Für alle Bankkunden hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag ein einschneidendes Urteil verkündet: Banken können ihre AGB nicht länger einseitig ändern, und dann das Schweigen einer Kundin oder eines Kunden als Zustimmung werten (Az. XI ZR 26/20). So eine „fingierte Zustimmung“, wie der BGH das nennt, ist ungültig. Das gilt nun für eine Reihe von AGB-Änderungen der Banken aus den vergangenen Jahren. Du kannst neu eingeführte Kontogebühren in vielen Fällen zurückverlangen.
Wer kennt diese Schreiben nicht: „Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“ So erhöhten Sparkassen und Banken regelmäßig ihre Gebühren oder führen sie ein – in der Hoffnung, dass der Kunde zu bequem ist, sich eine andere Bank zu suchen.
Im Prozess ging es zunächst um die Postbank
Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen diese Unsitte geklagt – im konkreten Fall ging es um die Postbank – und ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Nun gehen aber alle Banken und Sparkassen sehr ähnlich vor, verwenden ähnliche Klauseln. Dabei stützen sie sich auf eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch: § 675g Abs. 2 BGB.
Doch der Europäische Gerichtshof urteilte schon vergangenes Jahr, dass diese Vorschrift nicht für normale Verbraucher gilt (Rs. C-287/19). Darauf verweist der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil, kassiert zwei Klauseln in den AGBs der Postbank – und erteilt damit dem üblichen Vorgehen der Banken bei Gebührenerhöhungen eine klare Absage.
Du kannst neue Gebühren seit 2018 zurückfordern
Auch wenn der BGH sich nicht zu den Rechtsfolgen der Unwirksamkeit geäußert hat, hat es Auswirkungen auf die laufenden Verträge. Hat Deine Bank beim Konto oder Wertpapierdepot in den letzten Jahren ohne Deine konkrete Zustimmung eine Gebühr erstmals eingeführt oder erhöht, dann ist das unwirksam. Damit hast Du die Gebühren ohne Rechtsgrund gezahlt. Und für die vergangenen drei Kalenderjahre kannst Du diese zu viel gezahlten Gebühren noch von Deiner Bank zurückfordern – also seit dem 1. Januar 2018. Zinsen gibt es noch dazu.
Zahlen musst Du nur die Gebühren, die bei der Kontoeröffnung im Preisverzeichnis standen – auch wenn das schon deutlich länger zurückliegt als 2018. Die findest Du in Deinen alten Kontoauszügen. Für Deine Rückforderung kannst Du unser Musterschreiben nutzen. Die Zeit drängt aber nicht – Du kannst Dir bis Anfang Dezember Zeit lassen.
Stell Dich darauf ein, dass Banken nicht sofort erstatten. Sollten sie Deinen Anspruch ablehnen, kannst Du Dich an die entsprechende Ombudsfrau einer Schlichtungsstelle wenden.
Auch wenn Deine Bank Dir immer Dein Konto kündigen kann, halten wir das für eher unwahrscheinlich, wenn Du die zu viel gezahlten Gebühren einforderst.
Die Banken werden die Zustimmung nachträglich holen
Wir fragten mehrere Banken und den Sparkassenverband DSGV, was sie nun tun werden. Die einhellige Antwort war, man wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten.
Wir gehen davon aus, dass viele Banken neue Preiserhöhungen schicken werden. Diesmal werden sie Dich aber darum bitten, dass Du der Erhöhung aktiv zustimmst.
Vielleicht gehen sie dabei direkt so weit, dass sie Dir mitteilen, dass sie ohne Zustimmung Dein Konto kündigen werden. Wenn Du in nächster Zeit eine Mitteilung für eine Preiserhöhung bekommst, schick sie uns gerne an redaktion@finanztip.de. Oder besprich Dich mit anderen Leserinnen und Lesern in unserem Forum.
Wir werden Dich im Finanztip-Newsletter zum Thema auf dem Laufenden halten.
