
Die Ergebnislisten unserer Strom- und Gas-Vergleichsrechner enthalten Werbelinks zu Tarifen bei Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Die Angebote des Energieversorgers BEV waren sagenhaft niedrig. Mit hohen Bonuszahlungen und niedrigen Preisen gewann der Strom- und Gasanbieter viele, viele Kunden. Kostendeckend für das Unternehmen waren die Angebote im ersten Jahr aber häufig nicht, stellte Finanztip mehrfach fest.
Ihren Pflichten kam die BEV obendrein nicht immer nach, wie wir von Lesern erfuhren: Abrechnungen trafen zu spät ein, Guthaben zahlte das Unternehmen nicht unverzüglich aus und Boni manchmal erst nach Monaten. Aus diesen und noch weiteren Gründen zeigten wir die Tarife der BEV schon seit Oktober 2017 über unsere Vergleichsrechner nicht mehr an.
Nun meldete das Unternehmen Insolvenz an – das Amtsgericht München eröffnete am Dienstag ein vorläufiges Insolvenzverfahren (Az. 1513 IN 219/19). Auf der Website, siehe Screenshot oben, lässt sich nichts mehr abschließen. Falls Sie bei der BEV waren, keine Sorge: Der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter.
Für alle, die von der Insolvenz betroffen sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten hier zusammengestellt:
Wer liefert Ihnen nun Strom oder Gas?
Mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens – konkret am 29. Januar 2019 um 17:15 Uhr – hat die BEV ihre Energieversorgung eingestellt. Aber keine Sorge, Sie sind automatisch in der sogenannten Ersatzversorgung gelandet. Strom oder Gas liefert damit Ihr Grundversorger, ohne dass aber ein Vertrag besteht. Die Ersatzversorgung dient dazu, dass Sie weiterhin Strom oder Gas beziehen können, bis Sie einen neuen Liefervertrag geschlossen haben.
Hatten Sie Ihren Vertrag mit der BEV ohnehin zum 31. Januar gekündigt und einen neuen Lieferanten ab 1. Februar beauftragt, ändert die Insolvenz der BEV daran nichts. Ihre Ersatzversorgung ist dann schon wieder beendet und der neue Versorger beliefert Sie ab diesen Freitag.
Haben Sie bereits einen Vertrag geschlossen, der aber erst zum 1. März oder 1. April beginnt, dann fragen Sie das gewählte Unternehmen, ob es Sie schon früher versorgen kann. Das sollte kein Problem sein. Das Unternehmen müsste lediglich den Vertrag mit Ihnen ändern und den Netzbetreiber unterrichten.
Wenn Sie noch keinen neuen Versorger gewählt haben, so machen Sie das nun. Nutzen Sie dazu gern unseren verbraucherfreundlichen Stromrechner oder Gasrechner. In der Ersatzversorgung besteht keine Kündigungsfrist. Sie endet, sobald ein neu gewählter Versorger die Lieferung startet.
Lassen Sie sich aber nicht unnötig viel Zeit: Die Preise in der Ersatzversorgung sind in der Regel so hoch wie in der Grundversorgung. Zudem endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten: Sind Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Vertrag eingegangen, fallen Sie in die Grundversorgung.
Was passiert mit Ihrem Sepa-Lastschriftmandat?
Da die BEV nicht mehr Ihr Versorger ist, müssen Sie auch keine Abschlagszahlung mehr leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach hat hier mitgeteilt, keine Entgelte einzuziehen. Ihr Lastschriftmandat müssen Sie damit nicht extra widerrufen.
Haben Sie Ihr Lastschrift-Mandat bereits widerrufen und eine Terminüberweisung oder einen Dauerauftrag für Abschlagszahlungen eingerichtet, so löschen Sie diese – am besten sofort.
Was ist mit meinem Guthaben?
Der Insolvenzverwalter zahlt Ihr Ihnen ein Guthaben laut Schlussrechnung leider nicht aus. Sie können die Beträge zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Dass Sie am Ende Ihr Guthaben in voller Höhe wiedersehen, ist sehr unwahrscheinlich. Möglich ist auch, dass das Gericht überhaupt kein Verfahren eröffnet – falls es nämlich nicht mehr genug Geld zu verteilen gibt.
Es gibt aber eine Möglichkeit, dass Sie mit möglichst wenig finanziellem Schaden aus der BEV-Pleite rauskommen: Indem Sie die zuletzt gezahlten Abschlagszahlungen zurückbuchen, die per Sepa-Lastschriftmandat von der BEV eingezogen wurden. Das geht bis zu acht Wochen lang und es funktioniert, wie wir erfahren haben.
Der Insolvenzverwalter könnte Sie mahnen, die Beträge wieder zu zahlen – direkt an ihn. Bis 12. März sollte er aber ohnehin die Abrechnungen erstellen. Sind auf dieser einmal alle Ihre Abschläge mit den Kosten verrechnet, kann er zurückgebuchte Abschlagszahlungen nicht mehr zurückfordern. Einfordern kann der Insolvenzverwalter dann nur noch etwaige Nachzahlungen, wenn die gezahlten Abschläge die entstandenen Kosten nicht gedeckt haben.
