
Schecks sind selten geworden. Aber manchmal zahlen Krankenkassen damit Prämien aus. Und auch ein Energieversorger nutzt noch Schecks: „Mit diesem Schreiben erhalten Sie daher heute Ihre tarifliche Bonuszahlung“, schreibt der Anbieter Energy2day an eine Kundin. Unten auf dem Brief befindet sich ein Abschnitt, der als Scheck dient, und darauf der Vermerk „nur zur Verrechnung“. Manche werden den Brief für Werbung halten und wegwerfen. Und nicht jeder weiß überhaupt noch, wie man einen Scheck einlöst.
Einen solchen Verrechnungsscheck müssen Sie bei der Bank einlösen, bei der Sie Ihr Girokonto haben (der Betrag wird „verrechnet“, Barauszahlung ist nicht möglich). Handelt es sich um eine Filialbank, bekommen Sie das nötige Formular am Schalter. Direktbanken halten in der Regel auf der Internetseite ein Formular zum Download bereit. Das senden Sie zusammen mit dem Scheck per Post an die Bank.
Wichtig: Notieren Sie auf der Rückseite des Schecks Ihre Kontonummer. Wenn er auf Ihren Namen ausgestellt ist (Orderscheck), unterschreiben Sie ihn. Einen Orderscheck können Sie nur selbst einlösen und nicht weitergeben, einen Verrechnungsscheck ohne Namen schon. Innerhalb weniger Tage schreibt die Bank den Betrag Ihrem Konto gut.
Schecks sollten Sie besser schnell einlösen. Banken nehmen sie zwar oft nach Monaten noch an. Aber verpflichtet sind sie dazu nur acht Tage ab Ausstellungsdatum.
Sie waren im Urlaub und Ihre Bank pocht auf die Acht-Tages-Frist? Dann bitten Sie den Anbieter, dass er den Scheck neu ausstellt.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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