Am Bankschalter
Zahlen bitte! Bild: Angelika Warmuth / dpa

Wer Geld abheben möchte, geht entweder zum Geldautomaten oder zum Bankschalter. Für letzteres verlangen einige Banken Gebühren. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass diese Praxis grundsätzlich zulässig ist: Banken dürfen auch bei eigenen Kunden für Bargeld-Einzahlungen oder Abhebungen am Schalter Extra-Gebühren verlangen. Die Banken müssen es ihren Kunden auch nicht ermöglichen, ein paar Mal im Monat kostenlos Geld am Schalter einzuzahlen oder abzuheben (Az. XI ZR 768/17).

Die Banken dürfen die Gebühr allerdings nicht nach Gutdünken festsetzen: Sie muss den tatsächlichen Kosten entsprechen, die der Bank dafür entstehen. Personalkosten zum Beispiel dürfen nicht über die Gebühr auf Kunden umgelegt werden.

Anlass für den Rechtsstreit ist die Sparkasse Günzburg. Diese verlangt beim Konto „S-Giro Basis“ zusätzlich zur Grundgebühr jedes Mal 2 Euro, wenn der Bankschalter Bargeld annimmt oder auszahlt. Beim einem teureren Kontomodell wird 1 Euro fällig. Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt.

Nach dem Urteil des BGH muss die untere Instanz, das Oberlandesgericht München, nun prüfen, ob die Gebühren den tatsächlichen Kosten der Sparkasse Günzburg entsprechen. Das ist unwahrscheinlich, weil die Sparkasse ja bei einem Kontomodell 1 Euro, beim anderen 2 Euro verlangt. Welche Gebühren Banken nehmen dürfen, und welche nicht, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Max Mergenbaum
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Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

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