Wann kommt die Abrechnung und wann kann ich Forderungen melden?
Die Abrechnung für die bis 29. Januar 2019 gelieferte Energie erstellt der vorläufige Insolvenzverwalter. Eine Schlussrechnung sollten Sie innerhalb von sechs Wochen erhalten, also bis 12. März 2019. Sollte sich eine Nachforderung ergeben, müssen Sie diese zahlen.
Ein Guthaben oder einen Bonus bekommen Sie allerdings nicht erstattet, so lange ein Insolvenzverfahren läuft. Sie können Forderungen, die Sie gegen die BEV haben, nur zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Die Meldungen sammelt der Insolvenzverwalter ein, sobald das Insolvenzverfahren nicht mehr vorläufig ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter rechnet nicht vor April 2019 mit einer Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Haben Sie eine Rechnung der BEV noch nicht beglichen, so fordert nun der vorläufige Insolvenzverwalter, dass Sie zahlen. Dazu hat er ein Sonderkonto eingerichtet. Die Bankdaten finden Sie unter Punkt 8. auf dieser Internetseite: bev-inso.de.
Prüfen Sie aber Ihre Abrechnung, ehe Sie sie bezahlen. Haben Sie die BEV bereits zur Korrektur Ihrer Abrechnung aufgefordert, so wiederholen Sie nun Ihren Widerspruch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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69 Kommentare
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Ich hatte mit der BEV zwei Gaslieferverträge für zwei unterschiedliche Liegenschaften. Nach vorliegenden Abrechnungen habe ich in einem Vertrag ein Guthaben und im zweiten Vertrag eine kleine Nachzahlung, weil ich einen Abschlag zurückgeholt habe. Heute kam über RA Bierbach die Aufforderung den zurück gebuchten Abschlag bis 13.2.21 nachzuzahlen, während das Guthaben aus dem einen Vertrag nicht zu verrechnen wäre. Ist diese Handlungsweise durch das Insolvenzrecht abgedeckt. Für eine Information wäre ich dankbar.
Hallo, was halten Sie von der Idee, den strittigen Neukundenbonus als Schadenersatz geltend zu machen? Die Frage, ob der vereinbarte Neukundenbonus verschuldenunabhängig wirklich erst nach 12 Monaten Vertragslaufzeit fällig wird, könnte so umgangen werden. Der Schaden ist ja nachweislich entstanden, da der IV diesen ja nicht anerkennt. Auch der Hinweis des IV, dass eine Aufrechnung einer Bonusforderung mit einer BEV-Abrechnung gemäß AGB ausgeschlossen wurde, greift dann aus meiner Sicht nicht mehr.
Update: Ich hatte den Neukundenbonus vom Forderungsbetrag abgezogen und den Restbetrag überwiesen; diese Woche kam dann Post vom Inkassobüro mit der Restforderung zuzüglich 5 Euro Mahngebühren. Hat jemand einen Tip fürs weitere Vorgehen?
BEV Endabrechnung
Neukundenbonus nicht mit berechnet kann ich den Neukundenbonus verrechnen?
01.03.2018-zur Insolvenz 11 Monate Kunde
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel
Hallo,
ich habe nun eine Endabrechnung bekommen, in der der 15% Bonus garnicht erst auftaucht und auch nicht verrechnet wurde, Der Bonus entspräche 156€ . Nun soll ich 153€ nachzahlen (quasi den Bonus…) und das unter Androhung von Inkasso. 156-153 sind aber nun 3€ zu meinen Gunsten….
Ich habe per Einschreiben an doe Kanzlei Axel Bierbach + Webformular an die BEV widersprochen, in der Antwort der BEV steht u.A. folgendes : ‚. Sofern ein berechtigter und noch nicht an den Kunden ausbezahlter Bonusanspruch besteht, wird dieser in die Endabrechnung eingestellt und verrechnet. …“
Nur hatte die BEV diesen Bonus aber nicht verrechnet und weigert sich offenbar auch, die Rechnung nun zu korrigieren (ich vermute mal, die haben den Brief/Widerspruch nichtmal zu Ende gelesen)
Daher meine Frage: Muss die BEV den Bonus in der Endabrechnung nicht verrechnen? Muss ich tatsächlich 153€ nachzahlen, um dann später in der Insolvenztabelle 157 € zurückzufordern?
Wenn die BEV den Bonus verrechnung muss und mir somit Geld schuldet, wie kann ich dann das angedrohte Inkassoverfahren (automatiscvh nach 14 Tagen blabla…) abwenden?
Die Reaktion erstreckt sich ja offenbar auf pauschalantworten…
mfg
Timm
Lieber Timm,
in welchem Zeitraum wurden Sie von der BEV mit Energie beliefert? Waren Sie mindestens ein volles Jahr Kunde, sollte die insolvente Firma den Bonus in der Abrechnung aufführen und verrechnen, wie im Antwortschreiben der BEV auch selbst dargelegt. Sollte Post vom Inkassobüro kommen, müssen Sie die Forderung gegenüber dem Inkassobüro bestreiten mit Verweis auf den Widerspruch gegen die Abrechnung der BEV.
