Haus als Geschenk
Bild: baza178 / iStock.com

„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, so heißt es im Volksmund. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dagegen durchaus vor, eine Schenkung zurückzunehmen, wenn der Beschenkte „durch eine schwere Verfehlung groben Undank“ zeigt (BGB § 530). Aber deshalb vor den Bundesgerichtshof ziehen? Ein Paar war seit 2002 zusammen und kaufte schließlich 2011 ein Eigenheim, um darin zu wohnen. Die Eltern der Frau gaben gut die Hälfte dazu, 104.000 Euro. Geschenkt.

Doch keine zwei Jahre später trennte sich das Paar und die Eltern verlangten die Schenkung zurück, schließlich seien sie davon ausgegangen, dass die beiden lebenslang zusammenblieben. Der Partner weigerte sich, die Eltern klagten und bekamen Recht vom Landgericht und vom Oberlandesgericht (OLG). Grund: Mit der Trennung sei die Geschäftsgrundlage der Schenkung entfallen.

Auch der Bundesgerichtshof hält nun fest, dass die Eltern das Geld zurückverlangen können. Nicht, weil das Paar nun ein Leben lang hätte zusammenbleiben müssen. Aber hätten die Eltern gewusst, dass das Paar keine zwei Jahre mehr zusammenlebt, hätten sie kaum so eine Geldsumme verschenkt. Das ist es, was das Gesetz meint, wenn vom Wegfall der Geschäftsgrundlage die Rede ist (Az. X ZR 107/16).

Nur in einem Punkt widersprach der BGH der vorigen Instanz: Die Richter vom OLG Brandenburg hatten die vier Jahre, die die Tochter am Ende in der gemeinsamen Wohnung wohnte, gegen „lebenslang“ gerechnet. Lebenslang, weil es sich bei der Schenkung ja um einen Zuschuss zum gemeinsamen Eigenheim handelte. Sie kamen so zu dem Schluss, dass ihr Ex-Partner 5.000 Euro der Schenkung behalten dürfe.

Diese Rechnung lehnten die obersten Richter ab. Das Argument des BGH: Die Eltern hätten auch keine 5.000 Euro verschenkt, wenn sie gewusst hätten, dass die Liebe nur noch so kurz hält.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.