
Die ersten 60.000 Pauschalreise-Kunden des insolventen Reiseanbieters Thomas Cook haben Zahlungen von der Versicherung Zurich erhalten. Da die Versicherungssumme nicht ausreicht, bekommt jeder Pauschalreisende voraussichtlich nur 17,5 Prozent seiner Zahlung zurück. Für den Rest will die Bundesregierung aufkommen – wann und wie, ist noch unklar (im Bild oben Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht, SPD).
Falls Sie bereits über eine Kreditkarten-Rückbuchung (Chargeback) Geld wiederbekommen haben, denken Sie daran, dass solche Leistungen vorläufig sind. Sofern die Bundesregierung die Differenz erstattet, müssten Sie die Chargeback-Zahlung wieder zurückgeben, da Sie ansonsten doppelt entschädigt würden.
Inzwischen haben viele Urlauber Post vom Insolvenzverwalter HWW bekommen. Darin werden sie gebeten, ihre Forderung über das Gläubiger-Portal anzumelden. Das betrifft auch alle, die bereits eine Erstattung des Zurich-Dienstleisters Kaera beantragt haben. Denn das Insolvenzverfahren und die Abwicklung des Versicherungsfalls sind zwei getrennte Verfahren. Sie müssen sich bei beiden anmelden, das wird laut Justizministerium Voraussetzung für die staatliche Zahlung sein.
Wir halten Sie hier und im Artikel „Ihre Fragen zur Pleite von Thomas Cook“ weiter auf dem Laufenden.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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Hallo, ich finde es unmöglich das wieder einmal die Steuerzahlenden für die Misswirtschaften der Firmen, in diesem Fall „Thomas Cook“, und daraus entstehende Ansprüche aufkommen müssen. Wenn z.B. Reiseunternehmen oder Fluggesellschaften zu billig anbieten sind Insolvenzen vorprogrammiert und der Kunde/Urlauber usw. muss das Risiko selbst tragen! MfG R. Jaroschinski.