Auch die Commerzbank muss neu vorgehen
Die Commerzbank hat übrigens gerade angekündigt, dass sie das kostenlose Konto abschafft. Viele Kunden haben dazu schon die passenden Schreiben in dieser Woche erhalten – mit der jetzt falschen Formulierung. Gegenüber Finanztip erklärte auch die Commerzbank, sie warte die Urteilsgründe ab und werde dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Das Geschäftsmodell einiger Banken und Finanzdienstleister, Kunden mit niedrigen Gebühren zu ködern, die sie dann nach einiger Zeit anheben, wird nach dem BGH-Urteil nicht mehr so leicht funktionieren. Überhaupt ist die Zahl der Anbieter von kostenlosen Konten zuletzt sehr klein geworden.
Wenn Du Dich jetzt nach einem neuem Konto umschaust, achte dabei neben den Kosten auch darauf, was Dein Konto kann. Worauf es dabei ankommt, erklären wir Dir in unserem Ratgeber. Viel Leistung für wenige Gebühren kriegst Du zum Beispiel noch bei der DKB.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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Hallo,
ich bin noch bei der DKB Bank und muss mich jetzt nach etwas Neuem umsehen. Die Bank hat mir zum 31.11.2023 meine EC- und Kreditkarte gekündigt. Ich bin seit 2010 Kunde bei dieser reinen Online Bank. Obwohl ich das als Erpressung ansehe, habe ich vor einer Woche dann doch den AGB’s zugestimmt und dachte, dass damit alles erledigt sei. Das war leider ein Irrtum, denn meine Karten sind ab dem 1.12.2023 alle gesperrt. Ich kann nirgends mehr etwas bezahlen. Nach mündlicher Auskunft der Bank, kann ich erst wieder ab dem 1.12.2023 neue Karten, die gebührenpflichtig sind, bestellen. Erfahrungsgemäß weiß man aber, wie lange die Ausstellung neuer Karten dauert, bis zu drei Wochen. In dieser Zeit komm ich nicht mal mehr an mein Geld heran. Selbst die kostenfreien Karten (Debit) muss ich erst wieder neu beantragen.
Wie man sieht, kommt hier zum Tatvorwurf der Erpressung auch noch eine Nötigung dazu. Aber die Banken können ja machen was sie wollen, weil unsere Politik und unser Rechtssystem dies alles zu lässt. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass man mit den neuen Debitkarten nur Ärger hat. Die Akzeptanz bei vielen Händlern ist gleich Null. Das liegt daran, dass die Händler jetzt bis zum fünffachen an Gebühren an die ausgebenden Kreditkartenunternehmen zahlen müssen. Also ich kann die DKB Bank auf keinen Fall mehr empfehlen, denn auch beim Thema Nachhaltigkeit wird es nicht so gelebt, wie es immer nachzulesen ist. Unnötige Kartenausstellung und deren Versand, trägt nicht zur Nachhaltigkeit bei.
Hallo,
ich habe Ende 2021 Kontogebühren zurückgefordert und die Bank hat mir 48€ überwiesen mit der Begründung, dass ich mich beschweren kann nur wenn ich alles detailliert aufzähle.
48€ ist eigentlich symbolisch im Vergleich, wass sie überwiesen sollte.
Ich wollte mir einen alten Kontoauszug online bestellen und das ging nicht, vermutlich weil ich Allgemeinegeschäftbedingungen nicht unterschrieben habe.
Ich bin in die Bank gegangen und die Allg. Geschäftsbedingungen unterschrieben.
Da ich in Eile war, habe ich nicht gesehen, dass ich retroaktiv alle Gescheftbedingungen von 2018 unterschrieben habe.
Geht es überhaupt, dass ich im April 2022 Allg. Geschäftsbedingungen von 2018 nachträglich unterschreibe.?
Kann ich dass wiederrufen?
Es ist mir wichtig, da ich meine detailliert aufgezählte unrecht abgebuchte Gebüren noch nicht abgegeben habe.
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antwort.
Hallo Dena,
ja, die Bank kann von Dir verlangen, dass Du rückwirkend zustimmst. Damit verlierst Du die Erstattungsansprüche.
Du kannst versuchen, der Bank zu erklären, dass Du Dich geirrt hast. Teile Deiner Bank mit, dass Du den neuen AGB zustimmt, aber eine Zustimmung für die Vergangenheit nicht erklären wolltest.
