Namentliche Abstimmung zum Mietendeckel Ende Januar im Berliner Abgeordnetenhaus.
Namentliche Abstimmung zum Mietendeckel Ende Januar im Berliner Abgeordnetenhaus. Bild: Britta Pedersen / dpa-Zentralbild / dpa

Ende Januar haben die Berliner Abgeordneten das Gesetz zur Mietenbegrenzung endgültig verabschiedet. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung, damit es in Kraft tritt. Die wird im Februar erwartet. Das Gesetz gilt für rund 90 Prozent aller Berliner Mietwohnungen, die vor 2014 bezugsfertig wurden – insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen. Die Mieten in Berlin werden dadurch eingefroren und teilweise sogar gesenkt. Stichtag ist der 18. Juni 2019.

Das bedeutet im Wesentlichen:
1. Mieterhöhungen sind bis Ende 2021 nicht mehr möglich. Haben Sie nach dem Stichtag eine Erhöhung bekommen, gilt diese nicht länger – auch wenn Sie zugestimmt haben.
2. Ab 2022 sind Mieterhöhungen möglich, aber um höchstens 1,3 Prozent im Jahr. Eine Erhöhung nach Modernisierung ist auf 1 Euro pro Quadratmeter gedeckelt.
3. Sehr hohe Mieten werden gesenkt auf neu festgelegte Obergrenzen. Die richten sich nach Baujahr, Lage und Ausstattung.

Was müssen Vermieter jetzt tun? Vermieter müssen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten ihre Mieter anschreiben und sie über die bisherige und die künftige Miete aufklären. Neun Monate nach Inkrafttreten dürfen sie nur noch die zulässige Miete verlangen.

Was müssen Mieter jetzt tun? Falls Sie einer Mieterhöhung nach dem 18. Juni 2019 zugestimmt haben, sollten Sie nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch die alte Miete zahlen. Sie können Ihren Dauerauftrag sofort anpassen. Weisen Sie Ihren Vermieter auf die Kürzung hin.

Falls Ihre Miete unabhängig davon um mehr als 20 Prozent über der neuen Obergrenze liegt, so ist das zukünftig verboten. Sie müssen dann nur noch die zulässige Miete zahlen. Diese Regel gilt aber erst neun Monate nach Inkrafttreten, also wahrscheinlich ab Dezember 2020. Weitere Infos finden Sie bei der Stadt Berlin und dem Berliner Mieterverein.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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