Weichnachtsgeschenke
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Ende nächster Woche geht es wieder los: Das große Umtauschen von unpassenden Weihnachtsgeschenken. Sei es der Pullover, der eine Nummer zu klein ausfällt oder das Buch, das so gar nicht den eigenen Geschmack trifft. Um erfolgreich umzutauschen, sollten Sie die Regeln kennen.

So gibt es das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht für online gekaufte Produkte, nicht aber in Geschäften vor Ort. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung. Innerhalb der zwei Wochen muss der Käufer seinen Widerruf erklären, zum Beispiel per Mail (Sie müssen also mit dem Schenker reden, damit er die Rückgabe in die Wege leitet). Zum Zurückschicken bleiben dann weitere zwei Wochen. Die Rücksendekosten muss der Käufer tragen, viele Shops übernehmen sie aber freiwillig.

In der Weihnachtszeit haben die meisten großen Versandhändler die Rückgaberegeln gelockert. Beispielsweise nimmt Amazon sogar bis Ende Januar noch Produkte zurück, die im November oder Dezember gekauft wurden. Und auch in vielen stationären Läden können Sie durchaus umtauschen. Da dies aber freiwillig und aus Kulanz geschieht, kann jeder Laden seine eigenen Regeln dafür aufstellen – zum Beispiel Rücknahme nur gegen Gutschein. Mehr dazu auf unserer Website.

Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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