Hallo, ich habe bisher nicht der AGB zugestimmt. Es wird mit Kündigung gedroht. Gibt es schon tatsächliche Kündigungen von denen Ihr etwas mitbekommen habt? Oder bleibt es nur bei Drohungen?
Hallo Atilla,
ja, die Banken kündigen an dieser Stelle durchaus. Schließlich haben sie keinen rechtlich abgesicherten Vertrag mit dem jeweiligen Kunden.
Hallo, ich hätte noch eine Frage zum Thema Preiserhöhung.
Also die zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren habe ich mir vergangenes Jahr bereits erfolgreich zurückgeholt. Nachdem ich heute aber Post von der Bank bekommen habe, in dem ich auch noch für mein Schließfach eine AGB Zustimmung unterschreiben soll, ist mir eingefallen, dass es vor drei Jahren auch für den Schließfach Mietvertrag eine stillschweigende Mieterhöhung gab. Kann ich mir die Differenz seit Mieterhöhung vor drei Jahren auch noch zurückholen?
Der geschlossene Vergleich im Bezug auf die Kontoführungsgebühren dürfte doch eine mögliche weitere Rückforderung der zu viel gezahlten Miete nicht berühren, da dies ja ein eigenständiger Vertrag ist, oder sehe ich das falsch?
Schöne Grüße
Wie gehen davon aus, dass auch eine Erhöhung der Schließfachgebühren unwirksam war, wenn das Schweigen der Kunden als Zustimmung zur Erhöhung fingiert wurde. Fordern Sie einfach die Erstattung der ehöhten Gebühren. Solange der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist, sollten Sie gute Chancen haben.
und was ist mit einer konkludenten Einwilligung? Kann sich die Bank darauf berufen und sagen, ich habe das Konto, die Kreditkarte etc. ja aktiv benutzt und damit eingewilligt…
Nein. Da alle ihr Girokonto irgendwie nutzen, würde das ja das ganze Urteil ad absurdum führen.
In unserem Ratgeber haben wir noch weitere Fragen beantwortet.
https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/#c94386
Ich die Fragen hier wirklich interessant. Schade, dass es auf die meisten keine Antworten gibt. Das sind ja doch sehr allgemeine Fragen, bei denen die Antworten sicher für viele interessant wären und die für einen Fachmann im Thema sicher leicht zu beantworten wären. Der Artikel ist natürlich trotzdem auch sehr informativ.
Hallo zusammen,
die Antworten auf Eure Fragen findet ihr im Ratgeber zu den Bankgebühren: https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/
Wir aktualisieren Text laufend. Dort gibt es unter Punkt 4 einen Block mit Fragen und Antworten zum BGH-Urteil.
Auf einige Eurer Fragen werde ich aber auch hier im Blog antworten.
Viele Grüße,
Britta
Mich würde eigentlich grundsätzlich gerne wissen, wie sich die einzelnen Banken letztendlich stellen. Ein Herauszögern ist zu verstehen, weil man natürlich den Rechtsabteilungen Zeit verschaffen möchte, zu ergründen, ob und wie man an den Rückzahlungen vorbeikommt oder zumindest wie man die Rückzahlungen minimieren kann.
Den Brief abzusenden ist eine Sache, wenn ich die Antwort jedoch schon „vorhersehen“, wohin der Zug läuft, werde ich auch schon die ersten Hebel stellen.
Erpressen lasse ich mich nach 62 Jahren sicherlich nicht – es gibt ja auch andere Banken und gerade die Sparkassen sollten mit Fingerspitzengefühl vorgehen, denn irgendwann wird auch deshalb die eine oder andere Filiale schließen müssen. Natürlich kann man sich ausrechnen, dass dies sowieso irgendwann geschehen wird. Man macht einfach alles im Netz, sowohl die Stellensuche, Onlinebanking oder Einkaufen. Wer bestehen will, muss einfach mehr bieten …
Hallo Oskar,
wir haben ja immer wieder im Newsletter unsere Leser dazu aufgerufen, uns von ihren Erfahrungen zu berichten. Die Zusendungen werten wir aus und berichten darüber kontinuierlich im Newsletter. Wir arbeiten daran, Euch eine Übersicht zusammen zu stellen, die die unterschiedlichen Reaktionen der Sparkassen und Banken abbildet.
