
Die EEG-Umlage auf den Strompreis entfällt ab Juli. Das hat der Bundestag diese Woche beschlossen. Das entlastet den Strompreis um rund 3,7 Cent pro Kilowattstunde netto; brutto sind es gut 4,4 Cent pro Kilowattstunde. Dein Stromanbieter ist verpflichtet, diese Senkung an Dich weiterzugeben – aber er muss Dich dazu nicht gesondert informieren. Auch ein Sonderkündigungsrecht steht Dir wegen der Preisänderung nicht zu.
Einige Stromanbieter versuchen allerdings, sich im Vorfeld der Entlastung mehr Geld von ihren Kundinnen zu holen. Eon, enviaM oder Lichtblick etwa haben zum 1. Mai oder 1. Juni ihre Preise erhöht. Einhellige Begründung: hohe Beschaffungskosten an der Strombörse.
Tatsächlich sind die Preise an der Strombörse seit Monaten hoch. Ob und wie stark diese Erhöhung einen Anbieter trifft, hängt aber davon ab, wie langfristig er Strom beschafft hat. Welche Beschaffungskosten die Unternehmen wirklich haben, wissen nur sie selbst. Auffällig ist bei den Preiserhöhungen der genannten Anbieter, dass sie in etwa so hoch sind wie die wegfallende EEG-Umlage.
Erhöht Dein Anbieter jetzt die Preise, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündige aber nicht blindlings, sondern prüfe erst, ob Du ein günstigeres Angebot findest. Nach wie vor können Neukundentarife teurer sein als Dein Bestandstarif – trotz Preiserhöhung.
Ist die EEG-Umlage zum 1. Juli weg, dann lies Deinen Stromzähler ab und teil Deinem Stromanbieter den Zählerstand mit. Andernfalls schätzt er ihn zum 1. Juli. Das kann bei der Abrechnung für Dich nachteilig sein.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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Ist in Halberstadt beim Grundversorger auch auch
Eon hat den Wegfall der Eeg Umlage zwar berücksichtigt, gleichzeitig jedoch um diesen Betrag und sogar noch mehr erhöht. Ist das rechtens?