Stromanbieter tricksen bei der Bonuszahlung
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Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.


Um Kunden zu gewinnen, locken Energieversorger mit hohen Bonuszahlungen. Wer zugreift, kann aber eine böse Überraschung erleben. Nicht selten will der neue Anbieter das versprochene Geld gar nicht zahlen.

So erging es zum Beispiel drei Lesern von Finanztip, die ihren Strom von Immergrün Energie beziehen. Der Wechsel dorthin klappte einwandfrei. Probleme stellten sich erst ein, als die Kunden nach ihrem Bonus fragten – zwischen 160 und 325 Euro stehen ihnen laut Vertrag zu. Eine Bonuszahlung sei „leider nicht möglich“, bekamen unsere Leser zur Antwort. Drei verschiedene Gründe brachte Immergrün vor: Der eine Kunde erzeugt zusätzlichen Solarstrom, der nächste Kunde hat einen Doppeltarifzähler und der dritte hat einen Partner, der von zu Hause arbeitet.

Sie ahnen sicher schon, wo die Verbote stehen: Gut versteckt in endlos langen AGBs. Aber: Diese Klauseln verstoßen gegen geltendes Recht – und sind damit unwirksam! Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln schon im Mai 2017 entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und der Versorger hat seine AGBs noch nicht korrigiert.

So kommen Sie zu Ihrem Bonus

Die hinter Immergrün stehende 365 AG geht auf ihre ganz eigene Weise mit dem Urteil des OLG Köln um. So erhielt eine Kundin eine „Kulanzgutschrift“ von 75 Euro angeboten – etwa die Hälfte ihres Bonus. Damit muss sie sich aber nicht zufriedengeben. Wir raten allen Betroffenen: Fordern Sie Ihren vollen Bonus ein. Lehnt der Versorger ab, widersprechen Sie und verweisen Sie auf das Urteil des Kölner OLG (Az 6U 132/16). Nutzen Sie dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die auch die Klage gegen den Energieversorger geführt hat.

Reagiert das Unternehmen dann immer noch nicht, so warten Sie am besten ab, bis das Urteil rechtskräftig ist. Wir informieren Sie im Newsletter.

Dazu muss der Bundesgerichtshof (BGH) noch über eine Beschwerde der 365 AG entscheiden. Voraussichtlich 2018 wird dies passieren. Ist das Urteil rechtskräftig, dann lassen Sie sich einen Mahnbescheid ausstellen. Sie können sich natürlich auch an einen Anwalt wenden, damit dieser Ihre Forderung durchsetzt. Das ist aber aufwendiger.

Wer nicht auf die Entscheidung des BGH warten will, hat noch andere Möglichkeiten: Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie, falls der Versorger nach dem ersten Widerspruch nicht einlenkt. Sie können natürlich auch direkt einen Anwalt beauftragen, um die Bonuszahlung einzuklagen. Beide Verfahren dauern womöglich länger, als es noch bis zur BGH-Entscheidung braucht.

Wer den Vertrag über Verivox oder Check24 abgeschlossen hat, kann auch sein Vergleichsportal einschalten. Die Portale vermitteln bei Problemen, auch kurzfristig. Ein Leser, der Probleme mit dem Versorger Fuxx – die Sparenergie GmbH hatte, erhielt seine Bonuszahlung, nachdem Check24 interveniert hatte.

Versorger verdienen an Bonustarifen wenig oder machen sogar Minus

Warum Versorger Boni versprechen, sie aber nicht zahlen wollen, liegt daran: An vielen Bonustarifen verdienen Stromanbieter nicht viel, manche machen sogar ein Minus. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Finanztip. Statt die Tarife auskömmlicher zu gestalten, sind Firmen wie die 365 AG kreativ, um das Nichtzahlen zu rechtfertigen. Dabei passt es ins Bild, dass der Versorger bei Vertragsschluss nicht fragt, ob ein Kunde Solarstrom erzeugt, einen Mehrtarifzähler betreibt oder von zu Hause arbeitet.

Es gibt noch mehr Gründe für das Unternehmen, Bonuszahlungen zu verweigern. Wer eine Wärmepumpe oder eine Stromspeicherheizung betreibt, dem will der Versorger ebenfalls keinen Bonus ausschütten. Oder wer mindestens zweimal zu spät einen Abschlag zahlt. Das kann Kunden passieren, die ihren Strom- oder Gasliefervertrag kündigen. Dann hat die 365 AG schon häufiger erklärt, dass die Abschläge nicht mehr per Lastschrift eingezogen werden könnten. Kunden sollen das Geld stattdessen überweisen – ein Verfahren, das fehleranfälliger für den Kunden ist. So führen sich auch andere Unternehmen auf.

Auch diese Klausel hat das OLG Köln als unzulässig eingestuft. Die 365 AG wendet sie aber weiterhin an, wie uns Leser mitgeteilt haben. Sie können übrigens darauf bestehen, dass weiter per Lastschrift eingezogen wird. Widersprechen Sie dafür umgehend der Umstellung auf Überweisung, verlangen Sie Lastschrift und verweisen Sie aufs Kölner Urteil.