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Habe von der BEV bis jetzt noch garnichts gehört….meine Belieferung wäre bis zum 1.7. gegangen. Wo kann man da jemanden erreichen um das zu klären? Habe den Bonus logischerweise auch nicht bekommen.
Hat jemand eine Adresse für mich?
Muss ich die Nachzahlung begleichen? Wer weiß ob die korrekt ist ..
Habe heute auch eine Nachzahlungsaufforderung erhalten. Ich wurde nur einen Monat beliefert.
Kann ich den Neukundenbonus von der Forderung einbehalten obwohl ich den eigentlich erst nach 60 Tagen erhalten hätte?
Update: Ich hatte den Neukundenbonus vom Forderungsbetrag abgezogen und den Restbetrag überwiesen; diese Woche kam dann Post vom Inkassobüro mit der Restforderung zuzüglich 5 Euro Mahngebühren. Hat jemand einen Tip fürs weitere Vorgehen?
Hallo,
mein Vertrag mit BEV startete am 01.01.19 und wurde durch die Insolvenz beendet. Bisher habe ich keine Zahlungen geleistet.
Nun erhielt ich eine Schlußrechnung vom Insolvenzverwalter ohne dass der mir zugesicherte Sofortbonus gegengerechnet wurde.
Muss ich zahlen oder was kann ich tun?
Finanztipexperten bitte äußerm!
Danke
Hallo ,
ich hatte nach etlichen Telefonaten und Versprechen meine monatlichen Buchungen richtig zustellen
Laut Vertrag 47,-€ monatlich wurden mir immer wieder 63.-€ abgebucht ,meinen Vertrag gekündigt
und hatte mich auch auf diesen Anbieter-Portalen umgeschaut und da war BeV immer wieder mit in der oberen Plätze dabei . ( warum wurde da nicht schon der BeV gesperrt ) aber mit uns kann man das ja machen Grrrrr. Und nein ich habe nicht nach Boni und so geschaut , ich schaue nach Grundpreis und Arbeitspreis ,da kann man nicht wie hier so einige schreiben von Gier sprechen .
Ich könnte gerade sturmlaufen gegen diese Bande.
Habe meinen Vertrag am 28.10.’18 fristgerecht und pünktlich gegündigt…bis heute keine Endabrechnung bekommen und mein Guthaben beträgt um die 600 Euro.
BEV wollte mir keine Zwischenrechnung schicken und hat auch nicht darauf reagiert meine Abschläge senken zu wollen. Das sind solche Verbrecher. Werde mich dazu auch mal bei der hiesigen Polizeidienststelle melden, da ich diesen Leuten vorsätzliches Handeln unterstelle.
Hallo, ich war 2018 BEV Kunde. Den ausstehenden 25%tigen Rabatt habe ich von den eingezogenen Lastschriten August bis November zurückgebucht. (geht bei unberechtigter Abbuchung bis zu 13 Monate) Wenn der Insolvenzverwalter damit Probleme hat, soll er mich verklagen!
Wolfgang
Zitat:
„Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach hat hier mitgeteilt, keine Entgelte einzuziehen. Ihr Lastschriftmandat müssen Sie damit nicht extra widerrufen.“
Die Wahrheit ist:
Mein BEV-Vertrag endete am 31.01.2019. Trotzdem wurde am 02.02.2019 eine weitere Rate von meinem Girokonto abgebucht und die Möglichkeit zum Rückruf nicht angeboten.
Soviel zur Zuverlässigkeit von Finanztip-Informationen.
Das Lastschriftmandat habe ich deshalb heute morgen per Einschreiben widerrufen.
Dr. Elend
Jede Lastschrift ist widerrufbar.
Wenn jemand eine Lastschrift zu Unrecht von meinem Konto abbucht, beauftrage ich meine Bank mit der Rückbuchung, und diese Rückbuchung führt meine Bank in der gesetzlichen Frist dann auch ohne Wenn und Aber aus. Wer im Pleitefall des Abbuchers dafür geradesteht, kann mir egal sein. Diese Möglichkeit ist gesetzlich verankert, die muß nicht etwa „angeboten“ werden.
Von der Einschreiberei halte ich nichts, die kostet nur Porto und bringt letztlich keine Rechtssicherheit.
Ach, was, habe schon wieder die Arschkarte.
Erst Flexstrom, ca 400 Euro verloren, nun BEV ca. 300 Euro verloren.
Soviel zum Vertrauen in die Wirtschaft, nur noch Betrüger unterwegs
Kann man nicht einfach jetzt einen höheren (ficktiefen) Zählerstand angeben, so dass man dann den Verbrauch (ficktief berechnet) den bereits gezahlten Abschlagszahlungen anpasst?
Ja mag meine Frau auch
Ging bei mir nicht, der Netzträger hat schon abgelesen.
Könnten Sie so machen.
Nur dann betrügen Sie Ihren neuen Energielieferanten! Dieser geht dann ja bei seiner Abrechnung von einem falschen, zu hohem Anfangszählerstand aus.
