
Viele Kunden, die Verträge unter dem Logo der „extraenergie“ und „extragrün“ vereinbart hatten, erhielten von ihrem Anbieter Ende Juli ein Schreiben, in dem sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informiert wurden. Begründet wurde die Erhöhung laut der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) mit gestiegenen Beschaffungskosten durch die aktuell hohen Energiepreise.
Die Preiserhöhung sei aber unwirksam, sagt die VZ NRW, und geht deshalb gegen den Anbieter vor. Einstweilige Verfügungen beim Landgericht Düsseldorf seien bereits beantragt worden. Der Grund laut der VZ NRW: Die Klauselwerke des Anbieters ließen Erhöhungen zwar wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zu – aber nicht wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie.
Die Verbraucherzentrale rät jetzt: Falls Du betroffen bist, kannst Du der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und fordern, zu den in der Preisgarantie festgelegten Preisen weiterbeliefert zu werden. Dafür kannst Du auch den Musterbrief nutzen, den die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt.
Wichtig: Tust Du das, kann es zu einem Belieferungsstopp kommen. Aber Du sitzt deswegen nicht im Dunklen oder im Kalten: Denn daraufhin würdest Du in die Ersatzversorgung fallen und drei Monate später automatisch in die Grundversorgung. Die Ersatzversorgung ist bei manchen Stadtwerken bzw. Grundversorgern teurer als der Grundtarif. In vielen Fällen ist ein Neuvertrag bei einem Grundversorger momentan das günstigste, was Dir passieren kann.
Kommt es nicht zum Belieferungsstopp und die VZ NRW setzt sich durch, kannst Du Dir die Mehrkosten zurückholen – das bleibt aber erstmal abzuwarten. Wir halten Dich natürlich auf dem Laufenden.
Veronika Schmalzried ist als Digital Content & Media Managerin verantwortlich für die Inhalte der Finanztip App und versorgt Dich als Redakteurin für den Finanztip Newsletter jede Woche mit den besten Tipps für Dein Geld. Außerdem steuert sie unsere Interviews auf YouTube. Veronika hat Kommunikationswissenschaft und Medienkulturforschung an der LMU München studiert und währenddessen als Redakteurin beim BR und bei Siemens in der Unternehmenskommunikation gearbeitet.
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Ich hatte auf Grund der Preiserhöhung bei Extraenergie von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nun kommt das Urteil, das die Erhöhung nicht rechtens ist. Was nun?
Kann ich auf Wiederaufnahme des Vertrags Pochen, denn ohne Erhöhung hätte ich ja nicht gekündigt.