
Musst Du in Quarantäne wegen Covid-19? Falls Du Dich noch nicht hast impfen lassen, erhältst Du künftig keine Entschädigung mehr für Deinen Lohnausfall. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch beschlossen. Sie begründen das damit, dass ja jeder diese Quarantäne durch eine Impfung vermeiden könne.
In Baden-Württemberg gilt die Regel schon seit Mitte September. Bremen startet am 1. Oktober, Nordrhein-Westfalen am 11. Oktober. Der Rest will spätestens am 1. November folgen.
Bisher galt für alle: Bei einer Quarantäne gibt es grundsätzlich eine Entschädigung. Bei Angestellten zahlt die Chefin meist das Gehalt weiter, bekommt es aber vom Land erstattet. Falls sie nicht zahlt oder falls Du selbständig bist, kannst Du das Geld direkt im Gesundheits- oder Bürgeramt beantragen.
Diese Erstattung fällt künftig für Ungeimpfte weg – solange keine medizinischen Gründe gegen die Impfung sprechen. Und zwar dann, wenn Ungeimpfte in eine Quarantäne müssen, die sie mit einer Impfung hätten vermeiden können. Das ist der Fall, wenn sie aus Risikogebieten einreisen oder Kontakt zu Infizierten hatten. Geimpfte müssen dann nämlich nicht in Quarantäne.
Anders liegt der Fall, wenn sich ein Ungeimpfter infiziert hat. Muss er deswegen in Quarantäne, bekommt er weiter sein Gehalt.
Arbeitgeberverbände kritisieren, dass sich die neuen Regeln schwer umsetzen lassen. Denn eigentlich dürfen Chefs den Impfstatus nur bei bestimmten Berufsgruppen erfragen. Nach Auffassung der Gesundheitsminister ist dies bei einer Quarantäne aber in jedem Fall erlaubt.
Timo Halbe ist Redakteur für Geldanlange bei Finanztip. Er kümmert sich um alle Themen rund um Depots, ETFs und Börse. Timo hat wirtschaftspolitischen Journalismus an der TU Dortmund studiert und machte sein Volontariat beim Magazin Finanztest. Vor seiner Zeit bei Finanztip war er freier Verbraucherjournalist und schrieb unter anderem ein Ratgeber-Buch zur Geldanlage mit Neobrokern.
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„Anders liegt der Fall, wenn sich ein Ungeimpfter infiziert hat. Muss er deswegen in Quarantäne, bekommt er weiter sein Gehalt.“
Per Definition kommen (nachgewiesen) Infizierte nicht in Quarantäne, sondern in die so genannte Isolation. Allein deshalb schon ist es klar, dass Infizierte um ihre Lohnfortzahlung nicht fürchten müssen.