
+++ Wer den Bezahlsender Sky ausschließlich beruflich schaut, der kann die Kosten dafür bei der Steuer absetzen. Dieses Ergebnis erreichte ein Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins, der sein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten absetzen durfte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. November 2019, Az. 15 K 1338/19 E). +++
+++ Die Kosten für ein Erststudium oder eine erste Ausbildung können weiterhin nur als Sonderausgaben bei der Steuer abgesetzt werden (höchstens 6.000 Euro) und nicht als Werbungskosten. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß, gab heute das Bundesverfassungsgericht bekannt. Verlustvorträge auf spätere Jahre, wenn Studenten meist mehr Einkünfte haben als zu Studienzeiten, sind bei Sonderausgaben nicht möglich. Deshalb profitieren nur wenige von der aktuellen gesetzlichen Regelung. +++
+++ Ein Münchner sollte 1.298 Euro für ein Jahr zahlen, weil sich sein Probeabo für einen Börsenbrief automatisch verlängerte. Zunächst hatte er ein Dreimonatsabo für 9,99 Euro geordert. Das Münchner Landgericht urteilte nun, dass der Leser nicht zahlen muss, obwohl er die Kündigungsfrist verpasst hatte. Der Grund: Mit einer Preissteigerung um das Dreißigfache und einer gleichzeitigen Verlängerung der Frist um das Vierfache müsse der Kunde nicht rechnen, ganz egal, was in den AGB stehe, urteilte das Gericht (AZ 261 C 11659/19). Es handele sich um eine überraschende Klausel. Für Zeitschriftenabos zu normalen Preisen ist dies leider kein Präzedenzfall. Da hilft nur rechtzeitiges Kündigen. +++
Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.