Boarding bei Easyjet
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Wenn Sie Ihr Flugticket stornieren, haben Sie meist einen Anspruch, Steuern und Gebühren zurückzubekommen. Schließlich fallen diese Kosten bei der Fluglinie in der Regel nicht mehr an. Doch Easyjet weigerte sich hartnäckig, diesem Grundsatz zu folgen. Nun hat das Landgericht Frankfurt die entsprechende Klausel in den AGB des Billigfliegers für ungültig erklärt (Az. 2-24 O 8/17). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, ein Selbstkontrollorgan der Wirtschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Falls die Airline Ihren Platz anderweitig vergeben konnte, können Sie sogar 95 Prozent des gesamten Flugpreises zurückverlangen. Das geht ebenfalls auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zurück. Die Fluggesellschaft darf auch keine pauschale Stornogebühr verlangen.

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Matthias Urbach
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Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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