Scholz mit Unterlagen
Bild: Michael Sohn/AP Pool/dpa

Hoteliers, Handwerker oder Physiotherapeuten, die von einem Tag auf den anderen ohne Aufträge dastehen, bekommen jetzt Hilfen vom Bund. Er hat in dieser Woche 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige bereitgestellt. Mit dem Geld können sie zumindest einen Teil der Betriebskosten decken, etwa die Miete für die Gewerbehalle oder das Ladenlokal.

Die Soforthilfe ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Sind Sie selbstständig oder führen Sie ein kleines Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, können Sie bis zu 9.000 Euro erhalten. Bei maximal zehn Mitarbeitern sind es bis zu 15.000 Euro Hilfe.

Auch wenn der Bund das Geld für die Soforthilfe bereitstellt: Anträge und Auszahlung der Mittel laufen über die Behörden in den Bundesländern. In NRW sind etwa die Bezirksregierungen zuständig. Wie Sie in Ihrem Bundesland an die Soforthilfe kommen, erfahren Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Ihres Bundeslandes.

Außer der Soforthilfe gibt es eine Reihe gesetzlicher Änderungen, die ebenfalls das Überleben kleiner Unternehmen in der Corona-Krise sichern sollen, etwa Sonderregeln beim Gewerbemietrecht. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

Dirk Eilinghoff
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Dirk Eilinghoff ist Stellv. Chefredakteur in der Finanztip-Redaktion und zusätzlich als Experte für die Themen Geldanlage und Baufinanzierung zuständig.

3 Kommentare

  1. Hallo, heute habe ich vom Land NRW die Email „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020“ erhalten. Den Antrag, Bewilligung und das Geld habe ich noch im März erhalten, als auf der Website auch noch die Verwendung zu Privatzwecken kommuniziert wurde. Als Einzelunternehmer mit fast keinen Betriebskosten decke ich meinen Lebensunterhalt für die Familie mit diesem Geld. Von daher habe ich mit gutem Gewissen die Soforthilfe beantragt und habe dann erst Mitte/Ende Mai von den Entscheidungen und Diskussionen rund um die Verwendung erfahren (bis dato kam auch nie eine Mail von offizieller Seite dazu; man hätte ja auch gleich Anfang April alle Antragsteller informieren können. Natürlich ist die Soforthilfe bis Ende Mai schon ausgegeben worden (Miete, Versicherungen, Lebenskosten,…) und jetzt kommt diese Mail. Irgendwie fühlt man sich da verschaukelt, denn man hat etwas mit gutem Gewissen beantragt und dann werden 7 Wochen später die Bedingungen geändert. Kann man da rechtlich gegen vorgehen? Ihr Chefredakteur hat in diesem Beitrag https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/corona-krise-diese-hilfen-gibt-es-noch-fuer-solo-selbstaendige-a-1579ffe1-4f24-4f24-afb2-d7f9d078c2e5 ein wenig Hoffnung gemacht. Bedeutet das, alle Antragsteller mit Bewilligung im März haben Glück gehabt und können die Soforthilfe auch unbegrenzt für die privaten Lebenshaltungskosten verwenden? Wenn ja, wie soll man dann auf die aktuelle Mail mit der Aufforderung zur Abgabe des Formulars reagieren. Freue mich auf hilfreiche Tipps. Besten Gruß, Kim K.

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