Grundschüler
Bild: martinedoucet / GettyImages

Nach einem Unfall leistet die Unfallversicherung; und die Haftpflicht zahlt, wenn Du andere schädigst – davon gehen die meisten aus. Das stimmt aber nicht immer, es kommt halt darauf an. Doch viele Irrtümer halten sich hartnäckig. Deshalb hier die Liste der elf größten Missverständnisse: Damit Du ganz sicher bist.

Irrtum 1: Die Haftpflicht zahlt, wenn kleine Kinder Mist bauen

Zerdeppert Dein kleines Kind eine Glasscheibe und hast Du Deine Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt, dann sind weder Du noch Dein Kind haftbar. Und weil das so ist, haftet auch die Versicherung nicht. Ausnahme: Es ist explizit anders vom Anbieter geregelt – das ist bei neueren Tarifen oft der Fall. Erst ab sieben Jahren kann ein Kind haftbar sein, aber nur dann, wenn es die Folgen seines Handelns absehen konnte.

Irrtum 2: Die Haftpflicht zahlt beim Umzug von Freunden

Grundsätzlich haftest Du für Schäden, die Du bei einem anderen anrichtest. Das gilt nicht, wenn Du jemandem einen Gefallen tust – also zum Beispiel beim Umzug hilfst. Dann müsstest Du schon grob fahrlässig etwas kaputt machen, um zahlen zu müssen. Aber unangenehm ist es schon. Willst Du also Streit mit Freunden vermeiden, suche Dir einen Vertrag, der Gefälligkeitsschäden bezahlt. Alle unsere Finanztip-Empfehlungen machen das.

Umzug
Bild: Jochen Tack / IMAGO

Irrtum  3: Die Krankenkasse reicht aus für den Urlaub

Falsch. Gehst Du auf Reisen, solltest Du eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Unser jüngster Test zeigt, dass es für kurze Urlaubsreisen schon gute Verträge für 10 bis 20 Euro im Jahr gibt. Da die gesetzliche Kasse, wenn überhaupt, höchstens einen Teil der Behandlungskosten im Ausland zahlt und für medizinische Rücktransporte nicht aufkommt, halten wir den Extraschutz für sehr sinnvoll.

Irrtum 4: Bei Diebstahl zahlt die Hausrat

Hast Du eine Hausratversicherung, dann sichert sie Dich für den Fall eines Diebstahls nur ab, wenn dem ein Einbruch vorausgegangen ist. Bei Taschen- und Trickdieben hilft die Versicherung nicht. Eine Ausnahme kann bei Fahrrädern gelten. Dazu der nächste Punkt.

Irrtum 5: In der Hausrat ist das Fahrrad mitversichert

Dein Rad gilt in der Hausratversicherung zwar als Hausrat. Es ist in der Regel aber nur mitversichert, wenn es innerhalb der Wohnung oder im verschlossenen Keller steht. Du brauchst eine zusätzliche Fahrradklausel, wenn Du Dein Fahrrad auch unterwegs geschützt wissen möchtest. Oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Irrtum 6: Die Unfallversicherung zahlt nach einem Beinbruch

So einfach ist es nicht. Eine Unfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn ein Unfall zu einem bleibenden Schaden führt. In den meisten Fällen sind bleibende Schäden jedoch auf eine Krankheit zurückzuführen – und dann zahlt die Unfallversicherung nicht.

Irrtum 7: Die Autoversicherung zahlt immer

Verursachst Du mit Deinem Auto grob fahrlässig einen Unfall, musst Du damit rechnen, dass Dir Deine Autoversicherung die kalte Schulter zeigt. Deine Kaskoversicherung (für Schäden am eigenen Auto zuständig) springt in aller Regel überhaupt nicht ein. Deine Haftpflicht kommt zwar immer für den Schaden beim Unfallgegner auf. Sie kann allerdings versuchen – so weit möglich –, Geld von Dir zurückzubekommen.

Irrtum 8: Versicherung darf nicht kündigen

Genauso wie Du Versicherungsverträge kündigen darfst, darf auch Dein Versicherer in einigen Fällen Verträge kündigen. Manchmal nach Ablauf der Laufzeit und häufig, wenn er einen Schaden für Dich abgewickelt hat. Das Gute daran: Auch Du hast in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden. Nach Beitragserhöhungen hast Du ebenfalls eines. Höhere Kosten sind übrigens immer ein guter Grund, einen Vertrag zu prüfen.

Irrtum 9: Ab Vertragsschluss bist Du versichert

Nein. Viele Versicherungsverträge sehen Wartezeiten vor. Das bedeutet, dass Du erst nach einer gewissen Zeit den (vollen) Versicherungsschutz hast. In der Regel ist das so beim Rechtsschutz und manchmal bei Zahnzusatzversicherungen.

Irrtum 10: Die Risikoleben zahlt nicht bei Suizid

Auch wenn es im Fernsehen oft anders dargestellt wird: Eine Risikolebensversicherung zahlt auch bei Freitod. Oft gibt es Wartezeiten – in der Regel muss der Vertrag drei Jahre alt sein.

