
Noch keine „Große Freiheit“, aber stufenweise zurück zur Normalität, das ist der Plan von Bund und Ländern. Da der Höhepunkt der Omikron-Welle offenbar überschritten ist, sei es nun an der Zeit, vorausschauend Lockerungen zu planen, heißt es in den neuen Beschlüssen der Konferenz vom Mittwoch (hier als PDF). Folgendes wurde vereinbart:
Das gilt sofort
Als Geimpfte oder Genesene kannst Du Dich nun uneingeschränkt mit anderen Geimpften oder Genesenen privat treffen. Bist Du nicht geimpft, darfst Du Dich bis zum 19. März weiterhin nur mit höchstens zwei Leuten eines anderen Haushalts treffen. Schleswig-Holstein erlaubt Ungeimpften ab Samstag mehr Kontakte.
Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel, also der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene; jeder darf wieder rein. Eine medizinische Maske musst Du aber weiterhin tragen. Bund und Länder empfehlen FFP2-Masken, Bayern oder Niedersachsen etwa schreiben sie sogar vor.
Das gilt ab 4. März
Gastronomie und Hotels sind ab dem 4. März wieder für alle offen – unter Einhaltung der 3G-Regel. Heißt: Bist Du geimpft, genesen oder tagesaktuell mit Nachweis getestet, darfst Du überall speisen und übernachten.
Orte wie die „Großen Freiheit“ an der Reeperbahn in Hamburg (siehe Bild) erwachen erneut zum Leben, denn Diskos und Clubs können wieder öffnen. Dort gilt dann die Regel 2G+: Feiern und tanzen kannst Du nur mit Booster-Impfung oder als Geimpfte beziehungsweise Genese mit tagesaktuellem Test.
In Fußballstadion und auf anderen Großereignissen musst Du 2G+ oder 2G beachten. Höchstens drei Viertel der Plätze an der frischen Luft dürfen besetzt sein (maximal 25.000 Menschen); in Innenräumen dürfen es bis zu 60 Prozent (höchstens 6.000 Leute) sein.
Das gilt ab 20. März
In etwas mehr als vier Wochen sollen alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, sofern die Lage in den Kliniken dies zulässt. Dann muss Dir zum Beispiel Deine Firma Homeoffice nicht mehr anbieten.
Erfahrungsgemäß setzen die Bundesländer die Zeitpläne nicht alle im gleichen Tempo um.
Was ist sonst noch wichtig?
Wie es mit der zum 15. März geplanten Impfpflicht (wir berichteten) in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen weitergeht, ist immer noch nicht abschließend geklärt. Wir halten Dich hier und im Newsletter auf dem Laufenden. Auch Bayern bekennt sich jetzt ausdrücklich zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, nachdem das vor einigen Tagen noch anders klang.
Über den 19. März hinaus sollen „Basisschutzmaßnahmen“ weiter gelten, wie die Bund-Länder-Runde sie nennen. Aus Ländersicht ist das vor allem die Pflicht zum Masketragen in Innenräumen, etwa in Behörden oder Arztpraxen sowie in Bussen und Bahnen. Auch das Abstandsgebot, Hygieneregeln, Tests und die Nachweispflicht von Impfung, Genesung oder von Tests in bestimmten Bereichen gehören dazu. Das betrifft beispielsweise Schulen und Kitas.
Die Länder drängen außerdem darauf, dass die Lockerungen notfalls auch wieder zurückgenommen werden können. Und dass sie je nach Lage auch regional oder lokal beschränkbar sind. Der Bundestag soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.
Neben dem Kurzarbeitergeld (wir berichteten) wird auch die Überbrückungshilfe IV für angeschlagene Unternehmen bis 30. Juni verlängert, ebenso die Neustart- und Härtefallhilfen und Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen. Nicht absehbar ist eine Verlängerung des Kinderkrankengelds über den 19. März hinaus, wenn Du Dein Kind pandemiebedingt zu Hause behältst, obwohl es nicht krank ist.
Wie geht es weiter?
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung warnte diese Woche: Spätestens im Herbst besteht das Risiko erneuter Infektionswellen. Um dafür besser gewappnet zu sein, soll das Infektionsschutzgesetz vorher neu gefasst werden. Experten sollen die aktuellen Regeln bewerten und damit rechtzeitig fertig sein, damit ihre Erkenntnisse vor dem Herbst in die Neufassung einfließen können. Auch darüber halten wir Dich hier und im Newsletter auf dem Laufenden.
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