Mittlerweile positionieren sich viele Banken. Einige lehnen die Forderungen ab, einige wenige erstatten aus Kulanz. Aber es gibt immer noch welche, die die Auswirkungen des Urteils prüfen müssen!
Viele Grüße
Britta
Die BBBank versucht jetzt seit dem Urteil des BGH bei Ihren Kunden das Einverständnis zum Preis und Leistungsverhältnis durch das Klicken des Buttons „Zustimmen“ einzuholen. Man versucht hier nicht, die aktive Zustimmung auf die klassische Art zu bekommen. Ich vermute mal, dass der Kunde viel zu schnell online zustimmt, ohne das er sich dessen bewusst ist. Ich werde das auf keinen Fall machen und bin gespannt, wie die Bank mit den Zustimmungsverweigern umgeht.
Ich würde hier gerne sofort kündigen, habe aber noch für 2 Jahre ein Hypothekendarlehen laufen, bei dem die Bedingung ein Gehaltskonto bei der BBBank ist.
Ich bin auch seit der Ausbildung Kundin bei der Berliner Sparkasse. Ich habe die Erstattungsaufforderung auf die Gebühren seit 2018 bezogen. Am 27.07.21 erhielt ich die Ablehnung der Bank mit der Begründung:“ Nach der Rechtsprechung des BGH gilt bei langjährigen Geschäftsbeziehungen der Preis, den ein Kunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet zahlt (sog. „Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen“, BGH-Urteil vom 05.10.2016 – VIII ZR 241/15). Dieser Preis tritt damit an die Stelle des Anfangspreises, wenn den Preis betreffende AGB-Klauseln in der Zwischenzeit unwirksam geworden sind. Da Sie seit über drei Jahren Entgelte zahlen, die Sie nicht beanstandet haben, gilt dieser Preis demzufolge als zwischen uns vereinbart. Daher ergeben sich keine Ansprüche auf Rückzahlungen. “ Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt. Bisher kam keine Reaktion. Es gab den Verweis, dass man sich an eine Schlichtungsstelle wenden könne. Vermutlich kommt man nur mit Rechtsanwalt zu seinem Recht und zu seinem Geld. Für weitere Ratschläge ohne Rechtsanwalt wäre ich sehr dankbar.
Hallo Simone,
wir halten die Drei-Jahres-Lösung auf Girokonten nicht für übertragbar.
Du kannst Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle wenden. Die andere Variante ist ein Rechtsdienstleister. Wir empfehlen Gansel/Spreefels und Justfy. Bei Erfolg behalten die ein Viertel der erstatteten Gebühren. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Bankgebühren: https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/
Die Sparkasse Gießen argumentiert in gleicher Weise, es ist davon auszugehen, dass sich alle Sparkassen auf die sog. 3-Jahreslösung beziehen.
Für Kunden ohne Internetzugang und -erfahrung, etwa Senioren, kommt hinzu, dass bei einer Kündigung seitens der Bank die Neueröffnung eines kostenlosen Girokontos bei einer anderen Bank nicht ohne Hilfe erfolgen kann. Dies wissen natürlich auch Banken wie die Sparkassen, die bisher noch auf ihre alten Bestandskunden setzen können.
Es wäre daher interessant zu erfahren, ob die empfohlenen Rechtsdienstleister tatsächlich die Gebührenerstattung auch ohne Retaliation seitens der Bank /Sparkasse durchsetzen können.
Meine Bank, die Sparkasse hatte mir zunächst geschrieben, das Urteil wäre noch nicht veröffentlicht, ich möchte mich bis dann gedulden. Heute bekam ich ein Schreiben der Bank,
da ich das Konto gewerblich nutze lehne man den Anspruch ab.
Hätte gerne gewußt, ob dem so ist, das dieses Urteil nur private Konten betrifft, danke !
Hallo Rene,
die Frage ist noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte durchaus sein, dass Verbraucher stärker geschützt sind als Gewerbetreibende. Einige Banken erstatten allerdings aus Kulanz auch die Gebühren auf Geschäftskonten.
Servus miteinander !
