
Ein neues Urteil stärkt die Rechte von Mietern bei Modernisierungen. Und darum geht es: Wenn Dein Vermieter bei Dir alte Fenster austauscht, baut er wahrscheinlich gleich besser isolierte ein. Dadurch modernisiert er die Wohnung, sorgt aber auch dafür, dass sein Eigentum in einem guten Zustand bleibt. Der wichtige Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung: Ausgaben für die Erhaltung der Wohnung darf der Vermieter nicht auf die Miete umlegen, Modernisierungskosten schon.
Bislang haben viele Vermieter die Kosten für Instandhaltung nur dann berücksichtigt, wenn sie defekte Teile gegen moderne getauscht haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt jetzt klar: Auch wenn Dein Vermieter alte, noch funktionsfähige Teile austauscht, muss er die gesparten Kosten für Instandhaltung von der Mieterhöhung abziehen. Im konkreten Fall vor dem Gericht ging es unter anderem um eine 60 Jahre alte Wohnungstür (Az. VIII ZR 81/19 – PDF).
Hast Du eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung bekommen, solltest Du sie prüfen lassen, etwa von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt. Denn häufig rechnen Vermieter Instandhaltungskosten nicht richtig heraus. Du kannst Dich auch an den von uns empfohlenen Rechtsdienstleister wenigermiete.de* wenden.
Übrigens: Seit eineinhalb Jahren gibt es bei der Mieterhöhung wegen Modernisierung auch eine absolute Grenze, die Kappungsgrenze. Mehr zum Thema Modernisierung findest Du in unserem Ratgeber.
Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.
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