
Das Steuerrecht arbeitet viel mit Pauschalen und Höchstsätzen. Deswegen kann es einen großen Unterschied machen, ob Sie große Ausgaben etwa für Computer oder eine Renovierung noch in diesem Jahr machen – oder diese aufs nächste Jahr schieben. Nutzen Sie also unbedingt die letzten Wochen des Jahres: Alle Ausgaben bis Silvester zählen noch fürs Steuerjahr 2018.
Einer der größten Hebel sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Ein Fünftel der Arbeitskosten für Putzen, Schornsteinfegen, Winterdienst und Reparaturen von Geräten in Ihrem Haushalt mindern direkt Ihre Einkommensteuer. Aber eben nur bis zu einem Höchstbetrag. Bei den Handwerkerkosten können Sie pro Jahr maximal 6.000 Euro absetzen und höchstens 1.200 Euro Steuer-Ermäßigung bekommen. Haben Sie diesen Betrag zum Beispiel schon erreicht, weil jemand Ihr Bad neu gekachelt hat, sollten Sie den Handwerker zum Tapezieren und Streichen der nächsten Zimmer erst für 2019 beauftragen – oder die Rechnung, wenn möglich, erst im nächsten Jahr zahlen.
Bei Ausgaben für den Zahnarzt und anderen Krankheitskosten raten wir hingegen: Bündeln Sie Ihre Ausgaben in einem Jahr. Bei den außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie nämlich einen Teil der Kosten – die zumutbare Belastung – selbst tragen. Nur den Betrag, der darüber liegt, können Sie von der Steuer absetzen. Deshalb legen Sie möglichst viele planbare Ausgaben für Ihre Gesundheit – zum Beispiel für Brille, Zahnprothese oder Kur – ins selbe Jahr.
Ähnliches gilt für Werbungskosten, zu denen auch die Fahrtkosten zur Arbeit gehören. Dafür werden vom Finanzamt jedes Jahr 1.000 Euro pauschal berücksichtigt. Nur wenn Sie diesen Betrag überschreiten, mindert jeder weitere Euro an beruflichen Ausgaben Ihre Steuerlast. Arbeitsmittel wie einen Laptop oder ein Smartphone bis 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), die Sie in diesem Jahr kaufen, dürfen Sie dann als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ sofort von der Steuer absetzen.
Falls Sie zu Weihnachten spenden wollen, denken Sie daran, dass es etwas dauern kann, bis eine Lastschrift von Ihrem Konto abgezogen wird. Wenn Sie die Spende hingegen direkt überweisen, zählt sie auf jeden Fall noch für dieses Jahr. Wäre doch schade, wenn Sie Ihre gute Tat erst im Steuerjahr 2019 geltend machen können.
Noch etwas: Riester-Sparer bekommen die volle Förderung vom Staat nur, wenn sie mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Wenn sich also Ihr Gehalt 2017 erhöht hat, sollten Sie nachzahlen. Das geht noch bis zum Ende des Jahres.
Weitere Tipps, wie Sie zum Jahresende Steuern sparen können, finden Sie in unserem großen Ratgeber.
Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.
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