Rentner
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Du hast seit Rentenbeginn noch keine Steuererklärung abgegeben? Dann solltest Du jetzt prüfen, ob Du nicht schon 2020 steuerpflichtig geworden bist. Ist das der Fall, musst Du Dich beeilen: Bis 1. November muss die Erklärung für 2020 beim Finanzamt sein; tags drauf in den Ländern, in denen Allerheiligen ein Feiertag ist.

Falls Du ausschließlich von der gesetzlichen Rente lebst, kannst Du Dich an der Tabelle „maximale steuerfreie Bruttorente“ in unserem Ratgeber Rentenbesteuerung orientieren: Für das Jahr 2020 war für Neurentner nur noch eine Brutto-Jahresrente von 13.815 Euro steuerfrei.

Deine Erklärung gelingt am einfachsten, wenn Du eine Steuersoftware benutzt. Die ist nicht teuer – hier unsere Empfehlungen. Wenn Du willst, kannst Du auch die vorausgefüllte Steuererklärung über das Elster-Portal nutzen. In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es für Rentnerinnen und Rentner sogar ein vereinfachtes Formular, das über steuerlotse-rente.de online ausfüllbar ist. Die Abgabe auf Papier ist weiterhin möglich.

Prüfe am besten auch, ob Du nicht bereits vor Jahren unbemerkt abgabepflichtig geworden bist, weil die Rente jedes Jahr etwas steigt. Du kannst aber auch abwarten, ob sich das Finanzamt bei Dir meldet. Denn es hat Einblick in Deinen Rentenbezug – und kann rückwirkend Steuererklärungen verlangen. Dafür setzt es Dir dann eine neue Frist und Du musst erstmal keinen Verspätungszuschlag zahlen. Reichst Du unaufgefordert ein, kann es passieren, dass Du bereits rückwirkend einen Zuschlag zahlen musst.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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