Finanztip hat die 365 AG zweimal schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Bislang hat das Unternehmen nicht auf unsere Anfrage reagiert.

Nachtrag vom 5. Dezember: Nach Redaktionsschluss der Newsletter-Ausgabe 48/17 ging ein Fax der 365 AG ein. Darin teilt die Firma mit, dass sie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln für verfehlt halte. Sie bezweifelt, dass das Urteil bei jedem einzelnen Kunden greift, wenn es rechtskräftig ist. Schließlich verändert die 365 AG ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab und zu. Die AGB des Unternehmens seien dabei branchenüblich, heißt es in dem Schreiben weiter. Wer Kunde der Firma werden will, den sieht die 365 AG in der Pflicht, sich die AGB durchzulesen und dann den Vertragsschluss abzuwägen.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

13 Kommentare

  1. Ich hatte keine Lust mehr auf Vergleichsportale zu vertrauen! Meine letzte pleite mit der BEV durch Check24 bin ich online auf einen netten jungen Mann gestoßen der kostenlose Energieberatungen anbietet.

    Kleiner Tipp von meiner Seite hört euch einfach mal diesen Energiefachberater an, er hat mir Durchblick verschafft mit Strom -, Gas und mir Tipps und Tricks mitgegeben das man sich nicht die falschen Anbieter andrehen lässt wie bei Check24 oder verivox.

    Er handelt ausschließlich mit großen stromanbieter die seriös sind und auch Ökonomische Produkte anbieten die sogar günstiger waren als mein letzten Stromtarif bei der BEV. Der Berater heißt Yannick Dissel und kommt aus Neuss NRW ist telefonisch über seine Website zu erreichen.

  2. Check24 sagt nur ich soll mich an Immergrün wenden, auf solche Tipps kann ich verzichten. Der Sofortbonus kam nicht. Ich mahne jetzt immergrün direkt an und werde ggf. klagen.

  3. Hallo,
    aufgrund der BEV Problematik, hatte ich im letzten Jahr für dieses Jahr meine Gaslieferungen mit „Immergrün“ vereinbart. Nun lese ich die ganzen Machenschaften dieses Unternehmen u.a. hier.
    Was mich in erster Linie interessiert ist , ist das Urteil vom 5.5.17 mittlerweile rechtskräftig?

    Ausserdem ist es bei mir so, dass ich die Gasversorgung als Privatperson gebucht habe, ich aber ein Honmeoffcie , welches der Mittelpunkt meiner beruflichen Aktivitäten als Unternehmer unterhalte. Sofern das Urteil rechtskräftig wäre, hätte nach meiner Ansicht in diesen Fällen Immergrün das Recht die Boni zu verweigern. Sehe ich das richtig? Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
    Ein BEV Geschädigter

  4. Hallo,
    ich habe keine schlechte Erfahrungen mit der 365 AG gemacht und alle Bonis erhalten. Ihr seit dann selber schuld – Ich denke mir einfach , bevor man etwas abschließt heutzutage über das internet, sollte es selbstverständlich sein dass man sich die AGB durchließt oder nicht???

    1. Dir wünsche ich mal so etwas! Selber Schuld ,Klar doch.Der Verein ist genauso bekannt wie die BEV.Und lass mal bei dir ein größeren Betrag als Gutschrift stehen,dann Reden wir weiter.Mein Tipp an alle die Rechtsschutz haben.Gar nicht lange Rum machen sondern gleich Klagen samt Verzugszinsen

      1. Dann bleibe doch einfach in der Grundversorgung.. Meinst du ,es ist bei anderen Anbieter dann auch anders? ich habe selbst über 8 wochen auf meine Endabrechnung gewartet.
        Würde ich einen hohen Gutschrift haben, würde ich auch anrufen und es gleich verlangen. Ist nun mal heutzutage so, wenn man sich nicht meldet bekommt man nix, ob es nun Strom,Gas,Finanzamt,Versicherung ect ist.

        Ihr beschäftigt euch nur mit herumheulen, herumnörgeln – was am ende gar nichts bringt.

        1. “ … Ist nun mal heutzutage so, wenn man sich nicht meldet bekommt man nix, ob es nun Strom,Gas,Finanzamt,Versicherung ect ist. …“

          Das ist aber nicht rechtskonform. Wir leben in einem Rechtsstaat, da hat der Vertragspartner eine „Bingeschuld“. Bevor Sie also solche flames hier abgeben, sollten Sie sich ggf. mit der Rechtslage vertraut machen.

  5. Die „Immgerün/365-AG“ zahlt das mir zustehende Guthaben laut Abschlussrechnung nicht vollständig aus. Schriftliche Beanstandungen zeigten bisher keinerlei Reaktion. Ebenso erhalte ich auch auf Bitten keine Eingangsbestätigungen meiner Korrespondenz. Getroffene Aussagen von Mitarbeitern in persönlichen Telefongesprächen als schriftliche Zusammenfassung werden mir sinngemäß „verweigert“. Mein Wunsch mit Vorgesetzten zu sprechen wurde nicht nachgekommen.

