Warnstreiks im öffentlichen Dienst
Bild: Arne Dedert/ dpa

Am Dienstag haben Mitarbeiter an den Flughäfen Bremen, Frankfurt, Köln und München gestreikt. Mehr als 800 Flüge der Lufthansa fielen aus, rund 90.000 Passagiere waren betroffen. Falls auch Ihr Flug gestrichen worden ist und Sie keinen Ersatzflug in Anspruch genommen haben, lassen Sie sich den Ticketpreis voll erstatten.

Sind Sie bei einem innerdeutschen Flug stattdessen mit der Bahn gefahren, sollten Sie sich den Fahrpreis von der Lufthansa zurückholen. War das Bahnticket teurer als der Flugschein, will die Lufthansa allerdings nur den Preis des Fluges erstatten. Da ein Streik zu den sogenannten außergewöhnlichen Umständen zählt, haben Betroffene leider keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Zum Ratgeber

Finanztip-Redaktion
Autor

Stand:

Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.