Hallo, Kamm mir jemand sagen, wie ich online meine Rechnung einsehen kann? Bzw. Gibt es eine endabrechnung? Ich habe weder per Mail noch postalisch eine Abrechnung bekommen
Die Rechnung kann man online erstmal überhaupt nicht einsehen. Verschiedene Anbieter stellen ihre Rechnungen (und auch sonstige Korrespondenz) auf eine Webseite, auf die der Kunde per Nutzerkennung und Kennwort zugreifen kann, dazu muß die Rechnung aber erst einmal erstellt sein. Vermutlich wid das bei BEV nun ein Weilchen dauern. Aber keine Sorge! Wenn der Insolvenzverwalter von Dir Geld haben will, wird er sich schon melden.
Ich protokolliere seit langer Zeit einmal in der Woche meine Zählerstande und lasse Excel laufend meine Rechnung rechnen (kleiner Unsicherheitsfaktor: Brennwert). Ich weiß somit jede Woche, wo ich stehe.
Ich vergleiche Gas- und Stromanbieter jährlich mit Hilfe von Verivox, weil ich regelmäßig wechsele, aber ohne Bonus-Hopping. Ich vergleiche die Versorgerverträge nur hinsichtlich der Tarife (Grundpreis/Arbeitspreis) und verzichte auf Tarife mit Bonuszahlungen. Anfang Oktober 2018 war BEV noch als TOP-Anbieter bei Verivox gelistet, obwohl Verivox bei einiger Recherche die sich sicher zu dieser Zeit schon anbahnende Schieflage von BEV hätte erkennen können. Die Verivox-Empfehlung hat mich zum 1.12.2018 zu BEV als neuen Gasanbieter geführt. Deshalb habe ich an BEV bisher nur 2 Monatszahlungen leisten müssen. Weil in den Wintermonaten die Monatszahlung den tatsächlichen Verbrauch nicht deckt, werde ich BEV nach meiner Berechnung ca. 140 Euro nachzahlen müssen. Ich bin mal sehr gespannt, wie schnell der Insolvenzverwalter dies fordert.
Wenn ich die Kommentare so lese, bin ich schon etwas irritiert. Letztlich lag es doch an uns selbst, ob wir uns auf die sehr günstigen Angebote der BEV Energie auch bei überhöhten monatlichen Abschlagszahlungen eingelassen. Hat ja jahrelang funktioniert. Ich für meinen Teil habe mir unverzüglich einen neuen Versorger gesucht, um die teure Ersatz- / Grundversorgung so kurz wie möglich zu halten. Bei den regionalen Ersatz- / Grundversorgern könnte ja das Interesse bestehen, dies so lang wie möglich hinauszuzögern. Zudem bietet Check24 für die Unbill ein Schmankerl. 30 EUR wollen sie nach ca. 6 Monaten nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf das eigne Konto überweisen. Obwohl laut BEV-„Pleiteseite“ nicht notwendig, habe ich sowohl der BEV als auch dem regionalen Netzbetreiber meine Daten (Adresse, Zählernummer und BEV Kunden- / Vertragsnummer) sowie den aktuellen den Zählerstand mitgeteilt. Dann klappt´s „vielleicht“ auch „schneller“ mit dem Nachbarn respektive mit der Endabrechnung.
Es ist schon erstaunlich, wie manche Verbraucher reagieren. Ein bisschen Intelligenz einbringen bei der Auswahl eines Dienstleisters kann nicht schaden. Wenn nur Bonus und Billigpreise die Gier befriedigen, dann ja dann, geht’s halt auch mal daneben! Einfach, nach „Stammtisch-Methode“, anschließend Dritte dafür verantwortlich zu machen (Finanztip, Vergleichsportale und natürlich den Staat) ist eine, bei dieser Spezies, beliebte Reaktion. Hier würde dann noch die Anmerkung fehlen: „… AfD wählen, die räumen auf“.
Wirkliche Alternative –> weniger Bonus-Hopping, mehr Nachdenken!
So lange immer genug neue Kunden ( Opfer)
zur BEV gewechselt haben, lief das ganze
Schneeballsystem ja gut. Jetzt ist das System zusammengebrochen. Auch ich denke, dass die nächste Insolvenz bald kommt. Wenn man Glück 🍀 und Nerven
(Zeit) hat bekommt man vor der Pleite die Bonuszahlungen 😈
Die unabhängig und ausschließlich im Interesse der Verbraucher tätige Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH verweist nach eigener Einlassung ausschließlich auf verbraucherfreundliche Tarif-Angebote der Stromdienstleister, so wie seinerzeit auf die an vorderster Stelle rangierenden der BEV. Wegen dieser gemeinnützigen Stellung ist sie steuerlich privilegiert.
Auf diesem Hintergrund und des Umstandes, dass nach dem Gesetzgeber vorliegend als Auslegungsmaßstab der objektive Empfängerhorizont heranzuziehen ist, ist es ist überheblich, Verbrauchern bei der Auswahl eines Dienstleisters ein bisschen Intelligenz und mehr Nachdenken zu empfehlen. Danach sind Verträge nach dem objektiven Empfängerhorizont so auszulegen, wie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte die Erklärung verstehen konnte (vgl. § 133 und § 157 BGB).
