Betriebsrente für Hinterbliebene
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Wer privat für die Rente spart, möchte auch seine Angehörigen abgesichert wissen. Doch für hinterbliebene Ehepartner gibt es bei der Betriebsrente, gerade in älteren Verträgen, oft Ausschlussklauseln: Da wird die Betriebsrente nur an Ehegatten ausgezahlt, die schon zehn Jahre verheiratet sind, deren Altersabstand zum Verstorbenen nicht größer als 15 Jahre ist oder nur, wenn der Versicherte spätestens mit 59 geheiratet hat.

Dagegen wurde oft vor Gericht gezogen, mit gemischtem Erfolg. Am Dienstag urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten einer Klägerin, die keine Hinterbliebenen-Betriebsrente bekommen sollte, weil sie „erst“ vier Jahre verheiratet war. Die Richter halten die Zehn-Jahres-Klausel für „willkürlich“ und erklärten diese für ungültig (Az. 3 AZR 150/18).

Bereits 2015 hatte das BAG die „Spätehenklausel“ gestoppt, also ein Höchstalter des Angestellten bei der Heirat (Az. 3 AZR 137/13). Ein großer Altersunterschied zwischen den Eheleuten hatte dagegen vor den Richtern Bestand (Az. 3 AZR 43/17): Die Rentenkasse musste keine Witwenrente zahlen. Solche Klauseln finden sich kaum in Betriebsrenten, die über Versicherungen laufen, sondern in solchen, die vom Unternehmen in eigener Regie betrieben werden.

Falls Ihnen eine Betriebsrente zu Unrecht verweigert wurde, dann können Sie diese nun vom Arbeitgeber nachfordern. Das geht mindestens drei Jahre lang, nachdem Ihr Anspruch entstanden ist, sehr wahrscheinlich sogar noch bis zu zehn Jahre danach. Denn Betroffene konnten nicht wissen, dass diese Klauseln unwirksam sind.

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Matthias Urbach
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Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

2 Kommentare

  1. Nach über 10 Jahren Ehe ist meine Frau am 09.09.21 an einer Herzattacke verstorben. Sie hatte neben der Altersrente vom Bund auch Zusatzversorgung von der Bayerischen Versorgungskammer.
    – Meine Witwerrente wurde von der Rentenversicherung Bund auf Grund der 55%-Klausel auf EUR 1238,27 berechnet.
    – Weil ich selbst 1833,49 Altersrente beziehe wurde nach Abzug von 13% eine zu berücksichtigende Rente von EUR 1595,14 berechnet und das Einkommen zugerechnet dass das 26,4-fache des Aktuellen Rentenwerts von EUR 34,19 übersteigt, also EUR 902,62.
    – Da mein Einkommen von 1595,14 EUR diesen Freibetrag von 902,62 EUR um 692,52 EUR übersteigt, wurde mir davon 40% als Abzug angerechnet, also EUR 277,01.
    SO WEIT SO GUT.
    BEI DER FESTSETZUNG DER ZUSATZVERSORGUNG NACH MEINEM ERMESSEN WENIGER GUT.
    Die 55% der bisherigen Betriebsrente von 182,44€ ergab 100,34 € Betriebsrente für Hinterbliebene
    Darauf berechnete die Versorgungskammer ein Ruhen auf Grund von Einkommen von -166,21€. Telefonisch wurde mir mitgeteilt dass dieser Betrag aus 60% des Anzurechnendenbetrags der Hinterbliebenenrente wg. Alters stammt, also 0,6×277,01=166,21€
    DIE PAUSCHALE VON 60% hat überhaupt keine Begründung in diesem Bescheid. Ich bin der Meinung, wenn der Ruhensbetrag als Basis den Anrechnungsbetrag der Altersrente hat, dann sollte der Ruhensbetrag als Prozentsatz der 2 Renten berechnet werden, also:
    Ausgerechnete Betriebsrente (100,34€): Ausgerechnete Hinterbliebenenrente(1238,27€)x100=
    8,10%
    Dies würde aber einen Ruhensbetrag, im Verhältnis zum Anrechnungsbetrag der Altersrente
    VON 8,1×277,01=22,44EUR betragen UND NICHT 166,21 EUR.
    Auf Grund dieser Berechnungsart billigt mir die Versorgungskammer nur 35% der berechneten Hinterbliebenenrente zu, also 100,34×0,35= 35,12EUR,
    AN STATT 100,34-22,44=77,90 EUR.
    Ich sehe nicht ein, warum ich dem zustimmen sollte?

  2. Für Ihre Katze im Sack-Tipps möchte ich mich herzlich bedanken.
    Wäre die Welt, so wie Sie bzw. Ihre Firma, hätten wir keine Probleme wie vorhanden.
    Ich freue mich jeden Monat auf Ihre Finanztest-Hefte.
    Auch Ihre Anlage-Tipps Depot usw. Infos sind Goldwert, mein Kapitalgewinn ist nur Ihnen
    zu verdanken, jeden den ich kenne sage ich kauft euch die Finanzhefte von Stiftung- Warentest
    das beste was es gibt, keine Bank kann so gut beraten, wie Ihre Infos.

    Machen Sie weiter so, bleiben Sie alle Gesund und vielen vielen Dank für Ihre
    guten Ratschläge und Mitteilungen,

    Ihr Leser Hermann Meierhuber

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