Mir hat die SPARDA München den nachstehenden Text in die online mailbox gestellt. Da ich für eine Betreuungsperson ausserdem noch die Bankgeschäfte (Sparda) mache, will ich die Konten nicht wechseln. In meinen Alter > 80 wechsele ich die „Alltagsbank“ sowieso nicht gerne. Die offene Drohung empfinde ich als Nötigung.
Ich grüsse euch E. E. Boger
Information BGH-Urteil: Kundenmitteilung
Erstellt am: 28.06.2021
Information:
Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 die Klauseln Nr. 1 (2) und
12 (5) der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Wir werden uns auf
diese Klauseln bei der Durchführung bestehender Verträge nicht
berufen.
Derzeit prüfen wir die Folgen und Auswirkungen auf unsere
Geschäftsverbindung mit Ihnen und kommen zur Neuregelung auf Sie
zu.
Freundlich grüßt Sie
Sparda-Bank München eG
Eine Kündigung des Kontos durch die Bank aufgrund der Rückforderung der zu unrecht erhobenen Gebühren klingt wie die Schutzgelderpressung durch die Mafia > wer nicht zahlt wird erschossen…..klingt mafiös was die Banken machen..aber das kann man ja schon seit Jahren verfolgen…
Wann wird die schriftliche Urteilsbegründung bzgl. BGH-Urteil vom 27.04.2021 zu AGB-Änderungen veröffentlicht? Meine Bank vertröstet mich mit noch einigen Wochen Geduld zeigen. Ab wann sind die Banken verpflichtet nicht rechtmäßige Kontogebühren zu erstatten?
Die Banken(ALLE) wollen sich auf unser aller Kosten sanieren-Geld wird verwandt,um Ihre Umstruckturierungen zu refinanzieren-Abbau-Umbau-Stellen-Fillialen wegfall im Inneren Ihres System’s…fangen Kunden mit „Einem Kostenlos zu führendes Konto“ein = 0-Kosten +++ und dann werden so Pö A Pö diese schleichenden-versteckten Kosten langsam hochgeschraubt,lg !!!
Siehe auch zZ.Lage der Banken zu „NEGATIVZINSEN“ 🙁 !?
Gilt das auch für Geschäftskonten die mal kostenlos waren?
Diese Frage würde mich auch brennend interessieren: Ich hatte ursprünglich nach persönlicher Vereinbarung mit dem Bankberater ein kostenloses Geschäftskonto, das offiziell als Privatkonto geführt wurde. Nach dem Ausscheiden des Bankberaters aus der Bank wurden ohne meine Zustimmung Gebühren verlangt. Und jetzt teilt mir die Bank mit, dass das Konto ab 1. Juni nicht mehr als Privatkonto geführt werden könne. Was für mich mit rund einer Verzehnfachung (!) der Gebühren einhergehen wird.
Kann ich die monatlichen Kontoführungsgebühren auch zurückfordern wenn ich das Konto bereits seit Kindesalter besitze wo es noch kostenlos war?
Ja, sehr wahrscheinlich. Es würden dann aber nicht die Kinderkonto-Bedingungen gelten, sondern die Bedingungen, die zur Kontoeröffnung festgelegt wurden für die Zeit nach der Volljährigkeit.
Kann ich mir die Gebühren von 2018-2019 auch zurückholen wenn ich das Konto Ende 2019 bei der Bank gekündigt habe aufgrund der erhöhten Gebühren?
Ja. Es ist nicht erforderlich, dass das Konto heute noch Bestand hat. Entscheidend ist, ob Du zu Unrecht Gebühren gezahlt hast.
Hallo.
Danke für die tollen Informationen.
Kann man die Kontogebühren auch zurück fordern, obwohl man die Bank gewechselt hat, in 2018 und 2019 aber dort noch sein Konto hatte?
Gilt das Ganze auch, für die von Flatex eingeführten prozentualen Depot und Cashgebühren. Da geht es um ganz ordentliche Summen.
Hallo,
das würde mich auch interessieren…
Bitte das Kürzel AGBs nicht verwenden. 😉 Trotzdem danke für den Artikel.
https://www.duden.de/rechtschreibung/AGBs 🙂