
Ob in Fußballklubs, Obdachlosenasylen, freiwilligen Feuerwehren, Schulen oder Vereinen: Jeder Fünfte engagiert sich in gemeinnützigen Einrichtungen. Die gute Sache steht im Vordergrund. Aber draufzahlen solltest Du auch nicht. Der Staat hilft, indem er auf Steuern verzichtet. So kann jeder durch das Ehrenamt deutlich hinzuverdienen, selbst bei Bezug von Sozialhilfe.
Für Deinen Einsatz kannst Du entweder eine Ehrenamtspauschale (720 Euro) oder eine Übungsleiterpauschale (2.400 Euro) bei der Steuer geltend machen. Die höhere Pauschale gibt es nur für eher pädagogische Tätigkeiten wie Trainerin, Ausbilder oder Chorleiterin. Aber beide Pauschalen lassen sich kombinieren, wenn Du verschiedene Ehrenämter hast.
Davon kannst Du natürlich nicht leben, sollst Du auch gar nicht: Das Ehrenamt muss „nebenberuflich“ sein, das heißt, es darf nicht mehr Zeit als ein Drittel einer vollen Stelle in Anspruch nehmen. Und nicht immer gibt es eine Aufwandsentschädigung.
200 Euro mehr im Monat zum Leben
Wer zum Beispiel Bafög, Grundsicherung oder eine Witwenrente bezieht, fürchtet oft, dass zusätzliche Einnahmen die Leistung kürzen. Beim Ehrenamt ist es aber nicht so. Du kannst 200 Euro pro Monat bedenkenlos hinzuverdienen, ohne dass Deine normalen Einnahmen gekürzt werden. Wenn Du zum Beispiel von einer kleinen Rente oder Sozialhilfe leben musst, machen diese 200 Euro eine Menge aus.
Aber auch bei höheren Einkommen lohnt sich das Ehrenamt, denn Du erhöhst Dein Monatseinkommen direkt um 200 Euro netto. Dafür müsstest Du bei Deinem Arbeitgeber vielleicht 300 oder 400 Euro Gehaltserhöhung raushandeln. Übrigens: Aktuell verhandelt die Große Koalition das neue Jahressteuergesetz und überlegt, die Pauschalen für Ehrenämter sogar auf 840 Euro beziehungsweise 3.000 Euro jährlich zu erhöhen.
Noch mehr Steuern sparen
Bei der genauen Ausgestaltung kannst Du durchaus kreativ werden. So lassen sich Übungsleiter-, Ehrenamtspauschale und Minijob kombinieren und so insgesamt 8.520 Euro quasi steuerfrei hinzuverdienen. Mit dem Werbungskostenpauschbetrag kannst Du diesen Betrag nochmal um 1.000 Euro erhöhen.
Ehrenamt statt Job
Auch für Dein Angestelltenverhältnis kannst Du vielleicht profitieren. Wenn Du zum Beispiel im Ruhestand als Lehrer weiterarbeitest, kann es sich lohnen, das ehrenamtlich zu tun. Doch kaum eine Schule beachtet diese Möglichkeit und versteuert einfach das volle Gehalt. Am Ende des Jahres können Lehrer 2.400 Euro von den Einnahmen auf der Lohnsteuerbescheinigung abziehen – und als Übungsleiterpauschale eintragen. Dadurch gibt es die Steuern für die 2.400 Euro am Jahresende zurück.
Gleiches gilt zum Beispiel auch für Erzieher und Ausbilder, Pflege und künstlerische Arbeiten. Aber nicht vergessen: Du darfst nicht mehr Zeit als ein Drittel einer normalen Stelle investieren.
Suchst Du ein Ehrenamt oder weitere Informationen? Dann schau auch beim Internetauftritt vom Bund für das Ehrenamt vorbei und natürlich in unseren Ratgebern zu Übungsleiter– und Ehrenamtspauschale.
Tenhagens Corona-Podcast
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2 Kommentare
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In der katholischen Kirchengemeinde vor Ort bin ich ehrenamtlich viele Stunden engagiert. Gilt dann auch die Ehrenamtspauschale?
Thema : Ehrenamtspauschale
Ist für den Ansatz der Ehrenamtspauschale erforderlich, dass Geld fließt, die ehrenamtliche Tätigkeit mithin entlohnt wird?
Kann ich als Rentner – wie vermutlich eine Vielzahl von Ehrenamtler – der in einer Tafel arbeitet , die Ehrenamtspauschale von 720 € steuerlich ansetzen? Es erfolgt keinerlei Entlohnung, nicht
mal ein Ausgleich der Fahrtkosten für den eigenen PKW bei einer einfachen Fahrstrecke von 15 km. Ein Ersatz der Fahrtkosten ist von mir auch nicht beabsichtigt.
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße
Stefan Herges