Backpackerinnen
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Australien, USA, Kanada – viele junge Erwachsene planen ein Auslandsjahr nach der Schule. So ein „Gap-Year“ kostet die Eltern zwar oft einiges an Geld, ist aber meist eine gute Investition. Denn der Nachwuchs macht wertvolle Erfahrungen, die auch bei der Wahl der richtigen Ausbildung und später im Job nützlich sind.

Wichtig bei der finanziellen Planung: Wenn sich die Kinder für Work & Travel oder Au-Pair-Programme entscheiden, entfallen Kindergeld und Halbwaisenrente nach einer Übergangszeit.

Kindergeld gibt es nicht mehr, sobald der junge Erwachsene länger als vier Monate im Ausland ist. Die Familienkasse wird das Geld weiter überweisen, Eltern müssen sich aber auf eine Rückforderung einstellen. Auch bei der Halbwaisenrente gilt diese Frist.

Günstiger sieht es aus, wenn sich der Nachwuchs für ein Freiwilliges Soziales, ein Ökologisches Jahr oder einen anderen Freiwilligendienst entscheidet: Es gibt weiter Kindergeld und Halbwaisenrente. Das freiwillige Jahr lässt sich auch im Ausland absolvieren. Für 2022 ist es zwar schon etwas spät, es gibt aber Last-Minute-Angebote.

Kommt es zum Streit in der Familie über die Auslandspläne, ist es gut zu wissen, welche Unterhaltspflichten gelten: Befindet sich das Kind nicht in Ausbildung, müssen Eltern auch keinen Unterhalt zahlen. Fängt die Weltenbummlerin danach mit Ausbildung oder Studium an, lebt die Pflicht wieder auf – auch für Kindergeld oder Rente.

Auch für Sozial- oder Ökologisch-Freiwillige gibt es nur dann eine Unterhaltspflicht, wenn sie sich damit aufs Studium vorbereiten oder beruflich orientieren. Einkünfte des Kindes werden angerechnet.

Nicolas Heronymus
Autor

Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

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