hendrik hat in Münster und Exeter VWL studiert. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er bei Radio Q und im Lokalfunk Recklinghausen. Gespartes Geld investiert er gern in Reisen.
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