Musterklagen gegen VW
Bild: Yasmina Aust, Verbraucherzentrale-Bundesverband e.V., dpa

Wie angekündigt haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der ADAC wegen des Dieselskandals gestern die erste Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. Ab Mitte November können sich Diesel-Geschädigte beim Bundesamt für Justiz dieser neuen Klageform anschließen. Wie das genau geht, werden wir berichten, sobald das entsprechende Formular freigeschaltet ist. Die Musterklage ist kostenlos, und Sie brauchen dafür keinen Anwalt. Mehr dazu erfahren Sie im Finanztip-Ratgeber zum Diesel-Skandal und unter musterfeststellungsklagen.de.

Für alle, die ihren Wagen mit einem Autokredit finanziert haben, gibt es eine weitere Musterklage, der sie sich anschließen können. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat ebenfalls gestern Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Ziel ist die Feststellung, dass Verbraucher Autokredite der Volkswagen-Bank, Audi-Bank, Seat-Bank, Skoda-Bank und Autoeuropa-Bank noch heute widerrufen können. Dann können Sie Ihren Wagen zurückgeben und bekommen im Gegenzug alle bisher gezahlten Raten mit Ausnahme der Zinsen zurück. Nach der Veröffentlichung im Klageregister können Betroffene ihre Ansprüche anmelden – ebenfalls voraussichtlich Mitte November. Finanztip wird rechtzeitig im Newsletter und im Ratgeber Autokredit widerrufen berichten, wie Sie davon profitieren können.

Zum Ratgeber

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.