Hallo in die Runde.
Muss man noch eine Kündigung
schreiben oder ist der Vertrag wegen
Einstellungen der Lieferung eh zum
31.01.2019 beendet.
Ich war erst ab 1.1.2019 Kunde.
Viele Grüße F. Walther
Vertrag ist zwar nicht beendet, aber nutzlos. Kündigung ist nicht notwendig. BEV dürfte die Belieferung beim Netzbetreiber abgemeldet haben, so dass Sie derzeit in der Ersatzversorgung des Grundvetsorgers sind, aus der Sie jederzeit wieder herauswechseln können (ca. 3 Wochen Vorlauf braucht es allerdings)
Guten morgen, vielen Dank.
Ich hatte allen Beteiligten den Gaszählerstand/Nummer mitgeteilt
und habe auch einen neuen Liefervertrag bei den SW Haltern
abgeschlossen. Den Lastschrifteinzug auch bei der Bank gekündigt.
Was sollte ich noch machen ?🤔
Ich bin erstaunt, dass Finanztip die BEV als Stromversorger empfohlen hat. Ich habe Finanztip (Frau Rutschmann) bereits im Mai 2017 wegen konkreter Friktionen beim von Finanztip empfohlenen Vertragsabschluss mit der BEV und VERIVOX mitgeteilt:
Angesichts der gemeinnützlichen Stellung von Finanztip bedauere ich, dass Sie nur indirekt auf meine nachstehende, an finanztip.de gerich-tete Ausgangsfrage:
„Ich wäre dankbar, wenn die unabhängig und ausschließlich im In-teresse der Verbraucher tätige Finanztip Verbraucherinformation ge-meinnützige GmbH mir gegenüber Stellung dazu nähme, dass die BEV-AGB des vorliegend von Ihnen empfohlenen Stromanbieters nach fach-kundiger Bewertung verbraucherunfreundliche Regelungen enthalten.“
eingegangen sind, indem Sie in Ihrer Antwort die Vertragskonditionen der BEV qua Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH weiter als verbraucherfreundlich bewerten.
Die von mir zitierte fachkundige Bewertung beruht auf der vom Bundes-ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützten beispiel-losen und aktuellen Datensammlung des Bundes der Energieverbrau-cher und erfasst 155 Stromanbieter. Mit sieben verbraucherunfreund-lichen Regelungen ragt darin die BEV negativ hervor, wird von der Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH gleichwohl em-pfohlen.
Lieber Siegfried,
es stimmt, dass Sie Finanztip im Mai 2017 angeschrieben haben, allerdings nicht mich persönlich. Ich habe Ihnen aber geantwortet. Wie Sie unserer Berichterstattung entnehmen können, haben wir den Versorger über unsere Rechner gesperrt, nachdem wir über Kunden erfahren haben, dass die BEV Energierecht nicht einhält. Die erste Sperrung war von Mitte Juli bis Mitte September 2017, die zweite ab 12. Oktober 2017. Gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV hat keine Verbraucherzentrale geklagt oder das Unternehmen deswegen abgemahnt. Dies ist für uns die Ausgangsbasis, Versorger aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen zu sperren. Viele Grüße
Verivox und Check24, beide Vergleichsportale müssten dafür in Regress genommen werden. Habe mich seit November mit der BEV herumgeärgert. Mir stehen über 1000€ zu. Nichts als Lügen am Telefon. Einwurf Einschreiben die seit Monaten nicht zugestellt werden können. Nach über 40 Fax versuchen, ging dann eines durch.
Insolvenzverschleppung war das.
Check24 hat auch nicht geholfen.
Der Gesetzgeber ist ebenfalls schuld. Horrende Steuern auf den Strom. Alles Methode, der Staat verdient sogar noch an der Misere.
Lügen am Telefon = Strafanzeige stellen! Hat man zwar nix von, aber meiner Meinung nach gehören da eine paar Leute in den Knast.
Auch ich (jährlicher Wechsler) bin von der Insolvenz der BEV betroffen, aber zum Glück nicht so sehr. Bei mir ist lediglich der „Neukundenbonus“ am Jahresende perdü.
BEV war mein Heizgaslieferant, und Gas brauche ich im Winter naturgemäß viel mehr als im Sommer.
Ganz bewußt habe ich daher den Vertragsbeginn auf den 1.10. gelegt — den Beginn der Heizsaison. Bei gleichbleibenden Raten unterzahle ich dadurch in den ersten Monaten meinen Verbrauch. Ich bekomme also implizit Kredit vom Anbieter, den ich dann (bei korrekt berechneten Monatsraten) im Sommerhalbjahr bei deutlich niedrigerem Verbrauch, aber gleichbleibenden Abschlägen wieder abbaue. Im Sommer zahle ich bei diesem Verfahren mehr als ich verbrauche, zahle also meinen „Kredit“ graduell zurück.
Geht ein Anbieter unterjährig pleite, muß ich nachzahlen (das werde ich im vorliegenden Fall auch tun) und laufe nicht meinem Geld hinterher.
