Coronavirus-Schnelltest
Bild: Julian Stratenschulte / dpa

Corona-Schnelltests ab Montag kostenpflichtig

Willst Du einen Corona-Schnelltest in einem Testzentrum, beim Arzt oder in der Apotheke machen, musst Du diesen ab Montag selbst bezahlen. Das sieht die neue Corona-Testverordnung des Gesundheitsministeriums vor. Wie teuer die Tests dann sind, bestimmen die Anbieter selbst. Der größte Betreiber von Testzentren, Coronatest·de, verlangt aktuell knapp 25 Euro pro Schnelltest.

Tests für Kinder bis 16 Jahren und Schwangere sind noch bis 31. Dezember kostenlos. Kinder unter 12 Jahren sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, müssen auch über den Jahreswechsel hinaus nichts für Schnelltests zahlen.

Falls mal ein Selbsttest genügt: Den gibt es noch immer für um 1 Euro zum Beispiel bei Lidl (online und Filiale) oder DM (nur online).

 

Bankgebühren: Deutsche Bank und Postbank zahlen jetzt

Auch die Deutsche Bank hat nun angefangen, ihren Kunden Gebühren zu erstatten, die sie ohne deren ausdrückliche Zustimmung eingeführt oder erhöht hatte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Warst auch Du betroffen, musst Du die Bank allerdings selbst zum Zahlen auffordern. Nichts tun musst Du, falls Deutsche Bank und Postbank noch nach dem Urteil bei Dir Gebühren unter Vorbehalt abgebucht haben. Diese zahlen die beiden in der Regel automatisch zurück. In unserer Datenbank siehst Du, wie Deine Bank mit dem Thema umgeht.

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Flugausfall wegen Streiks? Entschädigung!

Fällt ein Flug wegen Streiks des Bordpersonals aus, können Passagiere eine Entschädigung von der Airline verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-613/20). Ein Streik sei kein außergewöhnlicher Umstand, so die Richter. Die Airline könne nicht behaupten, sie habe keinerlei Einfluss darauf, ob ihre Angestellten für bessere Bedingungen streiken. Geklagt hatte ein Kunde, dessen Flug mit Eurowings von Salzburg nach Berlin wegen eines Streiks gestrichen worden war. Zu einem ähnlichen Urteil war der EuGH bereits im März im Fall einer anderen Fluggesellschaft gekommen (Az C‑28/20).

Nach EU-Recht hast Du in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung, sobald sich Dein Flug deutlich verspätet oder ganz ausfällt. Ab drei Stunden Verspätung stehen Dir zwischen 250 und 600 Euro zu. Mit unserem Rechner findest Du heraus, was Du verlangen kannst.

 

Geld für Pflegeleistungen auch nach dem Tod

Angehörige können selbst nach dem Tod eines Pflegebedürftigen für bestimmte Leistungen Geld von der Pflegekasse einfordern. Das betrifft zum Beispiel Ausgaben für Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel oder für Unterstützung im Alltag, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden sollte. Die Kosten für solche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung nämlich stets im Nachhinein. Weil das Gesetz geändert wurde, können Angehörige ihren Anspruch auf Erstattung nun bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend machen. Bislang waren unangemeldete Ansprüche mit dessen Tod erloschen (§ 35 SGB XI).

Finanztip-Redaktion
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