  6. Danke für Ihren Artikel! Ohne diesen hätte ich den versprochenen Bonus meines Stromanbieters doch glatt vergessen. Auf Nachfrage weigerte sich eprimo dann auch tatsächlich mit der Begründung, ich sei umgezogen (was auch so war). Allerdings hatte eprimo da seine eigenen AGB nicht im Kopf, nachdem bei einem Umzug der alte Vertrag einfach weiterläuft. Erst anwaltlicher Hinweis hierauf ließ eprimo (dann aber sofort) einlenken. Sie probieren es einfach immer wieder …

  7. Vielen Dank für die Aufarbeitung dieses Themas. Es wird viel zu wenig darüber berichtet wie ‚Groß‘, mit Rechtsabteilung im Rücken, ‚Klein‘ abzockt. Immer öfter und immer dreister. Deswegen sind Artikel wie dieser so wichtig. Hätte ansonsten nicht geglaubt, dass man mit der Reklamation Erfolg haben könnte.

  8. Habe mit Fuxx die Sparenergie ungewöhnlich negative Erfahrungen gemacht.

    Nach Abschluss des Stromvertrages bei Fuxx für den Zeitraum 01.02.16 bis 31.01.17 habe ich auf die Vertraglich geregelte Sofortprämie von 120€ die 6 Wochen nach Abschluss ausbezahlt werden sollte gewartet und mein Konto immer wieder auf diesen Zahlungseingang hin überprüft. Als klar war es dürfte keine Zahlung mehr erfolgen habe ich Fuxx angeschrieben und auf die Zahlung der Sofortprämie hingewiesen. Daraufhin bekam ich ein Schreiben das es Schwierigkeiten bei der Verrechnung der Prämie gab und deshalb ein Scheck ausgegeben werden soll. Der Scheck kam erstmal nie an und erst nach mehrmaligen hartnäckigen Nachfragen wurde angeblich nochmals ein Scheck ausgegeben der mich dann auch erreichte. Bis hierher schon ein beträchtlicher Zeitlicher aufwand der dafür Investiert werden musste.
    Kann ja mal passieren, wa!!!!!!
    Am 08.03.2017 habe ich von Fuxx die Schlussrechnung erhalten und ein Ordentlicher Betrag von über 680€ sollte als Guthaben zurückbezahlt werden. Wann wurde nicht festgelegt aber auf der Rechnung stand: “ Wir lassen Ihnen Ihr Guthaben zeitnah zukommen“! Der Austausch einiger Elektro Altgeräte vom Vorjahr hatte sich also ausbezahlt gemacht!
    Bei einer Rückzahlung von 680€ ist man happy und denkt an nichts schlechtes. Doch es kam noch schlechter…! Als ich den Finanztip Beitrag über die Machenschaften von Fuxx gelesen habe, kramte ich meine Rechnungen heraus und überprüfte Monate später meine Schlussrechnung und siehe da es fehlte ein Vertraglich abgemachter Bestandteil. Vom Neukundenbonus der Stolze 25% betragen sollte war keine Spur auf der Schlussrechnung! Ich muss zugeben das ist mir erstmal gar nicht richtig aufgefallen schließlich ist der Vertragsabschluss dann immerhin schon über 1 Jahr her und man hat die Vertragsbestandteile einfach nicht mehr richtig im Kopf. Die große Rückzahlung ergab sich alleine aus dem weit geringeren Jahresverbrauch, statt 5000KWh wurden nur noch 2100KWh benötigt. Nachdem der 25% Neukundenbonus vom Brutto Arbeitspreis und vom Brutto Grundpreis berechnet wird ergab dies hier eine Stolze Summe von 186€. Wie schon erwähnt auf der Rechnung keine Spur davon. Als ich die Kontoauszüge meines Schwiegervaters für den ich die Verträge immer manage angefordert habe, kam der Hammer. Es wurde zu keiner Zeit auch nur ein Cent zurück überwiesen. Anfang Dezember habe ich Fuxx ein Ultimatum gestellt: „Zehn Tage Zeit – dann Anwalt“. Das kann kein Zufall mehr sein beim besten Willen nicht. Mein Schwiegervater ist über 70 Jahre alt, ein vermeintlich leichtes Opfer. Schämt euch Fuxx pfui.

    Erste Antwort von Fuxx vier Tage nach meiner „Hallo“ E-Mail: Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihnen umgehend eine korrigierte Schlussrechnung unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus erstellen werden.

    Ich hoffe ich kann dem einen oder anderen mit meinem Beitrag helfen.
    Gruß Armin

    1. Sie werden die angekündigte Abrechnung wie andere Kunden vermutlich zu spät bekommen, den Bonus nach wie vor falsch berechnet und die Rückzahlung nie. Es sei denn, Sie schalten einen Anwalt ein und verklagen fuxx. Das daert zwar, aber nur so bekommen Sie a) Ihre Geld zzzgl. Verzugszinsen b) die Anwalts- und Gerichtskosten.

  9. Habe nach Ankündigung die Schlichtungsstelle eingeschaltet.
    Zahlung ist erfolgt – einschließlich Porto für Mahnungen meinerseits.

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