Bei einem Vertragsbeginn von beispielsweise 01.04. baut der Kunde im Sommerhalbjahr bei gleichbleibenden Monatsabschlägen ein implizites Guthaben auf, das verloren ist, wenn der Anbieter unterjährig pleitegeht — und bei der aktuellen Situation auf dem Strom- und Gasmarkt ist das ja jederzeit möglich. BEV ist nicht der erste insolvente Anbieter und sie werden nicht der letzte sein.
Gute Idee, den Vertrag in den Wintermonaten zu wechseln.
Mir steht aus einer beanstandeten, jedoch im Okt. 18 korrigierten Abrechnung noch ein Restguthaben von 128 € zu. 199 € Guthaben wurden im Sept. 18 gezahlt. Das Restguthaben wurde seit Oktober trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnungen und drei Telefonaten im Jan.19 nicht ausgezahlt. Am 10.01.19 habe ich bei der Staatsanwaltschaft München I, Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen die BEV eingereicht. Die haben sich nicht mal die Mühe zu ermitteln. Zitat: „“Unzulässig wäre es insbesondere, Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, daß diese den genannten Anfangsverdacht ergeben werden bzw. um………““ !! Also ungestraft weiter abzocken und betrügen!. Ich habe Beschwerde eingereicht und auf das Insolvenzverfahren verwiesen.
Wie wird denn das Vertragsverhältnis mit der BEV nun beendet? Auf der Homepage ist angegeben, dass man keine Kündigung schreiben muss.
Wenn das Vertragsverhältnis aber nicht beendet ist, kann ich auch kein neues bei einem anderen Versorger eingehen oder?
Mir wurde von den SW mitgeteilt, dass man immer nur für einen Anbieter zahlen muss und so JETZT schon auch einen neuen Vertrag abschließen kann.
Denke das stimmt, normalerweise hat man
nur eine Zähler(Nummer) die man angibt.
Hoffe das stimmt.
Liebe Finanztip, die oben genannten Tips sind für viele wenig hilfreich. Was ist mit Rückbuchung geleisteter Monatsrechnungen wenn der Verbrauch niedriger war in den letzten 12 Monaten? Bei Bonus? Dazu erwarte ich Infos und Handlungsempfehlungen…vor allem wenn ihr ein richtiges Verbraucher Portal sein wollt. Gruß Christian
So ist es, mein Vertrauen ist erschüttert Werde mir andere Kompetenzen besorgen ! !
Lieber Christian,
wie oben beschrieben können Sie versuchen, die letzten Zahlungen zurückzubuchen. Das geht unabhängig davon, wie hoch Ihr Verbrauch war:
„Es gibt aber eine Möglichkeit, dass Sie mit möglichst wenig finanziellem Schaden aus der BEV-Pleite rauskommen: Indem Sie die zuletzt gezahlten Abschlagszahlungen zurückbuchen, die per Sepa-Lastschriftmandat von der BEV eingezogen wurden. Das geht bis zu acht Wochen lang und es funktioniert, wie wir erfahren haben.“
Es tut uns sehr leid, dass Sie nun so viel Ärger mit der BEV haben. Auch im aktuellen Newsletter befassen wir uns wieder mit der BEV:
https://www.finanztip.de/blog/nach-bev-insolvenz-so-gehen-sie-auf-nummer-sicher/
Ich hatte bis zum 31.12.2018 BEV als Versorger. Beim Vertragsabschluss wurde mir ein Direktbonus zugesagt, der laut Vertragsbestätigung in die Bonuszahlungen eingerechnet wurde (statt nominell 89,- wurden diese auf 81,- reduziert, wie auch in der Vertragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt). Bei der Verbrauchsabrechnung allerdings – Es ergab sich eine Nachforderung auf Grund von Mehrverbrauch. – wurde so getan, als ob der Direktbonus gar nicht berücksichtigt worden war. Es wurde eine Nachzahlung festgestellt, die per Lastschrift eingezogen werden sollte. Erst nach Zahlungseingang sollten dieser Bonus und auch der versprochene Neukundenbonus überwiesen werden. Da die Lastschrift bis zum 20.1. noch nicht ausgeführt war und die bedrohlichen Informationen zunahmen, habe ich die SEPA-Vollmacht widerrufen und meinerseits eine Forderung mit Fristsetzung auf das durch Verrechnung der Boni nun entstandene Guthaben an BEV nachweislich übermittelt. Der Empfang wurde von BEV auch bestätigt.
Ich bin nun der Auffassung, dass zumindest der unmittelbar bei Vertragsbeginn zugesagte und laut Vertragsbestätigung auch schon berücksichtigte Direktbonus nicht zur Insolvenztabelle anzumelden ist, sondern den Abschlagszahlungen zuzurechnen ist und somit bei der Berechnung der Nachforderung von der geschuldeten Summe abzuziehen ist.
Die Lieferung seitens BEV begann am 1.1.19.
Die erste Abbuchung per Lastschrift war am 7.01.19.
Soll ich die Lastschrift zurückgeben und dann abwarten, welche Rechnung mir der Insolvenzverwalter für die belieferten 29 Tage schickt?
