Das Vergleichsportal Check24 steigt ins Bankgeschäft ein: Seit Dienstag können Kunden in der App der C24 Bank ein Girokonto eröffnen. Die Bank bietet drei Kontomodelle an, eins davon ist ohne Kontoführungsgebühren. Es kann aber trotzdem teuer werden, wenn Du öfter Bargeld abhebst. Beim kostenfreien Kontomodell sind nämlich erstmal nur zwei Abhebungen im Monat inklusive.

Im Zentrum des C24-Kosmos steht die App der Bank. Wenn Du Deine Bankgeschäfte lieber am Computer als über das Smartphone erledigst, kommst Du bei C24 nicht weit. Am Computer kannst Du nur Deine Kontobewegungen einsehen, für Zahlungen musst Du die App nutzen.

Teuer kann das C24-Konto werden, wenn Du öfter Bargeld abhebst. Beim kostenfreien Kontomodell sind erstmal nur zwei Abhebungen im Monat inklusive. Lässt Du Lastschriften vom C24-Konto einziehen, kannst Du vier Mal kostenlos im Monat Geld abheben. Allerdings nur in der Euro-Zone. Da bieten einige klassische Online-Banken mehr. Bei unseren Girokonto-Empfehlungen DKB und Comdirect ist das Geldabheben weltweit kostenlos und die Zahl der Abhebungen ist nicht begrenzt.

Zum Konto der C24 Bank gibt es kostenfrei eine Kreditkarte von Mastercard. Eine Girocard (früher EC-Karte) fehlt allerdings bei allen Kontomodellen. Für Dich heißt das, dass Du mit Deiner Karte womöglich nicht überall zahlen kannst. Denn noch immer werden Kreditkarten in vielen Geschäften nicht akzeptiert. Die Mastercard ist eine Debitkarte. Solche Karten machen öfter Probleme, wenn Du einen Mietwagen oder ein Hotelzimmer buchst.

Positiv am C24-Konto: Künftig soll es Unterkonten geben, mit denen Du Deine Sparziele im Blick behalten kannst. So lässt sich zum Beispiel das Geld für den nächsten Urlaub getrennt vom restlichen Budget aufbewahren.

Insgesamt ähnelt das Girokonto von C24 vielen anderen Angeboten sogenannter Smartphone-Banken wie N26, Revolut, Transferwise oder Tomorrow. Solche Konten passen vor allem zu Dir, wenn Du sehr digital-affin bist und wenig bar zahlst. Für viele eignen sie sich aufgrund der beschriebenen Einschränkungen nur als Zweitkonto.

Interessant ist das C24-Konto vor allem aus zwei Gründen: Multi-Banking und Vertragsanalyse. Über das Multi-Banking kannst Du weitere Girokonten in die App einbinden und so alle Deine Kontobewegungen im Blick behalten. Die Vertragsanalyse soll helfen, Sparpotenziale zum Beispiel bei Strom oder Versicherungen zu finden. Dafür musst Du allerdings tief in die Check24-Welt eintauchen, für viele Funktionen brauchst Du ein Benutzerkonto des Vergleichsportals und Du wirst auch an das Portal weitergeleitet. Wie gut das klappt, lässt sich noch nicht sagen. Und wenn Du besonders Wert auf Datenschutz legst, sei Dir bewusst: Du gibst viele sensible Daten an Check24 preis. Letztlich ist das wahrscheinlich der Grund, warum das Vergleichsportal überhaupt unter die Banken gegangen ist.

Josefine Lietzau
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Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

3 Kommentare

  1. Ich habe den Eindruck, dass in Teilen der Marketing-Text abgeschrieben wurde:
    „Über das Multi-Banking kannst Du weitere Girokonten in die App einbinden“.
    Das wird nach der Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD2 nicht so richtig funktionieren. Seitdem ist Multibanking (außer für professionelle Anwender – anderes Protokoll) eigentlich tot:
    – es hängt von den anderen Instituten ab und was C24 implementiert hat
    (von geht gar nicht, geht nur teilweise (sehen), auch manche Verännderungen möglich)
    – nach 3 Monaten muss spätestens der 2Faktor eingegeben werden. Das kann dann übrigens ein anderer sein, als den, den man bei dem Institut selbst nutzt (Überraschung!)
    – … es gibt noch weitere Punkte
    Etwas mehr kritischen Journalismus wäre hilfreich. Mindestens muss das so beginnen: „Nach Auskunft des Anbieters soll…“.

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