Irrtum 11: Ein Rechtsstreit ist kostenlos mit Rechtsschutz

Streiten kann sehr teuer werden, vor allem vor Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten, wenn Du Dich über die versicherten Dinge streitest – ausgenommen sind in der Regel allerdings die Fälle, in denen es besonders häufig Streit gibt: Hausbau und Scheidungen.

Kathrin Gotthold
Autor

Stand:

Kathrin Gotthold achtet darauf, dass bei Finanztip auch komplexe Themen einfach und verständlich erklärt werden. Als Textchefin sorgt sie für den richtigen Ton. Zusätzlich schreibt sie über Versicherungen. Vor Finanztip arbeitete Kathrin als Verbraucherjournalistin für große deutsche Medienhäuser, u.a. die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), die Berliner Morgenpost und die Welt-Gruppe. Dort verantwortete sie das Ressort Verbraucherfinanzen. Vor ihrem Leben als Journalistin arbeitete sie als Rechtsanwältin.

8 Kommentare

  1. Vermutlich sollte man wirklich erst mal mit Versicherungsexperten sprechen bevor man eine Versicherung abschließt. Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich in Bezug auf Versicherungen so irren kann. Man nimmt Dinge an, die aber eigentlich gar nicht stimmen.

  2. Ich war von diesem Beitrag über Versicherungen sehr beeindruckt, da das Thema für mich persönlich sehr interessant ist. Es war besonders hilfreich, zu erfahren, in welchen Situationen welche Versicherung zuständig ist. Wir haben uns für einige spezielle Fälle private Versicherungen zugelegt, um auf der sicheren Seite zu sein und uns vor unvorhergesehenen Kosten zu schützen.

  3. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann zahlt die Haftpflichtversicherung bei Dingen die eher im Alltag passieren. Welche Versicherungen gibt es denn bei einem Bauschaden? Und kommt bei einem Bauschaden dann ein Gutachter der Versicherung, der den Schaden erstmal bewertet?

  4. Viele von den Irrtümern kannte ich noch gar nicht. Es ist wichtig, dass man sich genauestens über die Regelungen informiert. Am besten kontaktiert man ein Versicherungsbüro für solche Fragen.

  5. Zu ergänzen sei, dass man bei der UV natürlich auch gewisse Sachen zusätzlich versichern kann. So ist z. B. auch eine Sofortzahlung möglich, wenn man sich das Bein bricht und vielleicht als Selbstständiger über mehrere Wochen nicht arbeitsfähig ist. Ich sehe das als sinnvolle und auch bezahlbare Investition.

    Zum Thema Fahrrad: Hier gibt es bei guten Versicherungen gute Möglichkeiten das Fahrrad abzusichern. Meine Versicherung hat innerhalb von nur 18 Monaten 2x einen Fahrrad-Diebstahl für mich reguliert. Beide Male war das Fahrrad mit einem guten Abus-Schloss angeschlossen. Der 1. Diebstahl war vor dem Gebäude des Arbeitgebers, der 2. im Hof eines Mehrfamilienhauses. Die Versicherung hat aber auch gesagt, dass man nach einem 3. Diebstahl über eine höhere SB nachdenken muss. Derzeit liegt meine SB bei Null Euro.

    Auch Taschen- und Trickdiebstähle kann man günstig versichern.

    Zum Thema „Kind zerstört Scheibe“ fehlt mir ein Hinweis, was Eltern tun können, wenn sie vom Geschädigten verklagt werden. Wehrt diese Klage dann die Privathaftpflicht-Versicherung für einen ab? So liest sich das nämlich häufig in den AVB. „Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.“

    1. Nachtrag zu meinem Beitrag: Wenn ich die Erläuterungen im Internet richtig deute, enthält jede Privathaftpflichtversicherung auch so etwas wie einen passiven Rechtsschutz wenn ein Geschädigter einen Schaden ersetzt haben will, der nicht ersetzt werden muss (z. B. durch ein Kleinkind). Sehe ich das richtig? Wie funktioniert dieser passive Rechtsschutz?

  6. Hallo zusammen.

    Betreffs Versicherungen sollte noch erwähnt werden, dass es bei Kündigung seitens des Versicherers nach Versicherungsfall meist enorm schwierig wird, überhaupt noch eine andere Versicherung finden zu können.
    So mir geschehen, nachdem – durch das unstrittige Verschulden der Versicherung ! – Prozesskosten enorm gestiegen waren, mir die Versicherung daraufhin knallhart gekündigt wurde, da der wirtschaftliche Nutzen für den Versicherer nicht mehr gegeben war, sondern trotz dessen eigenem, massivem Verschulden, mir angelastet wurde! Dies nach Jahrzehnten der Mitgliedschaft; also nix mit Solidarität, ´immer an Deiner Seite und Co.´, vielmehr skrupelloses Profitdenken!
    Sollte Gesetzgeber Riegel vorschieben, vergleichbar z.B. KV/PV… .

    Also stets bedenken, bevor man gar selber nach Schadensfall kündigt!

    MfG

    Herb

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