Bei mir der Gleiche Fall, ich rechne es so aus das ich im Januar genauso viel Kwh Strom verbraucht habe wie ich Abschlag bezahlt habe, 🙂
bei mir gleiche Fall..habe lastschrift zurückgegeben….ich habe neue Vertrag abgeschlossen ..der ist natürlich teure als vom BEV…Diese Schaden werde ich den verwalter mitteilen…..ich gehe davon aus dass ich nichts zahlen muss…..
Dass nach einer korrekten Abrechnung für Lieferungen bis zur Insolvenz gezahlt werden muss, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber der Sofortbonus, der mit Abschluss des Vertrages verdient und nur erst 60 Tage nach Beginn fällig ist, muss doch dann genauso ausbezahlt bzw. verrechnet werden! Ich würde max. ein Zwölftelung anhand der gelieferten Monate akzeptieren.
Was ist mit den 15% versprochenem Rabatt zur Abrechnung?
Ich würde sagen der Rechtsanspruch (bei 1 J Laufzeit) ist gegeben, auch der Sofortbonus.
Und jetzt : Wenn er aber noch nicht (aus-) gezahlt wurde, dann folge ich dem Hinweis Timmermanns.
Nach Monaten ~1,3% …
Bei gleichzeitigen (Stichtag) Forderungen von seiten BEV sollte (?) das anders aussehen.
Nachdem ich die ersten Info zur Insolvenz der BEV gehört hatte, bin ich sofort zu meiner Gsusbank und habe alle Lastschriften der letzten 8 Wochen widersprochen! Das Geld wurde insofern auf mein Konto zurück geführt. Die BEV hat das Verfahren mir gegenüber auch schon schriftlich anerkannt! Manchmal ist wohl besser, einfach etwas zu machen, als nur zu zu sehen, das Recht ist ja – wie oben schon mehrfach angemerkt- „eines der merkwürdigsten“!
Hallo WR,
dann wollen wir mal hoffen, dass der Insolvenzverwalter diese Lastschriften nicht von Ihnen im Wege der Insolvenzanfechtung gemäss §130 ff. InsO einfordert.
Wenn er seine Arbeit richtig macht sollte man bzgl. Insolvenzanfechtung gemäss §130 ff. InsO davon ausgehen. Die nächste Frage wären dann die Rücklastschriftkosten ….
Fragt mal Tante Google oder Wikipedia nach „Aufrechnung“ von Forderungen und Eure Bank nach Rücklastschrift.
Das Insolvenzverfahren macht immer nur den Verwalter glücklich, nach Jahren stellt der ein Quote von 1,3 % fest, das war es dann.
Die absurd hohen Boni der BEV malten mir schon 2017 ein Fragezeichen auf die Stirn, weswegen ich lieber den Drittplatzierten genommen habe. Für die Stromvergleichsprofis empfehle ich, auch mal einen Tarif ohne Bonus zu rechnen. Das ist der jährlich Wechsel eventuell nicht notwendig.
Ganz Ihre Meinung, „Timmermanns“,
die Anbieter generieren ja höchst selbst, dass Verbraucher jedes Jahr wechseln, damit die Stromkosten durch Sofortboni und Rabatte überschaubar bleiben.
Ein vernünftiger Tarif mit niedrigem Grundpreis und fairen kwh-Preisen würden Stammkundschaft und niedrige Verwaltungskosten nach sich ziehen.
Aber es war ja noch nie so einfach, den Anbieter zu wechseln, da wird das Spielchen weiter gehen.
Die Verbraucherzentrale schreibt hierzu auf Ihren Seiten, dass aus Ihrer Sicht nachweislich offene Forderungen gegen BEV (Vertrag-1) mit BEV-seitigen Forderungen (Vertrag-2) verrechnet werden können (könnten). !?
Das müsste von einem Volljuristen doch leicht bestätigt werden können. Aber vielleicht gibt es hier auch schon wieder jur. ‚WINKEL ZÜGE‘.
Man bedenke zum Thema :
Wenn ich auf Schreiben (z.B. Finanzamt-Amt oder ähnl.) nicht reagiere oder zahle, kommt sofort die Kavallerie mit allem was dazu gehört. Warum ist das immer wieder nur einseitig ? Die entspr. Aufsichtsstellen waren über BEV-Aktivitäten schon lange informiert und haben sich zeitnah (?) gekümmert (?).
Hoffentlich ist es so, lassen wir uns überraschen ! Da könnte der eine oder andere, ich auch, noch mit einem blauen Auge davon kommen ! Nachdem was Finanztip oben schreibt, wäre es anders ! Vielleicht kommt ja von denen noch mal was konkretes. Ich habe im September 2017 noch auf deren Empfehlung die BEV gewählt und bin jetzt natürlich sauer. Das war unseriös ! !
Was die Jahresabrechnungen betrifft, 12 Raten gezahlt und 11 angerechnet, ist kein Zufall und kein Versehen sondern kriminelle Absicht ! Viele merken das nicht, so die Überlegung dabei !
Vielleicht haben die sogar ihr Buchführungssystem manipuliert, da müsste sich einer finden, der auch noch Strafantrag stellt gegen diese verdammten Banditen ! !
