Axa
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Bist Du privat krankenversichert? Dann kennst Du den Ärger, wenn es regelmäßig teurer wird – Du aber den Anbieter nicht wechseln kannst. Jetzt hast Du die Chance, Dir einen Teil der Beiträge zurückzuholen: durch zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19).

Am Mittwoch haben die Richter entschieden, dass mehrere Erhöhungen der Axa-Krankenversicherung aus den Jahren 2014 bis 2017 unwirksam waren. Grund: Der Versicherer hatte sie nicht so ausreichend begründet, wie es das Gesetz verlangt (§ 203 Abs. 5 VVG). Ein Standardschreiben ohne Angabe, welche Grundlage der Berechnung sich konkret verändert hat, reicht nicht, urteilte der BGH.

Die Urteile sind die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen für solche Fälle. Sie haben weitreichende Bedeutung für sämtliche Versicherte der Axa, so der hier erfolgreiche Rechtsanwalt Knut Pilz von PWP Rechtsanwälte*. Aber auch andere Versicherer, die in der Vergangenheit eher allgemeine Schreiben verschickt haben, sind betroffen.

Wenn auch Deine private Krankenversicherung kaum Gründe für Tariferhöhungen lieferte, dann solltest Du die Chance nutzen: Fordere eine Beitragserstattung. Wir empfehlen Dir Anwälte, die seit Jahren sehr erfolgreich gegen Krankenversicherer vorgehen. Einige bieten Dir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Es kann um mehrere Tausend Euro gehen.

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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