Grenze
Bild: IMAGO / Rolf Poss

Die Bundesregierung hat die Quarantäne-Regeln für Einreisende angepasst: Wird Dein Reiseziel während des Aufenthaltes von einem Virusvarianten-Gebiet zu einem Hochinzidenzgebiet herabgestuft, musst Du nicht in Quarantäne. Dazu musst Du vor der Abreise auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik nachweisen, dass Du vollständig geimpft oder genesen bist.

Unter Umständen kannst Du eine Quarantäne künftig auch umgehen, wenn Du aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland reist. Bist Du vollständig mit einem Impfstoff geschützt, der gegen die entsprechende Variante wirksam ist, fällt die zweiwöchige Quarantänepflicht weg. Einen negativen Test musst Du trotzdem vorlegen.

Die neuen Quarantäne-Regeln gelten seit Mittwoch und sind vorerst befristet bis zum 10. September. Die Bundesregierung plant allerdings gleichzeitig eine Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer. Ab dem 1. August soll sie für alle Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen gelten – egal ob diese mit dem Flieger, dem Zug oder im Auto zurückkehren. Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss immer einen Test vorlegen. Übrigens: Einfache Risikogebiete soll es künftig nicht mehr geben.

Außerdem wichtig für alle, die eine Pauschalreise mit Alltours planen: Der Anbieter erlaubt seinen Kunden keine kostenlosen Stornierungen mehr, wenn das Urlaubsland nach der Buchung zum Hochinzidenzgebiet erklärt wird – auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. Ob Alltours so vorgehen darf, ist umstritten. Vermutlich werden erst die Gerichte das klären. Wann Du eine Pauschalreise kostenlos stornieren kannst, liest Du in diesem Ratgeber.

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Max Mergenbaum
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Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

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