Also einer ist schon einmal gefunden. Nämlich ich.
Da es aber jeder kostenlos bei der nächsten Polizeidienststelle machen kann, sollte es auch jeder machen der meint dass hier – beispielsweise durch inkorrekte Endabrechnungen – Betrug im Spiel war. Ich für meinen Teil gehe von Vorsatz aus.
ich habe zum 31.01. gekündigt (sonderkündigungsrecht). Ich erwarte eine hohe Gutschrift von der BEV – von der ich jetzt ja nichts bekomme. Kann ich meine Abschlagszahlung für den Januar einfach zurückziehen, wenn ich weiß dass ich eigentlich eine Gutschrift erwarte?
Ich würde die letzte Lastschrift zurückgeben, damit wenigstens die letzte Abschlagszahlung als Guthaben wieder in meinen Besitz gelangt. So habe ich es gemacht und gehe davon aus, dass ich evtl. 5 Euro für die Rückbuchung zahlen muss. So habe ich aber wenigstens die letzte Zahlung wieder zurück. In meinem Fall ist mein Verlust nur gering, hoffe ich. Den Betrag habe ich abgeschrieben, obwohl mir versichert wurde, dass nach dem vorläufigen Verfahren (6 Wochen) es sich erst entscheiden würde, ob das Insolvenzverfahren wirklich durchgeführt werden kann. Dann erst entscheidet sich auch irgendwann, ob man als Gläubiger das Guthaben, welches einem zusteht, zurückbekommt.
Die Lastschriftrückgabe funktioniert rückwirkend für die Januar-Abbuchungen der BEV. Dem Insolvenzverwalter steht die Zahlung offener Forderrungen zu. Offene Forderungen sind allerdings nicht berechnete Abschläge, sondern resultieren höchstens aus realen Verbräuchen, welche mit vertraglich vereinbarten Grundpreisen abgerechnet werden. Entsprechend stehen der BEV im Januar auch keine Abschlagszahlungen zu, wenn der reale Verbrauch niedriger war als die Basis der Abschlagsberechnungen. Und da Vertragsbestandteil auch der Bonus auf den Gesamtverbrauch war … kann ich nur dazu raten, wenn möglich, die letzte Lastschrift zurück zu holen. Sonst ist das überzahlte Geld voraussichtlich durch die Insolvenz futsch – Aber vorsicht … sollte der Verbrauch höher als die Abschläge gewesen sein und somit der Anspruch der BEV höher, wird der Insolvenzverwalter auch Gebühren für die Rückbuchung fordern. Und dies dann berechtigt. Gruss
Auch ich habe genau so gehandelt.
Kann ich heute noch den Abschlag
Jan.19 zurück buchen lassen ?
Da ich -aufgrund überhöhter Abschläge-
ein Guthaben erwarte.
Ich habe auch so gehandelt. 97 Euro zurückgebucht und hätte/habe dann 95,85€ Guthaben. Die Differenz habe ich überwiesen, aber der IV stellt das als unberechtigte Rückbuchung dar. Ich soll die 97 Euro zahlen und bekomme aber mein Gthaben nicht ausgezahlt. Nun schreibt das Inkasso.
Die ersten / der erste wurde nun verklagt.
Ist der Finaztip nicht richtig gewesen?
Ich habe durch Stromeinsparungen 2018 eigentlich monatlich zu viel bezahlt. Die Endabrechnung
weist somit ein Guthaben von € 185 aus. Ist dieses Guthaben nun ein Geschenk von mir an die BEV?
Bei mir haben sie zwölf Monate das Geld abgebucht aber nur 11 Monate in der Rechnung aufgeführt. Wollte darum im Januar keine Abschlagszahlung bezahlen, musste es nach Rücksprache mit der BEV doch. Wir wuerden das zuviel gezahlte Geld bei der Endabrechnung zurück bekommen, da wir ja auch nicht soviel Strom genutzt hätten wie wir gezahlt hätten. Das ist toll und jetzt soll ich nichts mehr bekommen. Das ist doch Betrug!
So etwas ähnliches würde ich gerne wissen: kann ich einen ausgebliebenen Bonus mit noch ausstehenden Zahlungen verrechnen.
Ich habe dazu leider nirgends Informationen gefunden.
Ich würde das so erstmal so machen und dem Insolvenzverwalter mitteilen- Auch der Bonus ist Vertragsbestandteil und warum soll man nicht Forderungen und Guthaben verrechnen können…das macht der Insolvenzverwalter ja auch indirekt mit seiner Liste….
So sehe ich das auch. Die bekommen kein bisschen Geld. Bei mir sind 150€, welche ich nachzahlen soll, aber die haben bei mir 611€ offen.
Na, das ist ja lustig ! Die Nachforderung soll gezahlt werden und eine vorhandene Abrechnungs-gutschrift bekomme ich nicht erstattet oder kann sie nicht verrechnen ! !
Was ist denn das für ein Recht ?
Werde mich weigern bis zum geht nicht mehr, den Bonus habe ich schon mal abgeschrieben ! !