Die ehemalige Zentrale des Energieversorgers BEV.
Die ehemalige Zentrale des Energieversorgers BEV. Bild: Finanztip

Die Bayerische Energieversorgung (BEV) lockte Kunden mit einem Bonus in seine Strom- und Gasverträge. Vielen versprach das Unternehmen mehrere Hundert Euro. So gewann die BEV im hart umkämpften Energiemarkt binnen fünf Jahren mehr als 600.000 Kunden. Der Erfolg währte nicht lang: Anfang dieses Jahres war die BEV zahlungsunfähig und stellte den Betrieb ein.

Weil viele Stromverträge deshalb vorzeitig endeten, tat der Insolvenzverwalter so, als gebe es kein Anrecht mehr auf den Bonus. Damit sind viele Betroffene nicht einverstanden – schließlich haben nicht sie das Vertragsende herbeigeführt. So sieht das auch Finanztip. Trotzdem rieten wir eher davon ab, den Bonus selbst einzuklagen, weil hohe Kosten drohen.

Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache: Die Verbraucherzentrale (Bundesverband) hat eine Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht München eingereicht. Wird die Klage zugelassen, können Sie sich anschließen. Damit hätten Sie dann kein Kostenrisiko.

Schließen Sie sich an, sofern die BEV noch Geld von Ihnen fordert. Dann können Sie den Bonus von der Forderung abziehen und nur den unstrittigen Teil überweisen. Mahnt Sie daraufhin der Inkasso-Dienst Creditreform an, schreiben Sie ihm sowie dem Insolvenzverwalter, dass Sie die restliche Forderung nicht begleichen – und dass Sie sich der Musterklage anschließen.

Weist Ihre Abrechnung eine Gutschrift aus, bringt Ihnen die Klage leider nichts. Einen Bonus können Sie so wie die Gutschrift zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist dazu endet am 10. Januar 2020. Vor Weihnachten will der Insolvenzverwalter die letzten Abrechnungen verschickt haben.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

1 Kommentar

  1. Moin zusammen,

    ist es korrekt, dass die Creditreform trotz Registrierung/Anschluss an die Musterklage die Forderung mit Frist aufrecht hält? CF hat Kenntnis meines Schreibens bestätigt.

    Grüße

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